Hallo,
gibt es bei Ankündigungen von Ablesungen, Kontrollen der Gasgerätes etc . keine gesetzlichen Pflichten wann diese Ankündigung vorzeitlich erfolgen muss ?
Gestern am 24.01 ist ein Aushang an der Haustür das am 28.01 irgendwas an den Heizungen der Wohnung getauscht werden soll.
In dieser kurzen Zeit ist es mir nicht möglich es so zu arrangieren, das ich zu Hause bin oder jemand anderes da ist.
Habe ich da Rechten auf eine kostenlose 2te Terminvereinbarung und wenn ja, muss ich da wahllos einen neu genannten Termin annehmen ?
Meinerseits könnte ich da mehrere Terminmöglichkeiten im Februar nennen.