Hallo,
ich habe Fragen bezüglich einer eventuelle Mietkürzung. Ich wohne seit September 2011 in einer Dachgeschosswohnung, die im Mietvertrag mit 50 m² angegeben wurde. Jetzt habe ich nachgemessen und festgestellt, dass wegen der Schrägen nur knapp 39 m² berrechnet werden dürften :eek: . Ich zahle 404 € monatlich warm (300 € kalt). Dabei werden einige der Nebenkosten natürlich auch auf die Größe der Wohnung bezogen.
Durch Recherchen im Internet habe ich herausgefunden, dass ich die Miete kürzen kann und bereits zu viel gezahlte Miete zurückforden bzw. mit zukünftig bezahlter Miete verrechnen kann.
Nun meine Fragen
:
1. Wie gehe ich bei einer derartigen Mietminderung vor und wie setzt man so ein schreiben auf?
2. Ist es ratsam zum Anwalt zu gehen?
3. Kann ich auch die Nebenkosten um den zu viel berrechneten Wert kürzen?
4. Muss ich die Wohnung von einem Profi vermessen lassen?
Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.:o