Beiträge von Austin-Powers

    Hallo,

    danke für eure Antworten.
    Herr Fantastisch, Du hast anscheinend meinen Beitrag nicht gelesen?

    Und NEIN, es waren bereits Mängel beim Einzug vorhanden, welche der Vermieter nun dreißt versucht vom Mieter zu kassieren.

    Der Mieter versucht nun über PKH einen Anwalt zu bekommen.
    Gegen solch dreißte Vermieter muss man mit aller Härte vorgehen, sowas lässt er sich nicht gefallen. Er kann aber auch nur so viel machen, wie bezahlbar ist. Zu holen ist bei ihm ja nichts, vielleicht ein Vorteil in der Sache :-).

    LG
    Alex

    Danke für die Antwort Berny.

    Hmmm was aber interessant und wichtig wäre, sind die Fristen die zu wahren sind. Der Mieter möchte halt nun keine Formfehler machen. Einen Anwalt kann er sich nicht leisten.
    Trotzdem möchte man sich natürlich mit dem VM einigen, auch wenn dieser offensichtlich versucht zu betrügen und sich am Mieter zu bereichern.
    Der Mieter ist aber grundsätzlich trotzdem bereit, z.B. Ölflecken zu beseitigen und auch die braunen Stellen am Kamin mit einer Deckfarbe zu überstreichen.

    Unter den gegebenen Umständen und des dreißten Vermieters ist die Situation allerdings sehr angespannt. Auch der Zeitraum welcher zur Beseitigung gegeben wurde ist sehr kurz.

    Ich hätte gern noch eine Meinung zum ersten Punkt, wenn es auch unwichtig sein sollte. Es geht um den zweiten Zeugen des Vermieters, welcher ausdrücklich nicht gewünscht war bei der Übergabe. Sowas ist doch unzulässig oder nicht?

    Gruß
    Alex

    Hallo,

    ich bitte um Hilfe bei ein paar Fragen.

    Mieter eines Hauses kündigt fristgerecht und zieht aus.
    Haus ist zum Übergabetermin komplett geräumt.
    Die Übergabe Besichtigung findet statt.

    Ausgangslage (beim Übergabetermin):
    Der Vermieter bringt 2 Zeugen mit, der Mieter hat nur einen Zeugen dabei. Der Mieter möchte, dass auch der Vermieter nur einen Zeugen dabei hat. Dies wird vom Vermieter aber ignoriert. Der Mieter duldet dies gezwungenermaßen, äußert aber seinen Protest und wird keinerlei Schriftstücke unterschreiben.
    Die Wohnungs/ Hausbegehung startet und wird nach ca. 1,5Std mit der vollständigen Schlüsselübergabe beendet.

    Eine Woche Später:
    Der Vermieter sendet dem Mieter via Einschreiben eine Aufforderung zur Beseitugung der beanstandeten Punkte gem. Übergabeprotokoll (Protokoll wurde vom Mieter nicht unterschrieben).

    Meine Fragen nun, der Vermieter macht Ansprüche geltend, die zum einen nicht der Wahrheit entsprechen, zum anderen würde ich gerne wissen was der Mieter überhaupt beseitigen muss. Der Vermieter erwartet nach 10 Jahren Nutzung anscheinend ein vollsaniertes neues Haus aus dem Bilderbuch..

    Es wurde vor Übergabe schriftlich vereinbart:
    Dübellöcher brauchen nicht geschlossen werden.
    Heizkörper nicht streichen.

    Laut Gesetz: Streichen der Wände nicht nötig, da turnungsgemäß innerhalb der Mietzeit renoviert wurde.

    Alle Wände sind weiß, es sind beim Auszug keine anderen Farben gestrichen.

