Beiträge von Franj

    Was mir eigentlich von der Sache her egal ist.
    Der Vermieter will aber das ich die Tapeten in der Wohnung entferne.
    Ich habe die Wohnung 09.2006 tapeziert übernommen und nie selber tapeziert.
    Kann mich der Vermieter trotzdem dazu verpflichten die Tapeten zu entfernen ?

    Hallo

    Im Haus sind 2 Mieter und der Vermieter.
    Der Vermieter und ein Mieter (Enkelin des Vermieters mit Freund) verfügen über einen Sat Anschluss.

    Bei uns ist ein Sat Anschluss vorhanden ,der aber nicht an den beiden vorhandenen Schüsseln angeklemmt ist.
    Kabel ist auch vorhanden.
    Wir wollen aber auch gerne einen Sat Anschluss der vom Vermieter mit Verweis auf den Kabelanschluss aber nicht genehmigt wird.

    Ist der Vermieter damit im Recht ,darf er einer Mietpartei den Sat Anschluss verweigern ?
    Danke für eure Hilfe

    Hallo Franj,

    das ist ja wohl total lächerlich. Echte Kündigungsgründe sind ganz andere.
    Sollte dem VM an Deinem Verhalten etwas nicht passen, sollte er Dir dies schriftlich im Rahmen einer Abmahnung erklären.
    Umgekehrt geht das genauso: Er hat wohl unerlaubt Deine Wohnung betreten? Das wäre Hausfriedensbruch, ein Straftatbestand.
    Ich empfehle Dir, den Schliesszylinder Eurer Wohnungstür auszutauschen und erst beim Auszug wieder rückzutauschen.


    Hallo
    Was das eindringen in die wohnung angeht.
    Es wurde freundlich darauf hingewiesen das dies nicht tolerierbar ist
    Er hat dies auch sicher kapiert.

    Ich versteh überhaupt nicht was der will.
    Gibt eigentlich keine Probleme im mietverhältnis aber das gekippte Fenster hat sich bei den so langsam zu einer Manie entwickelt.
    Wenn er deswegen eine Abmahnung schreiben kann.
    Hat er dann auch das Recht deswegen auch zu kündigen.
    Gibt es überhaupt für den Vermieter das Recht vorzuschreiben wie oft und wie lang ein Fenster gekippt ist.
    Handelt sich da ja auch nur um das Küchenfenster.

    Danke für eure Antworten

    Weil ich das Fenster in der Küche in Kippstellung lasse.

    Hallo Leute
    Habe Ärger mit meinen Vermieter.
    Ich lass das Küchenfenster fast immer gekippt.
    Außer natürlich bei wirklich extremen Witterungsverhältnissen.
    Er droht mir deswegen jetzt mit Kündigung.
    Ich soll nur kurz lüften und ansonsten das Fenster geschlossen halten.
    Einmal war er sogar in meiner Wohnung.
    Ich kam heim ,sämtliche Heizungskörper waren auf Stufe 1 gedreht und das Fenster war geschlossen.
    Das er dies nicht darf ist mir schon klar.
    Dacht mir aber ,mach ich mal keinen Stress.
    Anstatt Ruhe zu geben nervt der aber weiter.

    Also ,meine Frage.
    Darf mir der Vermieter kündigen weil ich das Fenster gekippt halte und ist er berechtigt zu verlangen das ich das Fenster schließe.

    Danke für eure Antworten

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