Hallo,
ich habe mich ein wenig über die fristlose Kündigung bei falsch angegebener Wohnfläche im Mietvertrag informiert - auch hier im Forum, diese Informationen waren schonmal hilfreich.
Bei mir ist nun der Fall, dass in meinem Mietvertrag die Zimmergröße mit 15 qm angegeben ist, das Zimmer jedoch lediglich 11,5 qm groß ist.
Das interessante an der Sache ist jedoch, dass die übrigen Räume keine Fläche angegeben haben, da die Mietsache eine Wohngemeinschaft ist, wo Küche/Bad nur als "Nutzfläche" ausgewiesen sind, und gemeinschaftlich genutzt werden.
Rein rechnerisch, ausschließlich auf die Zimmergröße bezogen, könnte ich demnach die Kaltmiete um 23,3 % senken, was bei mir immerhin 56 Euro pro Monat ausmacht.
Des weiteren kann ich diesen Betrag natürlich auch zurückfordern, für die bereits zu viel gezahlten Monate.
Soweit ich gelesen habe, hat der BGH 2004 entschieden, dass auch eine fristlose Kündigung möglich wäre - diese habe ich in meiner aufgesetzten Kündigung nun für den 28 Februar 2013 angesetzt.
Wie seht ihr die Lage? Habe ich alles richtig gemacht? Falls sich jemand mit dem Thema genauer auskennt, könnte ich auch die Kündigung zukommen lassen.
Meiner Kündigung werde ich natürlich auch eine genaue Skizze beifügen.
Danke für eure Hilfe
Liebe Grüße
Siwusa