    Nun meine Fragen, hier die Auflistung der Forderung, die meiner Meinung nach den Mieter nichts angehen soweit die Sachen nicht mutwillig beschädigt wurden:

    - Dübelloch wegen uraltem Putz ausgeschlagen
    (vom Vermieter als Putzschaden deklariert, ca. 2cm groß)

    - Türstock (Holz) hat im Laufe der Zeit Risse bekommen
    (vom Vermieter als genrochen / beschädigt deklariert)

    - Türstock (vom Vermieter als vergilbt deklariert)

    - Kellereck im Wasserzählerbereich feucht, minimaler Schimmelansatz zwischen Betonboden und Wand

    - Kellertüre fehlt (war nie vorhanden, schon beim Einzug nicht)

    - Türstock Keller unsauber lackiert (Mieter hat nie etwas an dem Türstock gemacht, ist genau so wie beim Einzug)

    - Kellerfenster griff etwas locker

    - zwei braune Flecken am Kamin im Keller
    (verm. durch Kondenzwasser im Kamin, wurde dem Mieter vor Jahren vor Ort unter Zeugen mündlich mitgeteilt)

    - angebliche Leckage im Heizkreislauf der Heizung.
    (vom Mieter nichts derartiges bemerkt, Heizungsinspektionen, Kaminkehrer regelmäßig durchgeführt)

    - Garage und Abstellplatz PKW normale Ölflecken vom PKW am Boden
    ( in normalem Umfang).

    - Garagendach undicht, Betondecke hat Risse, Wasser dringt ein.
    (Mangel wurde an Vermieter gemeldet, Vermieter hat bereits begonnen das Dach abzudichten)

    Zum Schluss etwas wichtiges, in dem Schreiben, welches der Vermieter unterschrieben zurück haben möchte steht, die Geltendmachung weiterer also die aufgeführten Mängel / Schäden bleibt vorbehalten.

    Es wurden keine weiteren Mängel bei der Begehung festgestellt!
    Wie ist hier zu reagieren?

    Als Beseitigungsfrist werden 9 Tage (incl. sa/so) genannt.
    Dies ist viel zu kurz, der Mieter wohnt 200 Km entfernt.
    Welche Zeit wäre aktzeptabel bzw. gesetzlich vorgesehen?

    Der Vermieter droht an, wenn die Mängel nicht innerhalb der 9 Tage beseitigt sind diese im Wege der Ersatzvornahme durchzuführen und in Rechnung zu stellen.

    Zudem steht in dem Schreiben:
    Ohne gesonderte Erklärung ist mit der Entgegennahme der Schlüssel durch den Vermieter eine Erklärung zum Vertragsende (z.B. Abnahmetermin) nicht verbunden.
    --> Was bedeutet das? das Vertragsende ist bereits erreicht und alle Schlüssel wurden vollständig an den Vermieter übergeben.


    Der Vermieter versucht dreist Mängel an den Mieter abzuwälzen.

    Ich würde fachkundige im Forum bitten, die oben genannten Punkte zu beantworten. Der Vermieter verlangt Dinge, die den Mieter meiner Meinung nach nichts angehen, der Vermieter muss viele Punkte selbst beseitigen.


    In erster Linie geht es nun um die Wahrung von Fristen, um Nachteile zu vermeiden.
    Ein Anwalt ist aus finanziellen Gründen für den Mieter nicht bezahlbar (Privat Insolvenz).

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Gruß
    Alex

    Hallo,

    ich möchte kurz ein nettes Danke an den Forumbetreiber schreiben und alle Mitglieder herzlich grüßen.

    Mich persönlich betrifft derzeit kein Mieter / Vermieterproblem, da ich ein eigenes Haus habe. Vielmehr frage ich hier für einen sehr sehr guten Freund, der gerade arge Probleme bekommt wie es scheint.

    Meinem Freund wurde nach ca. 25 Jahren (Mieter eines ganzen Hauses) wegen Eigenbedarf vom Vermieter gekündigt. Anscheinend möchte der Vermieter das Haus an seinen Sohn vermieten.

