Rückzahlung der Kaution

  • Hallo!
    Ich habe letztes Jahr zur Miete in einer 3er WG gewohnt.
    Zum 31.7.2012 hatte ich gekündigt, der Vermieter hat mir die Wohnung (Bzw. mein Zimmer) abgenommen. Es gab keine Mängel und ich bin auch nicht im Verzug gewesen was die Zahlung der Miete angeht.
    Nun, 6 Monate später, warte ich immernoch auf die Rückzahlung der Kaution.
    Ich weiß, dass er sie wegen womöglich anfallenden Nebenkosten noch einbehalten darf, aber gibts da nicht irgendwie eine Grenze?
    Zumal es mir noch schleierhaft ist wie er die Nebenkosten überhaupt gerecht von den einzelnen Mietern berechnen will...zum Zeitpunkt meines Einzuges (wir sind alles Studenten, alle zum 1.9.2011 eingezogen) waren wir 6 Leute (auf 2 Wohnungen verteilt).
    Ich habe also nur 10 Monate dort gewohnt. Seit September 2012 sind es nun 8 Leute (auf 3 Wohnungen verteilt), die aber nun auch teilweise unterschiedlich lang drin wohnen. Ok vielleicht spielt das gar keine Rolle, ich kenne mich damit nicht aus und suche deshalb hier Rat...
    Wann erhält der Vermieter denn in der Regel die Nebenkostenabrechnung, findet das zum Ende des Jahres statt oder wie?

    Ach ich bin ein bisschen verzweifelt, weil ich das Geld echt bräuchte -.-

    Was kann ich tun?
    Danke :)

  • Ja da steht halt nur dass 130 Euro die Netto(kalt) miete ist und dann 30 euro noch für heizkosten und nochmal 30 für sonstige betriebskosten, also hab ich dem monatlich 190 überwiesen.

    und dann is da noch ne auflistung von wasser, müllabfuhr blabla dass das gesondert zu zahlen ist.

  • Ja da steht halt nur dass 130 Euro die Netto(kalt) miete ist und dann 30 euro noch für heizkosten und nochmal 30 für sonstige betriebskosten, also hab ich dem monatlich 190 überwiesen.

    und dann is da noch ne auflistung von wasser, müllabfuhr blabla dass das gesondert zu zahlen ist.


    Und genau das interessiert, wortwörtlich.

  • Zitat

    Ich weiß, dass er sie wegen womöglich anfallenden Nebenkosten noch einbehalten darf, aber gibts da nicht irgendwie eine Grenze?


    2 sogar.
    1. Mind. bis zum 31.12.13
    2. den zu erwarteten Nachzahlbetrag.

    Zitat

    Zumal es mir noch schleierhaft ist wie er die Nebenkosten überhaupt gerecht von den einzelnen Mietern berechnen will


    Dein VM hat jahrelange Erfahrung, vertraue ihm.
    Das wird i.a.R. nach m², Personen und Pauschalbeträgen berechnet.

  • im abzocken ist er glaub ich aber auch ein ganz großer -.-
    die vormieter haben teilweise ihre kaution noch nicht...nach über 1,5 jahren. kann ja nich sein ^^


    Wir reden nicht von anderen Mietern, sondern von Dir. Und Du hast es bis jetzt noch nicht geschafft, meine Frage im Posting #4 zu beantworten.

  • da steht keine frage ^^

    ...es ist eine knappe din-a-4 seite, eine tabelle, links stehen die versch. dinge wie wasser, müllabfuhr, usw..., und rechts steht nichts.
    ich hab den mv jetzt grad nicht zur hand, bin auf dem weg ins bett.

    aber vlt kannst du mir ja kurz erläutern wofür du diese komplette auflistung benötigst?

  • ...es ist eine knappe din-a-4 seite, eine tabelle, links stehen die versch. dinge wie wasser, müllabfuhr, usw...,


    Das "usw." möchte ich wissen, also alle Betriebskostenarten, die Du zahlen sollst.

  • Ok ok ich mach ja schon ^^

    1a) Die Netto-Miete beträgt monatlich 130,00 Euro
    b) Folgende Betriebskosten (erläutert durch Anlage 3 zu §27 II. BVO in der jeweiligen Fassung) sind in der obigen Miete nicht enthalten und deshalb gesondert zu zahlen.

