Hallo,
eine Freundin hat am 25.01. wegen Mietrückständen (2 Monatsmieten) ein Schreiben vom Anwalt der Vermieterin erhalten. Im Schreiben steht, dass sie bis zum 31.01. auszuziehen und die Schlüssel an die Vermieterin zu übergeben hat. Leider schafft sie es bis zum 31.01. nicht ihre Sachen und sich irgendwo unter zu bringen. Was kann sie jetzt machen oder welche Möglichkeiten stehen ihr offen? Kann die Vermieterin sie am 31. auf die Straße setzen?
Kündigungsfrist kann nicht eingehalten werden
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JCW -
29. Januar 2013 um 13:50 -
Erledigt
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Zitat
Kann die Vermieterin sie am 31. auf die Straße setzen?
Sie wird zumindest damit beginnen.
Räumungsklage, usw...
Was das alles kosten wird weiß sie vllt. schon aus Erfahrung ? -
Was das alles kosten wird weiß sie vllt. schon aus Erfahrung ?
Wie kommst du darauf??? Sie ist keine Mietnomadin oder sowas. Die Miete wurde einbehalten, weil die Wohnung einige Mängel aufweist, darunter auch erhebliche wie Schimmelbefall und Einsturzgefahr. Mal davon abgesehen das die Wohnungen schwarz vermietet werden. Die Vermieterin hat schriftlich eine Mängelliste erhalten, ihre Meinung dazu war, wenn es ihr nicht passt soll sie doch ausziehen. Sie ist ja auch seit ein paar Wochen auf der Suche, hat leider bisher noch nichts gefunden. Also was kann sie machen außer in 3 Tagen unter ner Brücke zu leben?
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Zitat
Wie kommst du darauf???
Das war eine Frage ! ! !ZitatDie Miete wurde einbehalten
Einbehalt ist keine Kürzung, muss also bei Auszug sowieso nachgezahlt werden.ZitatMal davon abgesehen das die Wohnungen schwarz vermietet werden.
Sag das nicht so laut, dass sie das hört, sonst wird das teuer, wenn Du das nicht beweisen kannst.ZitatAlso was kann sie machen außer in 3 Tagen unter ner Brücke zu leben?
Was ist mit dir ?
Ist dein Bett zu klein ?
Nochmal, sie wird bestimmt eine Räumungsklage anstrengen, das dauert schon etwas länger. -
Naja für ihre gesamte Einrichtung ist mein Bett wirklich zu klein und auch die restliche Wohnung, außerdem wird meine Freundin da wohl nicht mitspielen wenn ich ne Freundin noch ins Bett mit dazu nehme. Das eine Räumungsklage länger dauert ist mir klar, aber kann sie eine Klage wegen 2-3 Tagen gegen sie beginnen? Wenn ja, bringt das der Vermieterin was wegen 2 Tagen zu klagen bzw wird da überhaupt ein Gericht der Klage zustimmen? Muß sie die gesamte Miete zahlen, trotz der schriftlich aufgelisteten Mängel die nicht beseitigt wurden?
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Zitat
außerdem wird meine Freundin da wohl nicht mitspielen wenn ich ne Freundin noch ins Bett mit dazu nehme.
Das käme auf den Versuch an, schon ausprobiert ?Zitataber kann sie eine Klage wegen 2-3 Tagen gegen sie beginnen?
Natürlich, dazu hat sie ihren Advokaten.ZitatWenn ja, bringt das der Vermieterin was wegen 2 Tagen zu klagen bzw wird da überhaupt ein Gericht der Klage zustimmen?
Das Gericht geht nach Aktenlage.ZitatMuß sie die gesamte Miete zahlen, trotz der schriftlich aufgelisteten Mängel die nicht beseitigt wurden?
Selbstverständlich muss sie bei Auszug den Miet-Einbehalt zurückbezahlen. -
Hallo JCW,
eine fristlose Kündigung wegen 2 MM Rückstand ist, wie der Name schon sagt, zu sofort. Jedoch ist es üblich, dem Mieter zehn Tage einzuräumen.
Wenn die Mieterin jedoch innerhalb der gewährten Zeit die fehlende Miete vollständig nachzahlt, gilt die Fristlose als "geheilt", also unwirksam. Einmalig ist sowas möglich."Kann die Vermieterin sie am 31. auf die Straße setzen?"
- Nein, das kann bestenfalls ein Gerichtsvollzieher mit einem rechtsgültigen Räumungstitel. -
Zitat
wegen Mietrückständen (2 Monatsmieten)
Hat sie wirklich für 2 Monate keine Miete bezahlt, oder sind das die aufgelaufenen Beträge durch die Minderung der Miete aus berechtigtem Grund?
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Zitat
durch die Minderung
Nicht Mietminderung, - Mieteinbehalt. -
Hallo JCW,
hier sind wohl zwei "Baustellen". Erhebliche Mängel - Einsturzgefahr - und Miete nicht bezahlt. Berechtigt oder nicht dann kann am besten ein Rechtskundiger beurteilen. In wie weit kann Ihre Freundin nachweisen das ein erheblicher Mangel besteht (Schriftlich). Da diese Thematik sehr schwierig ist, kann hier auf einen Fachanwalt hingewiesen werden. Dieser kann bestimmt auch mitteilen was jetzt zu machen ist. Entweder wie Berny schon erwähnt schnell zahlen oder nicht darauf reagieren.
Wie schon geschrieben, sehr schwierig um Tipps zu geben.
Tipps. Event. sich mit den Wohnungsamt, Mieterschutzbund in Verbindung setzen. Kostenloser Rechtsanwalt event. übers Gericht, am besten dort mal nachfragen.
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