    Das Haus wurde bereits zügig komplett geräumt (besenrein) jedoch noch nicht weiter gereinigt (Fenster, Kellerschächte usw..) da erst besprochen werden sollte, was der Vermieter alles an Arbeiten gemacht haben möchte. Es ist davon auszugehen, dass der Vermieter wegen des alters des Hauses sowieso eine Kernsanierung machen wird.

    Heute war ich bei der Begehung dabei. Vor Ort der Vermieter, dessen Sohn mit Lebensgefährtin, der Mieter und ich.

    Es wurden viele Türen innen im Haus bemängelt, Kratzer, teils Dellen oder andere Abnutzungen. Fliesen auf der Treppe, welche einen Sprung haben (darunter ist es hohl). Fenster, an denen wegen des hohen Alters die Gummidichtung lose ist usw. eigentlich wurde alles bemängelt bis auf Teppichböden da diese laut Vermieter ja Verschleiß sind.

    Die Dübellöcher sind verschlossen, aber keiner der Räume wurde gestrichen. Leider sind in vielen Räumen Latexfarben, teils mit dunklen Farbtönen verwendet worden. Der Vermieter möchte, dass diese fachgerecht entfernt wird (abschleifen) und komplett gestrichen wird (weis).

    Draußen im Garten hat der Mieter vor ca. 23 Jahren Streucher (Nußstrauch) und kleinere Streucher, Bäume gepflanzt. Diese möchte der Vermieter entfernt haben, samt Wurzelstock (fräsen).


    Alles in allem handelt es sich um einen sehr sachlichen aber alles aufschreibenden Vermieter, der anscheinend nach einer 25jährigen Nutzungsdauer ein komplett neuwertiges Haus zurück möchte. Dabei sollte doch klar sein, dass bei 25 Jahren Nutzung incl. 3 Kindern und Hunden kein Neuzustand des Mitobjektes zu erwarten ist. Vom Vermieter wurden keinerlei Renovierungen während der gesamten Zeit durchgeführt. Der Mieter hat selbst gestrichen, die Heizung instand gehalten, sich um die Außenanlage gekümmert. Natürlich wurde einiges abgewohnt und manche Dinge auch beschädigt. Aber die meisten Dinge (Türen, Fliesen, Wände eigentlich alles ist mehr als 25 Jahre alt, das Haus dürfte aus den 70gern stammen.


    Meine generellen Fragen:

    1.) Ohne den genauen Mietvertrag zu kennen würd ich gern wissen, es gibt doch allgemein gültige Gesetze, welche Klauseln in Mietverträgen unwirksam machen. Z.B. meine ich, dass in den letzten Jahren eine Änderung war, dass der Mieter nicht mehr streichen braucht, wenn er auszieht, egal was im Mietvertrag steht. Mir ist allerdings auch klar, dass es bei der gestrichenen Farbe Latex sicherlich Probleme geben kann und wird.

    2.) Muss der Mieter tatsächlich die vor so vielen Jahren gepflanzten Sträucher rausreißen und die Wurzeln entfernen?
    Soetwas kann ich mir nicht vorstellen, schließlich hat sich der Mieter ja auch 25 Jahre um die Außenanlage gekümmert.

    3.) was wären nun die besten Schritte, um seine Rechte zu wahren, andererseits zu erfahren welche Arbeiten tatsächlich gemacht werden müssen und welche schon mal garnicht und um letztlich unnötige weitere Kosten zu vermeiden?
    Es besteht kein Rechtschutz, keine Mitgliedschaft in einem Mieterverein etc.

    Da ich mich selbst im Gesetz nicht auskenne, kann ich meinem Freund schlecht was empfehlen. Trotzdem stehe ich ihm als Zeuge weiterhin bei, z.B. was bei der Begehung gesprochen wurde etc. Ich halte mich jedoch raus, da ich weder den genauen Mitvertrag noch die Gesetzeslage kenne.

    Es wäre super nett, wenn man mir hier etwas helfen kann.
    Man möchte nun keine weiteren Fehler machen.

    Vielen Dank.

    Alex

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