ZitatAber am im Allgemeinen könnten sich die Geister scheiden.
BGH akzepitert diese Formulierung.
ZitatMal sehen wie die Antwort ausschaut!
Lass dann hören ich ahne es bereits.
ZitatAber am im Allgemeinen könnten sich die Geister scheiden.
BGH akzepitert diese Formulierung.
ZitatMal sehen wie die Antwort ausschaut!
Lass dann hören ich ahne es bereits.
Was ahnst du denn??????
Es könnte teuer werden.
Hast Du Rechtschutz inkl. Mietsachen, denn die könntest Du benötigen.
Ne, hab ich selbstverständlich nicht :-/
Laut dem hier:
Miete - Verjährung v. Nebenanspr. a. d. Mietverh.: Information - Begriff - Definition im JuraForum.de
stehen meine Chancen aber gut. Denn, der Mietvertrag endete am 31.05.2012. Der Brief wurde vom Vermieter am 18.12.2012 erfasst und kam 2 Tage später an... Also nach der 6 monatigen Frist... Danke an Pachlus
Nur hat Pachlus auch nicht bemerkt, dass Du länger als 3 Jahre wohntest.
Vllt gibt es auch einen Vergleich.
stimmt, ist ein Monat mehr... Ach mensch... Dennoch steht ja in dem link, das der Anspruch allgemein etwas noch vom Mieter zu verlangen nach 6 monaten verjährt.
Ich berufe mich in meinem Brief dann auf:
§ 548 BGB
Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
(2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.
Das ist ja i.a.R. auch so.
Aber dein VM hat dir das vor deinem Auszug schon mitgeteilt.
Wann hast Du ihm dann nachweißlich angeboten die entsprechenden Räume zu streichen ?
Also: Ich ahtte den Vermieter damals angerufen und wollte einen Termin mit ihm ausmachen zwecks Wohnungsübergabe. Dann sagte ich, wir müssen dann nur noch renovieren vor dem Termin. Er meinte daraufhin, nein, das müssen wir nicht. Des wäre nicht nötig, wenn wir das weiß machen, und dann die neuenn Mieter das wieder in einer anderen Farbe streichen. Dann wäre ja noch mehr Farbe auf der Tapete. Dann vermerken wir das nur im Übergabeprotokoll, das die Wohnung unrenoviert ist, und gut. Wenn die neuen Mieter die Wohnung dann weiß haben wollen, meldet er sich bei uns, und wir streichen sie dann weiß!!! So war SEINE/Vermieter) Aussage.
ZitatDann sagte ich, wir müssen dann nur noch renovieren vor dem Termin. Er meinte daraufhin, nein, das müssen wir nicht.
Hast Du das schriftlich, bzw. gerichtsfeste Zeugen dafür.
ZitatDann vermerken wir das nur im Übergabeprotokoll, das die Wohnung unrenoviert ist, und gut.
Gut für wen ?
Nein, ich war allein am telefon, und er ebenfalls.
Gut für wen?.... Die genaue Wortwahl weiß ich nicht. Es ist nicht gesagt, das er das sagte mit dem "und gut"...
Interessant ist eigentlich nur was der Richter sagt.
Der wird sich an das Übergabeprotokoll halten.
Da steht halt wohnung wurde nicht renoviert... Mal sehen was von meinem Brief als antwort kommt...
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