Auszug, falsche Mängelliste, Fristen etc. Fragen hierzu.

  • Hallo,

    ich bitte um Hilfe bei ein paar Fragen.

    Mieter eines Hauses kündigt fristgerecht und zieht aus.
    Haus ist zum Übergabetermin komplett geräumt.
    Die Übergabe Besichtigung findet statt.

    Ausgangslage (beim Übergabetermin):
    Der Vermieter bringt 2 Zeugen mit, der Mieter hat nur einen Zeugen dabei. Der Mieter möchte, dass auch der Vermieter nur einen Zeugen dabei hat. Dies wird vom Vermieter aber ignoriert. Der Mieter duldet dies gezwungenermaßen, äußert aber seinen Protest und wird keinerlei Schriftstücke unterschreiben.
    Die Wohnungs/ Hausbegehung startet und wird nach ca. 1,5Std mit der vollständigen Schlüsselübergabe beendet.

    Eine Woche Später:
    Der Vermieter sendet dem Mieter via Einschreiben eine Aufforderung zur Beseitugung der beanstandeten Punkte gem. Übergabeprotokoll (Protokoll wurde vom Mieter nicht unterschrieben).

    Meine Fragen nun, der Vermieter macht Ansprüche geltend, die zum einen nicht der Wahrheit entsprechen, zum anderen würde ich gerne wissen was der Mieter überhaupt beseitigen muss. Der Vermieter erwartet nach 10 Jahren Nutzung anscheinend ein vollsaniertes neues Haus aus dem Bilderbuch..

    Es wurde vor Übergabe schriftlich vereinbart:
    Dübellöcher brauchen nicht geschlossen werden.
    Heizkörper nicht streichen.

    Laut Gesetz: Streichen der Wände nicht nötig, da turnungsgemäß innerhalb der Mietzeit renoviert wurde.

    Alle Wände sind weiß, es sind beim Auszug keine anderen Farben gestrichen.

    Nun meine Fragen, hier die Auflistung der Forderung, die meiner Meinung nach den Mieter nichts angehen soweit die Sachen nicht mutwillig beschädigt wurden:

    - Dübelloch wegen uraltem Putz ausgeschlagen
    (vom Vermieter als Putzschaden deklariert, ca. 2cm groß)

    - Türstock (Holz) hat im Laufe der Zeit Risse bekommen
    (vom Vermieter als genrochen / beschädigt deklariert)

    - Türstock (vom Vermieter als vergilbt deklariert)

    - Kellereck im Wasserzählerbereich feucht, minimaler Schimmelansatz zwischen Betonboden und Wand

    - Kellertüre fehlt (war nie vorhanden, schon beim Einzug nicht)

    - Türstock Keller unsauber lackiert (Mieter hat nie etwas an dem Türstock gemacht, ist genau so wie beim Einzug)

    - Kellerfenster griff etwas locker

    - zwei braune Flecken am Kamin im Keller
    (verm. durch Kondenzwasser im Kamin, wurde dem Mieter vor Jahren vor Ort unter Zeugen mündlich mitgeteilt)

    - angebliche Leckage im Heizkreislauf der Heizung.
    (vom Mieter nichts derartiges bemerkt, Heizungsinspektionen, Kaminkehrer regelmäßig durchgeführt)

    - Garage und Abstellplatz PKW normale Ölflecken vom PKW am Boden
    ( in normalem Umfang).

    - Garagendach undicht, Betondecke hat Risse, Wasser dringt ein.
    (Mangel wurde an Vermieter gemeldet, Vermieter hat bereits begonnen das Dach abzudichten)

    Zum Schluss etwas wichtiges, in dem Schreiben, welches der Vermieter unterschrieben zurück haben möchte steht, die Geltendmachung weiterer also die aufgeführten Mängel / Schäden bleibt vorbehalten.

    Es wurden keine weiteren Mängel bei der Begehung festgestellt!
    Wie ist hier zu reagieren?

    Als Beseitigungsfrist werden 9 Tage (incl. sa/so) genannt.
    Dies ist viel zu kurz, der Mieter wohnt 200 Km entfernt.
    Welche Zeit wäre aktzeptabel bzw. gesetzlich vorgesehen?

    Der Vermieter droht an, wenn die Mängel nicht innerhalb der 9 Tage beseitigt sind diese im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen und in Rechnung zu stellen.

    Zudem steht in dem Schreiben:
    Ohne gesonderte Erklärung ist mit der Entgegennahme der Schlüssel durch den Vermieter eine Erklärung zum Vertragsende (z.B. Abnahmetermin) nicht verbunden.
    --> Was bedeutet das? das Vertragsende ist bereits erreicht und alle Schlüssel wurden vollständig an den Vermieter übergeben.


    Der Vermieter versucht dreist Mängel an den Mieter abzuwälzen.

    Ich würde fachkundige im Forum bitten, die oben genannten Punkte zu beantworten. Der Vermieter verlangt Dinge, die den Mieter meiner Meinung nach nichts angehen, der Vermieter muss viele Punkte selbst beseitigen.


    In erster Linie geht es nun um die Wahrung von Fristen, um Nachteile zu vermeiden.
    Ein Anwalt ist aus finanziellen Gründen für den Mieter nicht bezahlbar (Privat Insolvenz).

