Ehepartner nachträglich in WBS Wohnung einziehen lassen

  • Hallo liebe Community,

    die Sache sieht so aus, dass ich eine Wohnung (40qm) mit WBS habe. Den WBS brauchte ich jedoch laut Vermieter nur zur Anmietung und dürfte diese Wohnung auch weiterhin bewohnen, wenn ich eine Arbeit mit einem größeren Gehalt hätte. Jetzt haben sich mein Mann und ich wieder zusammengerauft und wir möchten, dass er zu mir zieht. Hatte mal gelesen, dass es bei Verwandten des 1. Grades kein Problem darstellt.

    Müsste er dazu in den Mietvertrag oder reicht es, wenn die Hausverwaltung davon weiß?
    Zur Info: er verdient so viel, dass er nicht die WBS-Kriterien erfüllt.

    Ich wohne in der Wohnung jedoch auch erst seit einigen Wochen und habe einen Vertrag von mindestens 1 Jahr und möchte auch ungerne hier ausziehen, da es schwer ist, eine schöne Wohnung in der Umgebung zu finden und da ich ab nächsten Monat studiere (somit weniger Geld habe).

    Zur Anmeldung benötigt er nämlich eine Wohnungsgeberbestätigung.
    Geht das auch ohne Mietvertrag?


    Freue mich über Antworten.
    Danke schon mal.

  • Den WBS brauchte ich jedoch laut Vermieter nur zur Anmietung und dürfte diese Wohnung auch weiterhin bewohnen, wenn ich eine Arbeit mit einem größeren Gehalt hätte.


    Die Zeiten sind vorbei, in einigen Bundesländern mit Wohnungsknappheit wird eine Fehlbelegungsabgabe gefordert, damit Wohnraum für diejenigen vorhanden ist, die ihn vom Einkommen her dringender benötigen.

  • Hallo,

    du hast die Wohnung mit einem WBS angemietet und damit ist die Wohnung rechtmäßig vermietet worden. Wenn jetzt jemand zu dir zieht spielt es für den Vermieter rechtlich keine Rolle.

    Da dein Partner zu viel verdient könnte es zu einer Fehlbelegungsabgabe kommen (gibt es in einigen Bundesländern).

    Mit der Wohnungsgeberbestätigung bescheinigt der Vermieter lediglich den Einzug. Daher geht es auch ohne echten Mietvertrag.

    Gruß
    H H

  • Vielen lieben Dank für eure Antworten!

    Nun ja, momentan weiß ich noch gar nicht, ob ich Bafög-Anspruch habe, von daher würde sich das mit dem Gehalt wohl von selbst klären. Aber wenn ich es richtig verstehe und er nicht im Mietvertrag stehen muss, spielt das wohl keine Rolle.

    Danke! :)

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