Nebenkostenabrechnung 2011 nicht zugegangen

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich bin in meiner Wohnung am 01.01.2011 eingezogen.
    Im Mietvertrag ist der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten 01.01.-31.12. angegeben.
    Bis zum 31.12.2012 habe ich nun gebangt, was mir denn nun blühen mag :)
    Allerdings haben wir heute den 14.01.2013 und es ist mir noch immer nichts zugegangen.
    Ein rechtlicher Anspruch auf eine solche besteht doch oder? Ich meine, ich bezahle ja jeden Monat, also möchte ich natürlich auch wissen, ob das so korrekt ist oder nicht? Da mir nun aber so gar nichts zugegangen ist, möchte ich natürlich wissen, was mit meinem geld passiert ist?!
    wie sollte ich hier eurer meinung nach reagieren??:confused:
    Für Antworten bin ich Euch schon jetzt dankbar.
    lg

  • Hallo,

    am besten den Vermieter kontaktieren und höflich fragen wo die Abrechnung bleibt.sollte nichts kommen, würde ich einen Brief mit einer Fristsetzung schreiben. Jetzt kannst du auch direkt erwähnen dass du die laufenden NK so lange einbehälst bis die Abrechnung vorliegt.du kannst das aber auch erst in einem 2.Brief mit einer erneuten Fristsetzung schreiben. Sobald die Abrechnung kommt musst du jedoch die einbehaltenen NK wieder zurück zahlen.

    Falls du die Abrechnung bekommst und es ist eine Gutschrift entstanden kannst du die mit der nächsten Miete verrechnen.Falls es eine Nachzahlung gibt musst du diese nun nicht mehr begleichen außer der Vermieter kann nachweisen das es nicht sein Verschulden war mit der späten Abrechnung.In diesem Fall ist der Vermieter aber verpflichtet dich darüber zu informieren das die Abrechnung später kommt.

  • hi baby222,
    danke für deine recht rasche antwort ;) muss ich denn dem Vermieter eine Frist setzen? eigentlich ist die doch vorgegeben? oder hat sie sich selbst vorgegeben? die hat er nicht eingehalten- und noch nicht einmal wen benachrichtigt- ein paar tage, gut, wenn mal was blödes passiert, hm... aber das müsste er doch eigentlich nachweisen? was ist denn mit dem ganzen geld, was ich bislang schon bezahlt hab?? ( es ist nicht die welt, ich habe 60qm und bezahle 70€ kalte bk, gas und strom mach ich selbst) da mein lieber vermieter jedoch ne recht faule socke in jeglicher hinsicht ist und ich nun auch noch nicht mal weiß, was mit meiner kohle passiert ist (mir gehts einfach auch ums prinzip) dachte ich, ich sammle mal ein paar ideen...

  • Hallo Suki,

    das baby222 hat das schon gut beschrieben. Ich würde auch erst mal telefonieren und zwei Wochen Frist geben; bei Erfolglosigkeit per Einwurfeinschreiben nochmals. Und dann wirst Du Dich hier sicherlich nochmal melden.;)
    Faule Socken benötigen Dampf...:D

  • hey berny,
    vielen dank- hehe, jaaaaaa, dit brauch der :) werde mich wohl diese woche mal ranmachen und ihm ein paar nette zeilen schreiben :) nichtsdestotrotz freu ich mich natürlich über eine antwortensammlung- vielleicht fällt dem einen oder anderen noch was hübsches ein oder hat selbst erfahrungen mit faulen VMs :)

  • hey berny,
    vielen dank- hehe, jaaaaaa, dit brauch der :) werde mich wohl diese woche mal ranmachen und ihm ein paar nette zeilen schreiben


    Naja, zunächst würde ich mal anrufen.

  • Hallo Suki2005,

    sollte Ihr Vermieter "wach" werden und noch Nachforderungen aus 2011 an Sie stellen, dann kann es das nun verlangen wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat. (Sehr unwahrscheinlich in Ihren Fall)

    Besteht kein Grund so müssen Sie für 2011 nicht mit einer Nachzahlung rechnen. Sowohl haben Sie das Recht auf eine Abrechnung und die Auszahlung Ihres (falls vorhanden) Guthaben.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hi---nach meines Wissens mussen sie nichts tun! Der VM ist gesetzlich verpflichtet die Jahresabrechnung Rechtzeitig zuzuschicken. Soll dies nicht der fall sein kann er kein Nachzahlungen verlangen! Sollte es ein Guthaben geben--restgeld von dass was Sie per monat bezahlt haben, ist der VM allerdings verpflichtet dieses auszuzahlen, trotz sein verspätete Jahresabrechnung!! Recherchen in Internet beweisen was ich hier schreiben!

  • Hi---nach meines Wissens mussen sie nichts tun! Der VM ist gesetzlich verpflichtet die Jahresabrechnung Rechtzeitig zuzuschicken. Soll dies nicht der fall sein kann er kein Nachzahlungen verlangen! Sollte es ein Guthaben geben--restgeld von dass was Sie per monat bezahlt haben, ist der VM allerdings verpflichtet dieses auszuzahlen, trotz sein verspätete Jahresabrechnung!! Recherchen in Internet beweisen was ich hier schreiben!


    Das ist aber schön, Robbie, dass Du uns das mitteilst, was wir schon längst wissen, sogar in verständlicherem Deutsch.
    Jetzt könnteste uns aber noch den Rat geben, wie man den Vermieter dazu bringt, überhaupt eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen.

  • Ich bin auch kein Jurist bzw experte---hab nur vieles entdeckt durch forschungen mein eigenen problemen! Ein Vermieter, der ein monatlich vorauszahlung von sein Mieter erhält ist verpflichtet ein BK Jahresabrechnung zuzustellen spatestens 12 monate nach der ablauf der Rechnungs zeitraum,(IN § 556 Abs.3 Satz 2 BGB festgelegt) sonst ist der Abrechnung unwirksam und er kann keine nachzahlung verlangen. Der VM darf auch nicht diese unbezahlte kosten in das BK Jahresabrechnung von nächsten Abrechnungs zeitraum zuliegen, sozusagen ein Abrechnung für zwei jahren. Unwirksam!

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