Wohnfläche 11m² zu klein - Wie vorgehen?

  • Hallo,

    ich habe Fragen bezüglich einer eventuelle Mietkürzung. Ich wohne seit September 2011 in einer Dachgeschosswohnung, die im Mietvertrag mit 50 m² angegeben wurde. Jetzt habe ich nachgemessen und festgestellt, dass wegen der Schrägen nur knapp 39 m² berrechnet werden dürften :eek: . Ich zahle 404 € monatlich warm (300 € kalt). Dabei werden einige der Nebenkosten natürlich auch auf die Größe der Wohnung bezogen.
    Durch Recherchen im Internet habe ich herausgefunden, dass ich die Miete kürzen kann und bereits zu viel gezahlte Miete zurückforden bzw. mit zukünftig bezahlter Miete verrechnen kann.
    Nun meine Fragen :confused: :
    1. Wie gehe ich bei einer derartigen Mietminderung vor und wie setzt man so ein schreiben auf?
    2. Ist es ratsam zum Anwalt zu gehen?
    3. Kann ich auch die Nebenkosten um den zu viel berrechneten Wert kürzen?
    4. Muss ich die Wohnung von einem Profi vermessen lassen?

    Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.:o

  • Das wird wahrscheinlich zu nichts führen. Der Vermieter ist sehr uneinsichtig, eine andere Mieterin im Haus hat bereits ihre Kündigung mit der Begründung auf Eigenbedarf erhalten.
    Als ich am Telefon mal erwähnte, dass ich auf Grund steigender Nebenkosten die Wohnungsgröße anzweifle und nachmessen will, sagte er nur ich soll es doch machen, sei ihm egal.

  • Melli:

    "Das wird wahrscheinlich zu nichts führen. Der Vermieter ist sehr uneinsichtig, eine andere Mieterin im Haus hat bereits ihre Kündigung mit der Begründung auf Eigenbedarf erhalten."
    - Damit kann er sich ganz schön selbst in die Kacke setzen...

    "Als ich am Telefon mal erwähnte, dass ich auf Grund steigender Nebenkosten die Wohnungsgröße anzweifle und nachmessen will, sagte er nur ich soll es doch machen, sei ihm egal."
    - Dann mache es mal genau, unter Beachtung der [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url] Hierbei wäre auch wichtig zu wissen, ob die im MV angegebene Grösse als Eigenschaft der Mietsache definiert ist ODER lediglich als Berechnungsgrösse für Betriebskosten, welche flächenanteilig zu berechnen sind.

    "1. Wie gehe ich bei einer derartigen Mietminderung vor und wie setzt man so ein schreiben auf?"
    - Ich würde zunächst die Fakten nennen und um seine schriftliche Stellungnahme bitten.

    "2. Ist es ratsam zum Anwalt zu gehen?"
    - Kommt auf seine Reaktion an.

    "3. Kann ich auch die Nebenkosten um den zu viel berrechneten Wert kürzen?"
    - Vorerst nicht.

    "4. Muss ich die Wohnung von einem Profi vermessen lassen?"
    - Vorerst nicht.

  • Danke für deine schnellen Antworten :)

    Im MV steht, dass im Anwesen soundso zu Wohnzwecken folgen Räume mit einer ca. Wohnfläche von 50m² vermietet werden.
    Erst einiges später steht dann, dass neben der Grundmiete von 300€ die Betriebs- und Nebenkosten auf die Wohnfläche umgelegt werden.
    Eine konkrete Zahl was ein m² Wohnfläche kalt kostet, ist nicht definiert.
    Aber ich sehe es trotzdem als Eigenschaft der Wohnung an, dass diese 50m² groß sein soll. Oder sehe ich das falsch und bin womöglich im Unrecht?

  • Mit Excel lässt sich die Grösse einer Mietsache hervorragend berechnen.
    Wenn die tatsächliche/bereinigte Nutzfläche mehr als 10% von der angegebenen nach unten abweicht, besteht ein Grund zur Reklamation.

  • Berechnet und ausgemssen habe ich das schon so genau wie es ein Zollstock möglich macht. Also es sind mehr als 11m², die mir fehlen, d.h. mehr als 20% Abweichung. Und da die 50m²-Zahl der Wohnung als Eigenschaft aufgeführt ist, sollte ich wohl im Recht sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, werde ich wohl einen Anwalt zu Rate ziehen müssen...

  • Ja, die Grundfläche beträgt auch 50m² - aber es müssen ja die ganzen Schrägen abgezogen werden und dann ist die Wohnfläche, die zur Berechnung heran gezogen werden kann nur knapp 39m² groß.

  • Gestern schreibst Du :

    Zitat

    Im MV steht, dass im Anwesen soundso zu Wohnzwecken folgen Räume mit einer ca. Wohnfläche von 50m² vermietet werden.

    Heute :

    Zitat

    Ja, die Grundfläche beträgt auch 50m²


    Und das soll so beides im MV stehen ?

    Zitat

    3. Kann ich auch die Nebenkosten um den zu viel berrechneten Wert kürzen?


    Mit welcher m²-Zahl wird denn nun abgerechnet ?


  • 1. Wie gehe ich bei einer derartigen Mietminderung vor und wie setzt man so ein schreiben auf?
    2. Ist es ratsam zum Anwalt zu gehen?
    3. Kann ich auch die Nebenkosten um den zu viel berrechneten Wert kürzen?
    4. Muss ich die Wohnung von einem Profi vermessen lassen?

    Für eine Rechtsberatung bemühen Sie einen kompeteten Anwalt.

  • Also, um es noch einmal klar zu stellen. Im MV steht, dass die Wohnung 50m² groß ist. Misst man nun genau die Grundfläche der Wohnung aus, so ist diese auch so groß. Jedoch ist es eine Dachgeschosswohnung mit vielen Schrägen, die ja von der reinen Grundfläche abgezogen werden müssen (1m-2m Kniestock zählen dann nur 50%, darunter gar nicht). Wenn man das nun alles abzeiht ist die Wohnung nur noch knapp 39m² groß und das steht natürlich nicht im MV.
    Die Nebenkosten werden dementsprechend auch auf die im MV aufgeführten 50m² bezogen.

  • Also, um es noch einmal klar zu stellen. Im MV steht, dass die Wohnung 50m² groß ist. Misst man nun genau die Grundfläche der Wohnung aus, so ist diese auch so groß. Jedoch ist es eine Dachgeschosswohnung mit vielen Schrägen, die ja von der reinen Grundfläche abgezogen werden müssen (1m-2m Kniestock zählen dann nur 50%, darunter gar nicht). Wenn man das nun alles abzeiht ist die Wohnung nur noch knapp 39m² groß und das steht natürlich nicht im MV.
    Die Nebenkosten werden dementsprechend auch auf die im MV aufgeführten 50m² bezogen.


    Die von mir vermietete DG_Wohnung ist im MV angegeben mir ca. 45m². In den BK_Abr. wird sie mit 39m² berechnet. Entsprechend hat sich auch die Gesamtmietfläche des Hauses verringert, sodass die BetrK_Abr nach wie vor mit +/- Null abschneiden.
    q@ melli: Wie hast Du die Grundfläche ausgemessen? (Von wo zu wo?)

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (28. Januar 2013 um 14:15)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!