Darf ich fristlos Kündigen?

  • Hallo,

    Ich lebe seit ca 1 Jahr in einen Mehrfamilienhaus mit 8 Familien. Seit ich eingezogen bin geht die gesamte Beleuchtung im Flur nicht. Ich hatte eine Verrückte an der Tür die die Tür eintreten wollte und in meinem Keller wurde bereits eingeborchen, da aber nichts besonderes drinn war, wurde nichts gestohlen. Meinen Vermieter sagte ich dies bereits.

    Gestern abend so um 02:00 hörte ich ein Kratzen an der Tür bei mir, ich stand auf und ging zur Tür und hörte wie etwas gemurmelt wurde. Ich rief laut "Kann man euch helfen?" da erschreckten Sie und hauten ab. Ich öffnete die Tür aber niemand war mehr da, ich rief sofort die Polizei und die schauten sich alles an. Wir gingen in den Keller und da bemerkten wir, das mein Keller wieder aufgebrochen war. Wieder nur meiner. Meinen Vermieter rief ich direkt an in der Früh und leicht verärgert (das ich ihn wohl um 8 uhr am Sonntag anrief) antwortete er "schon wieder" ich harkte nach und erfuhr das bereits kurz vor Weihnachten jemand versuchte in die Wohnung zu kommen. Ich war zu dem Zeitpunkt nicht da sondern war meine Familie besuchen.

    So ich will ausziehen, ich hab die Schnauze voll von kranken Leute die Nachts bei mir die Tür eintreten wollen, bei mir versuchen einzubrechen, ein Vermieter der nichts im Haus macht und sogar schon 2 mal Strom und Wasser abgestellt wurde. Ich frage hier nach, um von euch zu erfahren ob ich unter den Umständen sofort Kündigen oder die Miete kürzen kann, denn es wird sich um nichts gekümmert und ich will nicht das irgendwann jemand in meiner Wohnung steht und mir jemand eins über die Rübe zieht.

    Hoffe ihr könnt mir helfen durch Erfahrungen oder Links, denn ich kenn mich nicht ganz so gut dadrin aus.

    lg Yumi

  • "...ob ich unter den Umständen sofort Kündigen oder die Miete kürzen kann..."

    Klar kannst du sofort kündigen. Brauchst nichmal einen Grund dafür nennen. Wenn deine Kündigung bis zum 04.02.2013 beim Vermieter eingeht, wäre das Mietverhältnis zum 30.04.2013 beendet.

    Miete mindern wäre wegen der defkten Treppenhausbeleuchtung zwar theoretisch möglich, aber aufgrund des geringen Prozentsatzes wohl kein ausreichendes Druckmittel.

    Wegen den (versuchten) Einbrüchen ist die Polizei dein Ansprechpartner. Der Vermieter hat damit nichts zu tun (außer der Grund dafür wäre ein defektes Haustürschloss o.ä.)

  • Ja Du darfst sofort fristgemäß kündigen, aber nicht fristlos.

    Zitat

    Gestern abend so um 02:00 hörte ich ein Kratzen an der Tür bei mir


    Könnte das nicht auch die Katze von Nachbarn gewesen sein ?

    Zitat

    ich will nicht das irgendwann jemand in meiner Wohnung steht und mir jemand eins über die Rübe zieht.


    Kein Sicherheitsschloss von innen angebracht ?

  • Hallo Yumiko,

    ich muss mich meinen Vorrednern anschliessen.
    Wenn Du jetzt "zum nächstmöglichen Termin" (wortwörtlich, so kann man eigentlich jeden Vertrag kündigen) kündigst, wäre das dann der 30.04.2013.

  • Hallo Yumiko,

    für eine fristlose Kündigung bedarf es schon einen wichtigen Grund. Siehe auch §569 BGB.

    Tipp: Alle Mängel und Schäden am besten immer schriftlich mit Nachwseis an der Vermieter senden. Dabei immer eine Schadensbeseitigung erwähnen. Kommt der Vermieter nach mehrmaligen Hinweis seine Pflicht nicht nach, dann hat man mit den schriftlichen Nachweis bessere Karten.

    Bezüglich der unbekannten Person an Ihre Wohnungstür stellt sich die Frage ob die Haustür Abens verschlossen wird. Somit kann dann der "Kreis" der in Frage kommenden Personen eingeschränkt werden. Desweiteren kann eine selbst angebrachte kleine Kamera an der Wohnungstür für Sicherheit und Aufklärung sorgen. Falls die Kamera beabsichtigt ist, den Vermieter vorab schriftlich über diese Maßnahme informieren.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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