Mietvertrag mindestens ein Jahr

  • Hallo zusammen,

    in meinem Mietvertrag steht wörtlich drin:

    "Beide Parteien verzichten ein Jahr lang auf Kündigung."

    Danach treten die drei Monate Kündigungsfrist in Kraft.

    Ist das Rechtens, dass ich mindestens ein Jahr in meiner mit zwei anderen Studenten gemieteten WOhnung bleiben muss, wo man doch hört, dass befristete Mietverträge ungültig sind.:confused::confused:

    Könnte mir jemand erkären ob diese Klausel in meinem Mietvertrag überhaupt gültig ist? Und wann und wie (welche Paragrafen) Mietverträge unter diesem Gesichtspunkt ungültig sindß

    Das wäre echt spitze.

    Gruß flamencaner:)

  • Diese Klausel ist gültig, sie dürfte sogar bis auf 4 Jahre gegenseitigen Kündigungsverzicht ausgeweitet werden.

    Was Sie meinen, ist ein sogenannter qualifizierter Zeitmietvertrag, der schon bei Abschluss den genauen Grund der Beendigung beinhaltet. Und das könnte sein: Eigenbedarf, Umbau der Wohnung (des Hauses) oder totaler Abriss.

    Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit

    Man sollte sich eigentlich schon vor Unterzeichnung eines Mietvertrages im klaren darüber sein, was man unterschreibt.


  • "Beide Parteien verzichten ein Jahr lang auf Kündigung."
    ..., wo man doch hört, dass befristete Mietverträge ungültig sind.:confused::confused:
    Gruß flamencaner:)

    Ich sehe hier keinen Zusammenhang zwischen einem temporären Kündigungsverzicht und einem befristeten MV.

  • Zitat

    Ist das Rechtens, dass ich mindestens ein Jahr in meiner mit zwei anderen Studenten gemieteten WOhnung bleiben muss, wo man doch hört, dass befristete Mietverträge ungültig sind.

    Wie schon erwähnt sind befristete Mietverträge nicht ungültig!

    Für Studenten gibt es allerdings Ausnahmen:

    BGH - Ein Student, der an seinem Studienort ein Zimmer mietet, hat ein schutzwürdiges Bedürfnis nach einem besonderen Maß an Mobilität und Flexibilität, um auf Unwägbarkeiten des Studienverlaufs und ausbildungsbedingte Erfordernisse eines Ortswechsels angemessen reagieren zu können. Studenten stellen oftmals nach wenigen Monaten fest, dass das begonnene Studium nicht das Richtige für sie ist oder begeben sich im Verlauf des Studiums auf einen Auslandsaufenthalt.

    Urteil: (BGH, Urteil v. 15.7.2009, VIII ZR 307/08, veröffentlicht am 2.10.2009)

    Nach diesem Urteil ist ein Mietvertrag mit Kündigungsausschluss unwirksam.

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