Hallo zusammen,
in meinem Mietvertrag steht wörtlich drin:
"Beide Parteien verzichten ein Jahr lang auf Kündigung."
Danach treten die drei Monate Kündigungsfrist in Kraft.
Ist das Rechtens, dass ich mindestens ein Jahr in meiner mit zwei anderen Studenten gemieteten WOhnung bleiben muss, wo man doch hört, dass befristete Mietverträge ungültig sind.![]()
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Könnte mir jemand erkären ob diese Klausel in meinem Mietvertrag überhaupt gültig ist? Und wann und wie (welche Paragrafen) Mietverträge unter diesem Gesichtspunkt ungültig sindß
Das wäre echt spitze.
Gruß flamencaner:)