Fragen zu Eigenbedarf

  • Hallo,
    meine Vermieter (sie und er, ex ehepaar) haben uns (Ehepaar, Kleinkind und Hund) nun mündlich eröffnet dass SIE mit dem gemeinsamen Sohn einziehen will und uns somit wegen Eigenbedarf kündigt. Ich habe gesagt dass sie das doch bitte schriftlich machen soll, das wird dann wohl die nächsten Tage bei uns einflattern.
    Begründung: Nach der Trennung von ihrem Lebensgefährten wohnt sie auf zu kleinem Raum bei ihren Eltern.
    Wir wohnen seit etwas mehr als 1 Jahr in der Wohnung.

    Ich bin echt fertig deswegen. Meine Tagesmutter wohnt im selben Haus, aber eine Wohnung hier im Umkreis zu diesem Preis oder günstiger zu finden ist schier unmöglich. Also müssen wir weiter raus richtung Stadt und schon ist meine Kinderbetreuung weg (ich habe weder Auto, noch Führerschein)
    Und noch dazu enden die Anmeldefristen für den Kindergarten ende des Monats. Wo ich meine Tochter dann ab August unterbringe? Tja dann kann ich wohl meinen Job kündigen...
    Heute morgen haben wir allerdings eine tolle Wohnung angeguckt, zwar mit teuren Maklergebühren aber kann man ja nicht ändern... diese Wohnung soll allerdings im März bezogen werden.
    Gibt es eine Möglichkeit dass wir zu März schon raus können? Oder irgendeine Chance einen Teil der Kosten ersetzt zu bekommen?

    LG

  • Zitat

    Wo ich meine Tochter dann ab August unterbringe?


    Unsere Familienministerin sagt doch, dass es ab 01.08. für jedes Kind einen Platz gibt.
    Frag sie.

    Zitat

    Gibt es eine Möglichkeit dass wir zu März schon raus können?


    Das solltest Du mit deinem VM verhandeln.
    Bsp. Du verzichtest auf eine schriftliche Kündigung und darfst dafür zum 28.02. raus.

  • Hallo Kariinaa,

    wenn Du die Kündigung wg. Eigenbedarf hast, könnteste sie ja mal hier abtippen.
    Du hattest ja schon geschrieben vonwegen dass Ihr ausziehen solltet- aus anderen Gründen...

  • Hallo Berny

    Ja genau. Meine Vermieter haben einen Aufstand gemacht weil wir ein Terrarium haben (sehr klein) und unsere Wäsche nicht im Keller liegt, sondern im Bad im Korb.

    Sobald ich die Kündigung schriftlich habe, tippe ich die mal ab.


  • Gibt es eine Möglichkeit dass wir zu März schon raus können?

    Ja. Entweder durch einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter. Damit könnte auch der Eigenbedarf sofort und problemlos erledigt werden.
    Wäre die allerbeste Lösung!!!!

    Zitat

    Oder irgendeine Chance einen Teil der Kosten ersetzt zu bekommen?

    Wäre ebenfalls Verhandluinmgssache.

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