Mieterhöhung rechtens?

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und habe mich aus einem dringenden Anlass hier angemeldet.
    Ich bin mit meiner Mitbewohnerin vor 2 Monaten in eine wirklich nette Wohnung eingezogen. Soweit ist auch alles super, haben uns mit dem Vermieter gut verstanden und generell war alles in Ordnung. Jetzt haben wir ein Schreiben bekommen, dass ein neuer Vermieter das Haus übernommen hat und nun eine Mieterhöhung verlangen will. Allerdings nur von meiner Mitbewohnerin und mir, nicht von den anderen 4 Parteien im Haus.

    Sein Grund hierfür:

    Wir haben eine Einbauküche übernommen und die Wohnung wurde grunderneuert. Wir waren Erstmieter nach Neurenovierung oder so etwas.

    Mein Problem:

    Wir haben bei der Besichtigung UND am Tag der Vertragsunterzeichnung nachgefragt ob die Küche drin bleibt und wir irgendwas zahlen müssten. Der alte Vermieter hatte dies verneint, sie wäre mit drin.

    Meine Frage nun:

    Kann ein neuer Vermieter, 2 Monate NACH Einzug mit einer Mieterhöhung um die Ecke kommen, dafür dass die Wohnung renoviert wurde und weil wir eine Einbauküche darin haben bei welcher uns versprochen wurde sie wäre mit drin?


    Anbei: Ein paar Tage nach unserem Einzug kam die Vormiertrin uns besuchen und hat wortwörtlich gesagt dass unsere Wohnung jetzt toll aussähe, nachdem sie vorher ein 'runtergekommenes Drecksloch' war und sie eh hätte renoviert werden müssen.
    Auch jetzt sind noch gravierende Mängel an der Wohnung (Heizungen fallen teilweise aus etc., weswegen wir eigentlich über eine Mietminderung nachgedacht hatten und nicht noch eine Erhöhung erwartet hatten!

  • Zitat

    Wir haben bei der Besichtigung UND am Tag der Vertragsunterzeichnung nachgefragt ob die Küche drin bleibt und wir irgendwas zahlen müssten.

    Und das habt ihr euch klugerweise vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen, oder?

    Zitat

    Allerdings nur von meiner Mitbewohnerin und mir, nicht von den anderen 4 Parteien im Haus.

    Wer mehr Miete zu bezahlen hat entscheidet immer noch der Vermieter, nicht die Mieterinnen.

    Zitat

    Anbei: Ein paar Tage nach unserem Einzug kam die Vormiertrin uns besuchen und hat wortwörtlich gesagt dass unsere Wohnung jetzt toll aussähe, nachdem sie vorher ein 'runtergekommenes Drecksloch' war und sie eh hätte renoviert werden müssen.

    Wer sagt das? Vielleicht wäre ja auch ein Interessent gekommen und hätte die Renovierung auf eigene Kosten erledigt?

    Ihr müsst natürlich keine Mieterhöhung auf Zuruf akzeptieren. Der Vermieter muss sich schon etwas Mühe geben mit dem Mieterhöhungsverlangen. Was das ist, findet ihr hinter diesem Link: Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete

  • Zitat

    kam die Vormiertrin uns besuchen und hat wortwörtlich gesagt dass unsere Wohnung jetzt toll aussähe, nachdem sie vorher ein 'runtergekommenes Drecksloch' war


    Was glaubt ihr wie lange es dauern könnte bis eure Vormieterin ihre Aussage wieder revidieren wird ?

    Zitat

    Auch jetzt sind noch gravierende Mängel an der Wohnung (Heizungen fallen teilweise aus etc., weswegen wir eigentlich über eine Mietminderung nachgedacht hatten und nicht noch eine Erhöhung erwartet hatten!


    Die überzogenen Erwartungshaltungen mancher Mieter werden von vielen VM quasi im Keim erstickt.

  • Wenn Ihr Euch den Link, den Mainschwimmer gepostet habt zu Gemüte führt, werdet Ihr feststellen, dass eine Mieterhöhung zwei Monate nach Unterzeichnung eines Mietvertrags nicht möglich ist.

  • Was genau steht denn als Begründung im Mieterhöhungsverlangen?

    Die von Dir genannten Gründe rechtfertigen aus meiner Sicht keine Mieterhöhung.

    Der Vermieter könnte gemäß BGB § 558 die Miete erhöhen, aber frühestens 1 Jahr nach Mietbeginn.

  • "Wer sagt das? Vielleicht wäre ja auch ein Interessent gekommen und hätte die Renovierung auf eigene Kosten erledigt? "

    Die Wohnung wurd eim Internet ja groß damit beworben, dass es der Erstbezug nach Kernsanierung wäre, somit hätte niemand etwas auf eigene Faust erledigen können.


    Die überzogenen Erwartungshaltungen mancher Mieter werden von vielen VM quasi im Keim erstickt.

    Mich würde interessieren was daran eine überzogene Erwartungshaltung ist?


    anitari: Er begründet es so, dass er durch den Zustand der Wohnung, welchen er während einer Reparatur gesehen hat, jetzt gesehen hat, dass wir eine renovierte Wohnung bezogen haben (die ja wirklich groß im Internet so beworben wurde) und dass eine Einbauküche vorhanden ist.
    Dafür möchte er nun knapp 50 € jeden Monat haben.

  • Nina.B:

    "Die Wohnung wurd eim Internet ja groß damit beworben, dass es der Erstbezug nach Kernsanierung wäre,"
    - Das müsste eigentlich stutzig machen... - Der Inserent hatte es wohl nötig.

    "Die überzogenen Erwartungshaltungen mancher Mieter werden von vielen VM quasi im Keim erstickt.
    Mich würde interessieren was daran eine überzogene Erwartungshaltung ist?"
    - Die Ergüsse unseres Forentrolls sollteste nicht überbewerten.

    "Er begründet es so, dass er durch den Zustand der Wohnung, welchen er während einer Reparatur gesehen hat, jetzt gesehen hat, dass wir eine renovierte Wohnung bezogen haben (die ja wirklich groß im Internet so beworben wurde) und dass eine Einbauküche vorhanden ist.
    Dafür möchte er nun knapp 50 € jeden Monat haben."
    - Wunschdenken, rechtlich unerheblich.


  • Wir haben bei der Besichtigung UND am Tag der Vertragsunterzeichnung nachgefragt ob die Küche drin bleibt und wir irgendwas zahlen müssten. Der alte Vermieter hatte dies verneint, sie wäre mit drin.

    Maßgeblich ist der vereinbarte Mietvertrag. Daran hat sich der neue Vermieter mit allen Rechten und Pflichten zu halten.
    Eine Mieterhöhung kann (ich wiederhole andere)spätestestens nach einen Jahr erfolgen.

  • Zitat

    Mich würde interessieren was daran eine überzogene Erwartungshaltung ist?


    Naja, fast neue WHG, schöne EBK, usw... dass der Mietzins, gerade schon deswegen, nicht ewig gleich bleibt, ist eigentlich nur logisch.
    Nun weißt Du wenigstens was in ca. 10 Mon. auf euch zukommen wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!