Beiträge von Melli

    Also, um es noch einmal klar zu stellen. Im MV steht, dass die Wohnung 50m² groß ist. Misst man nun genau die Grundfläche der Wohnung aus, so ist diese auch so groß. Jedoch ist es eine Dachgeschosswohnung mit vielen Schrägen, die ja von der reinen Grundfläche abgezogen werden müssen (1m-2m Kniestock zählen dann nur 50%, darunter gar nicht). Wenn man das nun alles abzeiht ist die Wohnung nur noch knapp 39m² groß und das steht natürlich nicht im MV.
    Die Nebenkosten werden dementsprechend auch auf die im MV aufgeführten 50m² bezogen.

    Berechnet und ausgemssen habe ich das schon so genau wie es ein Zollstock möglich macht. Also es sind mehr als 11m², die mir fehlen, d.h. mehr als 20% Abweichung. Und da die 50m²-Zahl der Wohnung als Eigenschaft aufgeführt ist, sollte ich wohl im Recht sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, werde ich wohl einen Anwalt zu Rate ziehen müssen...

    Danke für deine schnellen Antworten :)

    Im MV steht, dass im Anwesen soundso zu Wohnzwecken folgen Räume mit einer ca. Wohnfläche von 50m² vermietet werden.
    Erst einiges später steht dann, dass neben der Grundmiete von 300€ die Betriebs- und Nebenkosten auf die Wohnfläche umgelegt werden.
    Eine konkrete Zahl was ein m² Wohnfläche kalt kostet, ist nicht definiert.
    Aber ich sehe es trotzdem als Eigenschaft der Wohnung an, dass diese 50m² groß sein soll. Oder sehe ich das falsch und bin womöglich im Unrecht?

    Das wird wahrscheinlich zu nichts führen. Der Vermieter ist sehr uneinsichtig, eine andere Mieterin im Haus hat bereits ihre Kündigung mit der Begründung auf Eigenbedarf erhalten.
    Als ich am Telefon mal erwähnte, dass ich auf Grund steigender Nebenkosten die Wohnungsgröße anzweifle und nachmessen will, sagte er nur ich soll es doch machen, sei ihm egal.

    Hallo,

    ich habe Fragen bezüglich einer eventuelle Mietkürzung. Ich wohne seit September 2011 in einer Dachgeschosswohnung, die im Mietvertrag mit 50 m² angegeben wurde. Jetzt habe ich nachgemessen und festgestellt, dass wegen der Schrägen nur knapp 39 m² berrechnet werden dürften :eek: . Ich zahle 404 € monatlich warm (300 € kalt). Dabei werden einige der Nebenkosten natürlich auch auf die Größe der Wohnung bezogen.
    Durch Recherchen im Internet habe ich herausgefunden, dass ich die Miete kürzen kann und bereits zu viel gezahlte Miete zurückforden bzw. mit zukünftig bezahlter Miete verrechnen kann.
    Nun meine Fragen :confused: :
    1. Wie gehe ich bei einer derartigen Mietminderung vor und wie setzt man so ein schreiben auf?
    2. Ist es ratsam zum Anwalt zu gehen?
    3. Kann ich auch die Nebenkosten um den zu viel berrechneten Wert kürzen?
    4. Muss ich die Wohnung von einem Profi vermessen lassen?

    Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.:o

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