Hallo,
ich bitte um Hilfe bei ein paar Fragen.
Mieter eines Hauses kündigt fristgerecht und zieht aus.
Haus ist zum Übergabetermin komplett geräumt.
Die Übergabe Besichtigung findet statt.
Ausgangslage (beim Übergabetermin):
Der Vermieter bringt 2 Zeugen mit, der Mieter hat nur einen Zeugen dabei. Der Mieter möchte, dass auch der Vermieter nur einen Zeugen dabei hat. Dies wird vom Vermieter aber ignoriert. Der Mieter duldet dies gezwungenermaßen, äußert aber seinen Protest und wird keinerlei Schriftstücke unterschreiben.
Die Wohnungs/ Hausbegehung startet und wird nach ca. 1,5Std mit der vollständigen Schlüsselübergabe beendet.
Eine Woche Später:
Der Vermieter sendet dem Mieter via Einschreiben eine Aufforderung zur Beseitugung der beanstandeten Punkte gem. Übergabeprotokoll (Protokoll wurde vom Mieter nicht unterschrieben).
Meine Fragen nun, der Vermieter macht Ansprüche geltend, die zum einen nicht der Wahrheit entsprechen, zum anderen würde ich gerne wissen was der Mieter überhaupt beseitigen muss. Der Vermieter erwartet nach 10 Jahren Nutzung anscheinend ein vollsaniertes neues Haus aus dem Bilderbuch..
Es wurde vor Übergabe schriftlich vereinbart:
Dübellöcher brauchen nicht geschlossen werden.
Heizkörper nicht streichen.
Laut Gesetz: Streichen der Wände nicht nötig, da turnungsgemäß innerhalb der Mietzeit renoviert wurde.
Alle Wände sind weiß, es sind beim Auszug keine anderen Farben gestrichen.
Nun meine Fragen, hier die Auflistung der Forderung, die meiner Meinung nach den Mieter nichts angehen soweit die Sachen nicht mutwillig beschädigt wurden:
- Dübelloch wegen uraltem Putz ausgeschlagen
(vom Vermieter als Putzschaden deklariert, ca. 2cm groß)
- Türstock (Holz) hat im Laufe der Zeit Risse bekommen
(vom Vermieter als genrochen / beschädigt deklariert)
- Türstock (vom Vermieter als vergilbt deklariert)
- Kellereck im Wasserzählerbereich feucht, minimaler Schimmelansatz zwischen Betonboden und Wand
- Kellertüre fehlt (war nie vorhanden, schon beim Einzug nicht)
- Türstock Keller unsauber lackiert (Mieter hat nie etwas an dem Türstock gemacht, ist genau so wie beim Einzug)
- Kellerfenster griff etwas locker
- zwei braune Flecken am Kamin im Keller
(verm. durch Kondenzwasser im Kamin, wurde dem Mieter vor Jahren vor Ort unter Zeugen mündlich mitgeteilt)
- angebliche Leckage im Heizkreislauf der Heizung.
(vom Mieter nichts derartiges bemerkt, Heizungsinspektionen, Kaminkehrer regelmäßig durchgeführt)
- Garage und Abstellplatz PKW normale Ölflecken vom PKW am Boden
( in normalem Umfang).
- Garagendach undicht, Betondecke hat Risse, Wasser dringt ein.
(Mangel wurde an Vermieter gemeldet, Vermieter hat bereits begonnen das Dach abzudichten)
Zum Schluss etwas wichtiges, in dem Schreiben, welches der Vermieter unterschrieben zurück haben möchte steht, die Geltendmachung weiterer also die aufgeführten Mängel / Schäden bleibt vorbehalten.
Es wurden keine weiteren Mängel bei der Begehung festgestellt!
Wie ist hier zu reagieren?
Als Beseitigungsfrist werden 9 Tage (incl. sa/so) genannt.
Dies ist viel zu kurz, der Mieter wohnt 200 Km entfernt.
Welche Zeit wäre aktzeptabel bzw. gesetzlich vorgesehen?
Der Vermieter droht an, wenn die Mängel nicht innerhalb der 9 Tage beseitigt sind diese im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen und in Rechnung zu stellen.
Zudem steht in dem Schreiben:
Ohne gesonderte Erklärung ist mit der Entgegennahme der Schlüssel durch den Vermieter eine Erklärung zum Vertragsende (z.B. Abnahmetermin) nicht verbunden.
--> Was bedeutet das? das Vertragsende ist bereits erreicht und alle Schlüssel wurden vollständig an den Vermieter übergeben.
Der Vermieter versucht dreist Mängel an den Mieter abzuwälzen.
Ich würde fachkundige im Forum bitten, die oben genannten Punkte zu beantworten. Der Vermieter verlangt Dinge, die den Mieter meiner Meinung nach nichts angehen, der Vermieter muss viele Punkte selbst beseitigen.
In erster Linie geht es nun um die Wahrung von Fristen, um Nachteile zu vermeiden.
Ein Anwalt ist aus finanziellen Gründen für den Mieter nicht bezahlbar (Privat Insolvenz).
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Alex