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Gruß
    Alex

  • Hallo Alex,

    zu den einzelnen Punkten werde ich keine Stellung nehmen, denn ich vermute, dass hier hauptsächlich vom Vermieter ordentlich am Rad gedreht wird.
    Das Hauptproblem ist die Beweisbarkeit der Mängel. (Und, mal von mir weitergesponnen, beim Prozess mglw. Falschaussagen der Zeugen, oder der mgl. Verdacht des Betrugs (§263 StGB) durch den VM, Sachverständigengutachtenkosten, und beim Mieter ist wg. Insolvenz sowieso nichts zu holen... - Habe jetzt nur mal "laut nachgedacht")...:mad:
    Ich schlage Dir vor, mit dem VM einen Konsenz zu finden - oder Beratung durch einen Fachanwalt.

  • Danke für die Antwort Berny.

    Hmmm was aber interessant und wichtig wäre, sind die Fristen die zu wahren sind. Der Mieter möchte halt nun keine Formfehler machen. Einen Anwalt kann er sich nicht leisten.
    Trotzdem möchte man sich natürlich mit dem VM einigen, auch wenn dieser offensichtlich versucht zu betrügen und sich am Mieter zu bereichern.
    Der Mieter ist aber grundsätzlich trotzdem bereit, z.B. Ölflecken zu beseitigen und auch die braunen Stellen am Kamin mit einer Deckfarbe zu überstreichen.

    Unter den gegebenen Umständen und des dreißten Vermieters ist die Situation allerdings sehr angespannt. Auch der Zeitraum welcher zur Beseitigung gegeben wurde ist sehr kurz.

    Ich hätte gern noch eine Meinung zum ersten Punkt, wenn es auch unwichtig sein sollte. Es geht um den zweiten Zeugen des Vermieters, welcher ausdrücklich nicht gewünscht war bei der Übergabe. Sowas ist doch unzulässig oder nicht?

    Gruß
    Alex

    Einmal editiert, zuletzt von Austin-Powers (6. Januar 2013 um 00:54)

  • Zitat

    Ich hätte gern noch eine Meinung zum ersten Punkt, wenn es auch unwichtig sein sollte. Es geht um den zweiten Zeugen des Vermieters, welcher ausdrücklich nicht gewünscht war bei der Übergabe. Sowas ist doch unzulässig oder nicht?

    Was soll denn daran unzulässig sein, wenn der Vermieter mit einem zusätzlichen Zeugen auftaucht? Im späteren Prozess vor Gericht zählt ja nicht die Quantität sondern die Qualität der Zeugen.

  • Hallo,
    Ich glaube, die Frage ob jemand einen oder zwei Zeugen mitbringt ist hier unerheblich.
    Ich sehe es wie Berny- ohne Rechtsbeistand werden Sie aus der Nummer nicht herauskommen.Gehen Sie zum Mieterbund oder zu einem Fachanwalt für Mietrecht, wenn Sie sich in der Privatinsolvenz befinden, können Sie Prozesskostenbeihilfe beantragen, die man Ihnen dann sicher auch gewähren wird.

  • Zitat

    Der Vermieter versucht dreist Mängel an den Mieter abzuwälzen.


    An wen auch sonst ?
    Bei Einzug waren diese bestimmt noch nicht vorhanden.
    Das lässt sich im Übergabe-Prot.-Einzug herauslesen.

  • Ich stecke meine Nase hier nicht zwischen 2 Holzköpfe und kann nur auf einen Rechtsanwalt mit saftigen Gebühren verweisen.

    Allein bei dem Zeugentheater bekommt man schon die Krätze.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (6. Januar 2013 um 16:55)

  • Hallo,

    danke für eure Antworten.
    Herr Fantastisch, Du hast anscheinend meinen Beitrag nicht gelesen?

    Und NEIN, es waren bereits Mängel beim Einzug vorhanden, welche der Vermieter nun dreißt versucht vom Mieter zu kassieren.

    Der Mieter versucht nun über PKH einen Anwalt zu bekommen.
    Gegen solch dreißte Vermieter muss man mit aller Härte vorgehen, sowas lässt er sich nicht gefallen. Er kann aber auch nur so viel machen, wie bezahlbar ist. Zu holen ist bei ihm ja nichts, vielleicht ein Vorteil in der Sache :-).

    LG
    Alex

  • Zitat

    Und NEIN, es waren bereits Mängel beim Einzug vorhanden, welche der Vermieter nun dreißt versucht vom Mieter zu kassieren.


    Wenn Du das beweisen kannst, ist doch alles in Butter.

    Zitat

    Gegen solch dreißte Vermieter muss man mit aller Härte vorgehen,


    Wenn er das Echo verträgt, nur zu !

  • Hallo,

    Danke. Hmm letzte Frage, auf welcher Seite stehst Du, FANTASTISCH?
    Ich dachte im Forum ist man neutral?
    Liest sich so, als wärst Du auf der Seite eines Vermieters, der versucht zu betrügen...

    Vielleicht irre ich mich ja auch und interpretiere es falsch. :)

    LG
    Alex

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