Hallo, ich bräuchte mal euren Rat:
ich wohne seit 1989 in einem recht "alten" Mietshaus - meine Vermieter sind Privatleute.
In unserem Mietvertrag steht als Zusatzklausel drinnen, dass wir für den Ersatz und die Reparatur aller Heisswassergeräte selbst aufkommen müssen. (Es gibt nur Heisswasser über Boiler in den Wohnungen)
Diese Klausel ist ungültig wie wir zwischenzeitlich wissen....
Nun war es so, dass 1996, als der alte Boiler defekt war und wir damals noch keine Ahnung hatten, der Vermieter uns dazu genötigt hatte den neuen Boiler selbst zu bezahlen.
Dieser geht nun so langsam kaputt und unser Hausverwalter sagte mir jetzt heute, dass es ein Gerichtsurteil gäbe, dass ich mit dem letzten Boilerkauf den Passus anerkannt hätte und jetzt hätte ich PEch und müsste den neuen dann auch bezahlen (und das obwohl die Vermieterin und ihr Hausverwalter bereits die Unter- und Übertischboiler auf ihre Kosten in den vergangen Jahren ausgetauscht haben. Oder kann man da nicht sagen, er habe im Umkehrschluss ja auch anerkannt, dass er dafür verantwortlich ist.
Stimmt das, was er sagt? Wenn ja, bitte möglichst mal die Urteile dazu bekannt geben....
Danke schon mal....
Gruss
AC