Eigenbedarfkündigung nach Mieterhöhung

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir jemand von euch vielleicht weiterhelfen kann.

    Ende Oktober habe ich von meinem Vermieter ein Schreiben bekommen, in dem er mich informiert, dass er die Miete von 6 €/m^2 auf 6,89€/m^2 erhöhen will. Bei 45m^2 sind das etwa 40€ im Monat...für mich als Studentin echt happig)
    Begründet hat er dies mit einer allgemeinen Kostensteigerung und mit umfangreichen Renovierungsmaßnahmen, die er dieses Jahr durchführen will.

    Der neue Quadratmeterpreis liegt weit außerhalb des Mietspiegels. Außerdem kommen an der Wohnung noch Mängel wie schlechte Elektrik und kein Balkon hinzu.

    Diese Mieterhöhung habe ich dann natürlich abgelehnt.

    Jetzt habe ich am 4.1.12 eine Kündigung aus Eigenbedarf zum 31.3.12 erhalten.(Besteht da ein Zusammenhang? :D)

    Diese begründet er damit, dass er mit seiner neuen Ehefrau nach Berlin ziehen will und sein Haus hier in Aachen angeblich verkaufen möchte. Da er aber beruflich hier in Aachen tätig ist braucht er die Wohnung angeblich für sich selbst.

    Ich selber vermute natürlich, dass er das nur macht, damit er die Wohnung teurer vermieten kann...

    Was kann ich jetzt tun? Ich muss gestehen, dass ich eh schon mit dem Gedanken gespielt habe auszuziehen. Es ist also nicht mein dringlichster Wunsch hier noch ewig wohnen zu bleiben. Der Mann kündigt mich leider nur mitten in der Klausurphase...Ich werde also leider keine Zeit haben mir bis April eine Wohnung zu suchen...

    Leider bin ich auch nicht im Rechtsschutz. Wie kann ich also möglichst ohne Anwalt noch ein bisschen Zeit schinden??

    Dankeschön für eure Hilfe!

  • muffmuff:

    "Ende Oktober habe ich von meinem Vermieter ein Schreiben bekommen, in dem er mich informiert, dass er die Miete von 6 €/m^2 auf 6,89€/m^2 erhöhen will.
    Begründet hat er dies mit einer allgemeinen Kostensteigerung und mit umfangreichen Renovierungsmaßnahmen, die er dieses Jahr durchführen will."
    - Sehr schwache Begründung, die ihm ein Richter wohl um die Ohren hauen dürfte.

    "Der neue Quadratmeterpreis liegt weit außerhalb des Mietspiegels. Außerdem kommen an der Wohnung noch Mängel wie schlechte Elektrik und kein Balkon hinzu.
    Diese Mieterhöhung habe ich dann natürlich abgelehnt."
    - Ich hätte diesem Mieterhöhungsverlangen (auch) widersprochen.

    "Jetzt habe ich am 4.1.12 eine Kündigung aus Eigenbedarf zum 31.3.12 erhalten. Diese begründet er damit, dass er mit seiner neuen Ehefrau nach Berlin ziehen will und sein Haus hier in Aachen angeblich verkaufen möchte. Da er aber beruflich hier in Aachen tätig ist braucht er die Wohnung angeblich für sich selbst.
    Ich selber vermute natürlich, dass er das nur macht, damit er die Wohnung teurer vermieten kann..."
    - Das ist (auch) m.E. vorgeschobener Eigenbedarf, und das Vorhaben kann auch ganz schön in die Hose gehen in strafrechlicher und zivilrechlicher Hinsicht. Er stellt sich das mglw. recht easy vor, dieses Konstrukt.

    "Was kann ich jetzt tun? Ich muss gestehen, dass ich eh schon mit dem Gedanken gespielt habe auszuziehen. Es ist also nicht mein dringlichster Wunsch hier noch ewig wohnen zu bleiben. Der Mann kündigt mich leider nur mitten in der Klausurphase...Ich werde also leider keine Zeit haben mir bis April eine Wohnung zu suchen...
    Leider bin ich auch nicht im Rechtsschutz. Wie kann ich also möglichst ohne Anwalt noch ein bisschen Zeit schinden??"
    - Ich würde ihn auf die Gefährlichkeit seines Handelns und die damit verbundenen Risiken (Verdacht des Betrugs [§ 263 StGB] und mgl. Schadenersatzforderungen [§ 829 BGB]) hinweisen und mit ihm einen Mietaufhebungsvertrag mit einer Entschädigungszahlung seinerseits anstreben, wenn ich eine neue Bleibe gefunden haben werde.
    Ansonsten sollteste Dir eine fachanwaltliche Erstberatung gönnen. (Erstberatung ist m.W. günstiger.)
    Wie lange wohnst Du denn schon in der jetzigen Wohnung?

  • Zitat

    Außerdem kommen an der Wohnung noch Mängel wie schlechte Elektrik und kein Balkon hinzu.


    Was soll das mit einer Mieterhöhung zu tun haben ?

    Zitat

    Diese Mieterhöhung habe ich dann natürlich abgelehnt.


    Mal schauen wie Du die Kündigung abwehrst.

    Zitat

    Er stellt sich das mglw. recht easy vor, dieses Konstrukt.


    Erfahrungswerte ?

    Zitat

    Leider bin ich auch nicht im Rechtsschutz.


    Ohweh, hoffentlich hast Du ordentlich Rücklagen.

