Beiträge von JCW

    Hallo,

    ich bin am 30.06.14 aus meiner Wohnung ausgezogen. Bei der Schlüsselübergabe gab es keine Beanstandungen und es bestehen keine Forderungen an mich. Nachdem ich wochenlang nichts wegen Kaution und NK-Abrechnung gehört habe, rief ich bei der Hausverwaltung an. Die Dame am Telefon meinte das sich das mit der NK-Abrechnung bis Mitte-Ende Oktober hinzieht. Ich habe allerdings bis jetzt noch nichts bekommen. Heute habe ich erneut angerufen, die Dame meinte das sich das mit der Abrechnung wohl länger hingezogen hätte (ach was, ist mir gar nicht aufgefallen), sie aber im rechtlichen Rahmen bleiben würden was die Zeit betrifft. Nun meine Frage, darf der Vermieter die Kaution einbehalten bis die NK-Abrechnung fertig ist? Das eine hat ja mit dem anderen eigentlich nichts zu tun. Und in welchem Zeitraum muß er mir die Kaution zurückerstatten und die NK-Abrechnung vorlegen? Was kann ich tun und wie gehe ich am besten vor?

    Vielen Dank schonmal, Gruß Patrick

    Naja für ihre gesamte Einrichtung ist mein Bett wirklich zu klein und auch die restliche Wohnung, außerdem wird meine Freundin da wohl nicht mitspielen wenn ich ne Freundin noch ins Bett mit dazu nehme. Das eine Räumungsklage länger dauert ist mir klar, aber kann sie eine Klage wegen 2-3 Tagen gegen sie beginnen? Wenn ja, bringt das der Vermieterin was wegen 2 Tagen zu klagen bzw wird da überhaupt ein Gericht der Klage zustimmen? Muß sie die gesamte Miete zahlen, trotz der schriftlich aufgelisteten Mängel die nicht beseitigt wurden?

    Was das alles kosten wird weiß sie vllt. schon aus Erfahrung ?

    Wie kommst du darauf??? Sie ist keine Mietnomadin oder sowas. Die Miete wurde einbehalten, weil die Wohnung einige Mängel aufweist, darunter auch erhebliche wie Schimmelbefall und Einsturzgefahr. Mal davon abgesehen das die Wohnungen schwarz vermietet werden. Die Vermieterin hat schriftlich eine Mängelliste erhalten, ihre Meinung dazu war, wenn es ihr nicht passt soll sie doch ausziehen. Sie ist ja auch seit ein paar Wochen auf der Suche, hat leider bisher noch nichts gefunden. Also was kann sie machen außer in 3 Tagen unter ner Brücke zu leben?

    Hallo,
    eine Freundin hat am 25.01. wegen Mietrückständen (2 Monatsmieten) ein Schreiben vom Anwalt der Vermieterin erhalten. Im Schreiben steht, dass sie bis zum 31.01. auszuziehen und die Schlüssel an die Vermieterin zu übergeben hat. Leider schafft sie es bis zum 31.01. nicht ihre Sachen und sich irgendwo unter zu bringen. Was kann sie jetzt machen oder welche Möglichkeiten stehen ihr offen? Kann die Vermieterin sie am 31. auf die Straße setzen?

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