Prozentualer Abzug von Kaution wegen streichen??

  • Hallo an alle!

    Ich stehe kurz vor dem Auszug aus einer Wohnung, die vor 1 1/2 Jahren vor meinem Einzug gestrichen wurde. Ich werde die Wohnung nicht streichen, weil ich einfach keine Zeit dazu finde. Nun hat mir meine Vermieterin mitgeteilt, dass sie einen Maler für einen Kostenvoranschlag holen wird. Nur um die Kosten einzuschätzen, gestrichen wird die Wohnung nicht. Diese Kosten wird sie dann prozentual von meiner Kaution abziehen. Ich vermute mal, dass das schon so richtig ist - oder?
    Meine Frage ist, ob es hier etwas wie Richtlinien oder irgenwelche Bestimmungen gibt, oder ob sie sich die Prozente einfach aus dem Ärmel schütteln kann?

    Danke schonmal für eure Hilfe!
    Viele Grüße, katilein

  • Zitat

    Meine Frage ist, ob es hier etwas wie Richtlinien oder irgenwelche Bestimmungen gibt, oder ob sie sich die Prozente einfach aus dem Ärmel schütteln kann?

    Richtwerte gibt es natürlich nicht!

    Was ist im Mietvertrag wortwörtlich zum Thema Schönheitsreparaturen vereinbart? Erst wenn das bekannt ist, gibt es richtige Antworten.

  • Achso, das zählt darunter. Im Vertrag steht nur, dass bestimmte Zimmer der Wohnung nach 3 Jahren gestrichen werden müssen. Das ist nur diese Standardklausel.

    Viele Grüße!

  • Zitat

    dass bestimmte Zimmer der Wohnung nach 3 Jahren gestrichen werden müssen. Das ist nur diese Standardklausel.

    Verstehst du nicht? Wenn du eine Anwort willst musst du diese Klausel wortwörtlich abtippen. Sei also nicht so faul!

    Und woher willst du diese Standardklausel kennen, die gibt es nämlich nicht.

  • Verstehst du nicht? Wenn du eine Anwort willst musst du diese Klausel wortwörtlich abtippen. Sei also nicht so faul!

    Und woher willst du diese Standardklausel kennen, die gibt es nämlich nicht.

    Ich hoffe, dass das nicht deine herkömmliche Ausdrucksweise ist. Die wäre dann nämlich unverschämt.
    Habe die Antwort gefunden. Durch sachliche Kommentare in einem anderen Forum.

  • Zitat

    oder ob sie sich die Prozente einfach aus dem Ärmel schütteln kann?


    Können täte sie das bestimmt ist nicht schwer.

    Zitat

    Ich hoffe, dass das nicht deine herkömmliche Ausdrucksweise ist.


    Wieso, bei dir hat er es ja noch im Guten versucht.

  • Zitat

    Die wäre dann nämlich unverschämt.

    Unverschämt ist deine Weigerung auf eine klare Ansage nicht zu reagieren. Wenn ich schreibe wortwörtlich, dann bedeutet es nicht, dass du nur solchen Schmarrn:"Das ist nur diese Standardklausel." schreibst."

  • Hallo an alle!
    Nun hat mir meine Vermieterin mitgeteilt, dass sie einen Maler für einen Kostenvoranschlag holen wird. Nur um die Kosten einzuschätzen, gestrichen wird die Wohnung nicht. Diese Kosten wird sie dann prozentual von meiner Kaution abziehen. Ich vermute mal, dass das schon so richtig ist - oder?
    Meine Frage ist, ob es hier etwas wie Richtlinien oder irgenwelche Bestimmungen gibt, oder ob sie sich die Prozente einfach aus dem Ärmel schütteln kann?

    Danke schonmal für eure Hilfe!
    Viele Grüße, katilein

    Lies genau durch, was im MV geschrieben steht.
    Wenn Du die Wohnung pfleglich behandelt hast, besteht für den Vermieter kein Grund, diesen Passus anzuwenden. Wenn Du natürlich Kettenraucher bist.....

    Ich würde es drauf ankommen lassen....Bevor Du ausziehst, mit Zeugen die Wohnung ansehen....wenn die Vermieterin nicht streichen läßt, ist es aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt, eine Pauschale zu erheben.....habe ich (erst gestern) auch nicht gemacht!

    Wenn kleine Staubränder da sind, kannst mit einem nassen Schwamm (vorsichtig kreisend) reibend, diese entfernen. Auf diese Weise habe ich schon ganze Wohnungen "renoviert" ( Neu gestrichen ;-))

    mich würde es interessieren, wo du darüber was gefunden hast, wie du schreibst. Habe das Problem auch öfters, aber als Vermieter habe ich da (trotz dieses Passuses im MV) ein Auge zugedrückt, wenn der Mieter die Wohnung so ordentlich hinterläßt, dass Streichen nicht notwendig ist.....

    4 Mal editiert, zuletzt von Thomas123 (27. Januar 2013 um 08:51)

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