    Zitat

    Ich würde ihn auf die Gefährlichkeit seines Handelns und die damit verbundenen Risiken (Verdacht des Betrugs [§ 263 StGB] und mgl. Schadenersatzforderungen [§ 829 BGB]) hinweisen


    Na, da wird er aber Angst bekommen und Alpträume, und und ....

  • Zitat

    Außerdem kommen an der Wohnung noch Mängel wie schlechte Elektrik und kein Balkon hinzu.
    Was soll das mit einer Mieterhöhung zu tun haben ?

    In dem Mietspiegel ist immer nur eine Preisspanne angegeben. Mängel an der Wohnung (steht im Mietspiegel näher beschreiben) sorgen dafür, dass der Quadratmeterpreis am unteren Ende der Preisspanne angesiedelt ist.

    Ich habe aber bereits einen Quadratmeterpreis gezahlt, der eher am oberen Ende angesiedelt ist.

    Ich würde außerdem gerne um konstruktive Beiträge bitten, die mir weiterhelfen.

    (Einen Dank nochmal an Berny)

    Grüße,

    Muffmuff

  • Zitat

    Mängel an der Wohnung (steht im Mietspiegel näher beschreiben) sorgen dafür, dass der Quadratmeterpreis am unteren Ende der Preisspanne angesiedelt ist.


    Das wäre der erste Mietspiegel, bei dem das so wäre.

    Zitat

    Ich habe aber bereits einen Quadratmeterpreis gezahlt, der eher am oberen Ende angesiedelt ist

    Dann kann es mit der angeblichen Mieterhöhung nicht weit her sein..

    Zitat

    Ich würde außerdem gerne um konstruktive Beiträge bitten, die mir weiterhelfen.


    Wer würde schon was anderes wollen ?

  • Zitat

    Mängel an der Wohnung (steht im Mietspiegel näher beschreiben) sorgen dafür, dass der Quadratmeterpreis am unteren Ende der Preisspanne angesiedelt ist.
    Das wäre der erste Mietspiegel, bei dem das so wäre.


    Naja...bei dem Mietspiegel in meiner Stadt ist das so.

    Zitat

    Ich habe aber bereits einen Quadratmeterpreis gezahlt, der eher am oberen Ende angesiedelt ist
    Dann kann es mit der angeblichen Mieterhöhung nicht weit her sein..

    Wieso angebliche Mieterhöhung. Denkst du ich würde mir das ausdenken?

    Leider hilft mir auch dein neuer Beitag nicht weiter... :(


  • Zitat:
    "Diese Mieterhöhung habe ich dann natürlich abgelehnt."

    Mal schauen wie Du die Kündigung abwehrst.


    Kündigung kann nicht die Konsequenz sein.

  • Wie weit über dem Höchstspannenwert soll sich denn der neue Mietpreis befinden ?

    Die Spannie liegt zwischen 4,20€ und 6,30€.Gezahlt habe ich bereits 6,00. Er wollte auf 6,70€ erhöhen. Das macht im Monat 40€ mehr.

    Wobei wie gesagt bei Mängeln, die im Mietspiegel näher erläutert werden und von denen Einige bei mir vorkommen, der Quaddratmeterpreis eher am unteren Ende anzusiedeln ist.

    Wobei auch das nicht mein aktuelles Problem ist...sondern die Kündignung.

    Einmal editiert, zuletzt von muffmuff (9. Januar 2013 um 20:15)

  • Kannst Du diesen ominösen Mietspiegel mal hier reinstellen ?

    Zitat

    Die Spannie liegt zwischen 4,20€ und 6,30€.Gezahlt habe ich bereits 6,00. Er wollte auf 6,70€ erhöhen.


    Erst bei mehr als 20% über 6,30 wäre das Mietwucher.

  • Das mag ja vielleicht sein. Aber dennoch war ein Ablehnen (auch in Absprache mit dem Mieterschutzbund) gerechtfertigt.

    Wie bereits erwähnt geht es hier in erster Linie nicht um die Mieterhöhung sondern um die dierekt darauffolgende Kündigung.

    Ich weise erneut darauf hin, dass ich Hilfe bei diesem Thema brauche. Der Zug mit der Mieterhöhung ist nämlich schon abgefahren.

  • Wenn ein VM einen Mieter unbedingt loswerden will, schafft er das auch.
    Dein VM hat sich eben für den Weg des Eigenbedarfs entschieden.
    Wenn er damit Erfahrung hat, hast Du wenig Chancen.
    Was willste noch hören ?

  • Fantastisch:

    "Wenn ein VM einen Mieter unbedingt loswerden will, schafft er das auch."
    - Richtig, bspw. muss er gaanz laut schrei(b)en.

    "Dein VM hat sich eben für den Weg des Eigenbedarfs entschieden."
    - Falsch. Richtig(er): Sogenannter Eigenbedarf.

    "Wenn er damit Erfahrung hat, hast Du wenig Chancen."
    - Er könnte aber auch mal auf seinen Meister treffen...:cool:

  • Zitat

    Falsch. Richtig(er): Sogenannter Eigenbedarf.


    Quatsch, wie man das Kind nennen mag ist völlig unerheblich !
    Nur der totale Erfolg zählt und sonst gar nix !

    Zitat

    - Er könnte aber auch mal auf seinen Meister treffen.


    Wenn ein VM entsprechende Erfahrungen dahingehend hat ist davon nicht auszugehen.

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