Firma renovierte nach Auszug.

  • Zitat

    Aber am im Allgemeinen könnten sich die Geister scheiden.


    BGH akzepitert diese Formulierung.

    Zitat

    Mal sehen wie die Antwort ausschaut!


    Lass dann hören ich ahne es bereits.

  • stimmt, ist ein Monat mehr... Ach mensch... Dennoch steht ja in dem link, das der Anspruch allgemein etwas noch vom Mieter zu verlangen nach 6 monaten verjährt.

    Ich berufe mich in meinem Brief dann auf:

    § 548 BGB
    Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts

    (1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.

    (2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.

    Einmal editiert, zuletzt von Pepzi84 (9. Januar 2013 um 19:05)

  • Also: Ich ahtte den Vermieter damals angerufen und wollte einen Termin mit ihm ausmachen zwecks Wohnungsübergabe. Dann sagte ich, wir müssen dann nur noch renovieren vor dem Termin. Er meinte daraufhin, nein, das müssen wir nicht. Des wäre nicht nötig, wenn wir das weiß machen, und dann die neuenn Mieter das wieder in einer anderen Farbe streichen. Dann wäre ja noch mehr Farbe auf der Tapete. Dann vermerken wir das nur im Übergabeprotokoll, das die Wohnung unrenoviert ist, und gut. Wenn die neuen Mieter die Wohnung dann weiß haben wollen, meldet er sich bei uns, und wir streichen sie dann weiß!!! So war SEINE/Vermieter) Aussage.

  • Zitat

    Dann sagte ich, wir müssen dann nur noch renovieren vor dem Termin. Er meinte daraufhin, nein, das müssen wir nicht.


    Hast Du das schriftlich, bzw. gerichtsfeste Zeugen dafür.

    Zitat

    Dann vermerken wir das nur im Übergabeprotokoll, das die Wohnung unrenoviert ist, und gut.


    Gut für wen ?

  • Nein, ich war allein am telefon, und er ebenfalls.

    Gut für wen?.... Die genaue Wortwahl weiß ich nicht. Es ist nicht gesagt, das er das sagte mit dem "und gut"...

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