Beiträge von Siwusa

    Hallo,

    also wir haben jetzt mal die gesamte Wohnung ausgemessen, da 2 Arten von Mietverträgen existieren unter uns:


    a) Die Angabe mit 15 qm pro "ZIMMER" und der "Mitnutzung von Bad, Küche" ohne Angabe von qm.

    b) Die Angabe einer Gesamtraumfläche von 180 qm.


    Nun, mein Zimmer hat die oben genannten 11,5 qm.


    Die gesamte Wohnung kommt jedoch lediglich auf etwas unter 130 qm, es sind knapp 30 % weniger Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben.


    Was sagt ihr dazu? Wie sollten wir am besten vorgehen?


    Ich habe mir überlegt mit dem Vermieter zu sprechen, dass ich eben wegen des kleinen Zimmers gerne "fristlos" ausziehen möchte, und es somit als "beglichen" sehen würde. :)

    Korrekt, ich möchte ausziehen. Um die Rückerstattung und oder Mietsenkung geht es mir nicht.

    Ich bin sowohl mit der Wohnung ( Ausstattung, Heizungen, Isolation ) sowie eben mit der Größe meines Zimmers unzufrieden.


    Was sags du denn dazu? Wenn ich die Kündigung so verfasse, könnte man sich ja darauf einigen, dass ich fristlos Ausziehe... oder? Und wir die Mietrückerstattung unter den Tisch fallen lassen.

    Hallo,

    ich habe mich ein wenig über die fristlose Kündigung bei falsch angegebener Wohnfläche im Mietvertrag informiert - auch hier im Forum, diese Informationen waren schonmal hilfreich.

    Bei mir ist nun der Fall, dass in meinem Mietvertrag die Zimmergröße mit 15 qm angegeben ist, das Zimmer jedoch lediglich 11,5 qm groß ist.

    Das interessante an der Sache ist jedoch, dass die übrigen Räume keine Fläche angegeben haben, da die Mietsache eine Wohngemeinschaft ist, wo Küche/Bad nur als "Nutzfläche" ausgewiesen sind, und gemeinschaftlich genutzt werden.


    Rein rechnerisch, ausschließlich auf die Zimmergröße bezogen, könnte ich demnach die Kaltmiete um 23,3 % senken, was bei mir immerhin 56 Euro pro Monat ausmacht.

    Des weiteren kann ich diesen Betrag natürlich auch zurückfordern, für die bereits zu viel gezahlten Monate.

    Soweit ich gelesen habe, hat der BGH 2004 entschieden, dass auch eine fristlose Kündigung möglich wäre - diese habe ich in meiner aufgesetzten Kündigung nun für den 28 Februar 2013 angesetzt.


    Wie seht ihr die Lage? Habe ich alles richtig gemacht? Falls sich jemand mit dem Thema genauer auskennt, könnte ich auch die Kündigung zukommen lassen.


    Meiner Kündigung werde ich natürlich auch eine genaue Skizze beifügen.


    Danke für eure Hilfe

    Liebe Grüße
    Siwusa

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!