Fristlose Kündigung wegen falscher Wohnfläche

  • Hallo,

    ich habe mich ein wenig über die fristlose Kündigung bei falsch angegebener Wohnfläche im Mietvertrag informiert - auch hier im Forum, diese Informationen waren schonmal hilfreich.

    Bei mir ist nun der Fall, dass in meinem Mietvertrag die Zimmergröße mit 15 qm angegeben ist, das Zimmer jedoch lediglich 11,5 qm groß ist.

    Das interessante an der Sache ist jedoch, dass die übrigen Räume keine Fläche angegeben haben, da die Mietsache eine Wohngemeinschaft ist, wo Küche/Bad nur als "Nutzfläche" ausgewiesen sind, und gemeinschaftlich genutzt werden.


    Rein rechnerisch, ausschließlich auf die Zimmergröße bezogen, könnte ich demnach die Kaltmiete um 23,3 % senken, was bei mir immerhin 56 Euro pro Monat ausmacht.

    Des weiteren kann ich diesen Betrag natürlich auch zurückfordern, für die bereits zu viel gezahlten Monate.

    Soweit ich gelesen habe, hat der BGH 2004 entschieden, dass auch eine fristlose Kündigung möglich wäre - diese habe ich in meiner aufgesetzten Kündigung nun für den 28 Februar 2013 angesetzt.


    Wie seht ihr die Lage? Habe ich alles richtig gemacht? Falls sich jemand mit dem Thema genauer auskennt, könnte ich auch die Kündigung zukommen lassen.


    Meiner Kündigung werde ich natürlich auch eine genaue Skizze beifügen.


    Danke für eure Hilfe

    Liebe Grüße
    Siwusa

  • Zitat

    Rein rechnerisch, ausschließlich auf die Zimmergröße bezogen, könnte ich demnach die Kaltmiete um 23,3 % senken, was bei mir immerhin 56 Euro pro Monat ausmacht.


    Ich seh schon das €-Zeichen in deinen Augen funkeln.
    Dir gehts doch gar nicht um die Größe, Du willst nur einfach schnell raus, warum auch immer, - gelle.

  • Korrekt, ich möchte ausziehen. Um die Rückerstattung und oder Mietsenkung geht es mir nicht.

    Ich bin sowohl mit der Wohnung ( Ausstattung, Heizungen, Isolation ) sowie eben mit der Größe meines Zimmers unzufrieden.


    Was sags du denn dazu? Wenn ich die Kündigung so verfasse, könnte man sich ja darauf einigen, dass ich fristlos Ausziehe... oder? Und wir die Mietrückerstattung unter den Tisch fallen lassen.

  • Hallo Siwusa,

    ich sehe für Dich keine Chance, weder den MV vorzeitig beenden zu können noch die Miete zu kürzen.
    Dein Zimmer hat zwar nur 11,5m², Dein Anteil an den gemeinsamen Räumen eben bspw. 3,5m², macht zusammen 15,0m².
    Wenn Du jetzt "zum nächstmöglichen Termin" kündigst, wäre das dann der 30.04.2013.

  • Hallo,

    also wir haben jetzt mal die gesamte Wohnung ausgemessen, da 2 Arten von Mietverträgen existieren unter uns:


    a) Die Angabe mit 15 qm pro "ZIMMER" und der "Mitnutzung von Bad, Küche" ohne Angabe von qm.

    b) Die Angabe einer Gesamtraumfläche von 180 qm.


    Nun, mein Zimmer hat die oben genannten 11,5 qm.


    Die gesamte Wohnung kommt jedoch lediglich auf etwas unter 130 qm, es sind knapp 30 % weniger Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben.


    Was sagt ihr dazu? Wie sollten wir am besten vorgehen?


    Ich habe mir überlegt mit dem Vermieter zu sprechen, dass ich eben wegen des kleinen Zimmers gerne "fristlos" ausziehen möchte, und es somit als "beglichen" sehen würde. :)

  • Was sagt ihr dazu? Wie sollten wir am besten vorgehen?


    Das wäre verbotene Rechtsberatung. Deshalb empfehle ich nur, dass Ihr Euch alle mal zusammensetzt.

  • Zitat

    Ich habe mir überlegt mit dem Vermieter zu sprechen, dass ich eben wegen des kleinen Zimmers gerne "fristlos" ausziehen möchte, und es somit als "beglichen" sehen würde.


    Probier es, wird aber wahrscheinlich nicht klappen, vllt. hat er aber auch schon Ersatz.
    Biete doch von selbst einen Nachmieter, könnte vllt. helfen.

  • Die Wohnfläche müsste von einem Gutachter ermittelt werden. Das kostet 3 bis 6 Euro pro qm.
    Dann kommt es auf die genaue Formulierung im MV an.
    Desweiteren ob ein Untermietvertrag besteht oder ob man selbst oder wer Hauptmieter ist.
    Auch wie lange der Mietvertrag schon besteht, wenn man 4 Jahre widerspruchslos die Abrechnung akzeptiert hat ist von konkluenter Annahme der angegeben Größe auszugehen.
    Dann gibt es noch das Kostenrisiko, Gerichtskosten, Anwälte ...

    Normal sollte man solche Leute ja ins offene Messer laufen lassen, die meinen hier auf die Art rumtricksen zu müssen.

    Also ab zum Anwalt und schlau machen bevor ihr locker 4 stellige Kosten verursacht die ihr nachher nicht zahlen könnt und rumheult.

  • Der Anwalt ist aber auch nicht kostenlos nur umsonst.

    Zitat

    Normal sollte man solche Leute ja ins offene Messer laufen lassen, die meinen hier auf die Art rumtricksen zu müssen.


    Dann wäre man ja nur noch am Messerschleifen.

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