    Kosten für:
    - Wasser
    - Kanal-Entwässerung-Fäkalienabfuhr
    - Beleuchtung, Allgemeinstrom (soweit nicht bei Heizung)
    - Müllabfuhr
    - Grundsteuer
    - Straßenreinigung
    - Schornsteinfeger (soweit nicht bei Heizung)
    - Sach- und Haftpflichtversicherungen
    - Hauswart
    - Gartenpflege
    - Schneebeseitigung und Streuen bei Glatteis
    - Personen- und Lastenaufzug
    - Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss
    - maschinelle Wascheinrichtung
    - Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
    - Wartungskosten für Feuerlöscher, Tank- und Lecksicherungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Dachrinnenreinigung
    - Bürgersteigreinigung
    - Heizung (siehe §8 Ziff. 2 dieses Vertrages)
    - Warmwasser (siehe §9 dieses Vertrages)
    - Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, Etagenheizungen und Einzelöfen
    - Überprüfung und Wartung der Gas- und Elektroinstallation
    - Strom

    ...so das wars. kannst du mir jetzt bitte auskunft geben? :)

  • Zitat

    die vormieter haben teilweise ihre kaution noch nicht...nach über 1,5 jahren. kann ja nich sein


    Die waren wahrscheinlich nicht brav.
    Also seh zu, dass Du brav und artig bleibst.

  • Hi Nisibisi,

    nochmal von vorne. Nun weiss ich ja, ob überhaupt und welche NK Du zu tragen hast. Der Knackpunkt war der Hinweis auf die BetrkVO (klug vom VM...), sodass quasi alles auf den Mieter übertragbar ist (bin auch VM;)).

    "Ich habe letztes Jahr zur Miete in einer 3er WG gewohnt."
    - Aber hast einen eigenen MV.

    "Zum 31.7.2012 hatte ich gekündigt, der Vermieter hat mir die Wohnung (Bzw. mein Zimmer) abgenommen. Es gab keine Mängel"
    - Vorsicht, das Damoklesschwert schwebt immernoch über Dir bis zum 31.01.2013 bzgl. Nachmeldemöglichkeit versteckter Mängel, FALLS nicht inzwischen ein neuer Mieter drinnen ist.

    "Ich weiß, dass er sie wegen womöglich anfallenden Nebenkosten noch einbehalten darf, aber gibts da nicht irgendwie eine Grenze?"
    - Yeah, und zwar bis zu 12 Monate nach Beendigung des regulären Betriebskostenabrechnungszeitraums. Der ist i.d.R. das Kalenderjahr. Ausnahme wäre, was aber seltenst vorkommt, dass der VM die verspätetete Abrechnung nicht zu vertreten hat.
    Wäre also der Zeitraum in dieser Immobilie das Kj., wäre die Abrechnungsfrist erst am 31.12.2013 zu Ende.

    "Zumal es mir noch schleierhaft ist wie er die Nebenkosten überhaupt gerecht von den einzelnen Mietern berechnen will..."
    - Das ist VM-Sache bzw. -Problem. Er bekommt ja auch (VM-Sinn einer WG...:rolleyes:) relativ mehr Miete, also soll er sich auch gefälligst mehr Mühe geben. Also...: Warten, auch wenn's eng ist.
    Kannst ja gerne Dich hier nochmals melden, wenn Du die Abrechnung hast.

  • Hmmm ok...also auf gut deutsch: ich kann nix tun außer warten? Naja, wie gesagt, ich hab ihm jetzt mal ein Brieflein geschickt. Ich rechne ja fast mit seinem Anruf in den nächsten Tagen wo er mich dann ne halbe Stunde am Telefon anschreit und zur Schnecke macht -.- (das kann er besonders gut. kein netter Mensch, dieser VM)

    Wie auch immer. achso, hab ich fast vergessen...seit dem 1.9.2012 wohnt bereits jemand neues in "meinem" Zimmer...

  • Zitat

    Vorsicht, das Damoklesschwert schwebt immernoch über Dir bis zum 31.01.2013 bzgl. Nachmeldemöglichkeit versteckter Mängel, FALLS nicht inzwischen ein neuer Mieter drinnen ist.


    Darf dieser versteckte Mängel denn nicht melden ?

    Zitat

    Ich rechne ja fast mit seinem Anruf in den nächsten Tagen wo er mich dann ne halbe Stunde am Telefon anschreit und zur Schnecke macht -.- (das kann er besonders gut. kein netter Mensch, dieser VM)


    Dann musst Du dir aber einiges geleistet haben.

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