Frage zu Fristen bei Ankündigung der Heizkostenablesung , Kontrollen etc.

  • Hallo,

    gibt es bei Ankündigungen von Ablesungen, Kontrollen der Gasgerätes etc . keine gesetzlichen Pflichten wann diese Ankündigung vorzeitlich erfolgen muss ?

    Gestern am 24.01 ist ein Aushang an der Haustür das am 28.01 irgendwas an den Heizungen der Wohnung getauscht werden soll.

    In dieser kurzen Zeit ist es mir nicht möglich es so zu arrangieren, das ich zu Hause bin oder jemand anderes da ist.

    Habe ich da Rechten auf eine kostenlose 2te Terminvereinbarung und wenn ja, muss ich da wahllos einen neu genannten Termin annehmen ?

    Meinerseits könnte ich da mehrere Terminmöglichkeiten im Februar nennen.

  • Zitat

    Meinerseits könnte ich da mehrere Terminmöglichkeiten im Februar nennen.

    Dann mach es doch bei der Firma und nicht hier im Forum. Oder hoffst du, dass die hier mitlesen?

  • Zitat

    In dieser kurzen Zeit ist es mir nicht möglich es so zu arrangieren, das ich zu Hause bin oder jemand anderes da ist.


    Woher soll das die Fa. denn wissen ?
    Also dein Problem.

  • Hallo panpeter,

    üblich sind zwei Wochen Vorankündigung durch Aushang.
    Du solltest versuchen, zum Termin eine Person Deines Vertrauens zu engagieren. Vielleicht kannst Du spätnachmiitags anwesend sein? Guter Wille ist heuzutage immer noch gefragt...:rolleyes:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!