Schadensanspruch Fron fahrlässigen Handelns

  • Hallo liebes Forum,

    möchte mich mit folgendem Anliegen an euch wenden:

    Ein Vermieter eines 4-Parteien Hauses. Eine Mieterin hat sich über Schimmel beschwert. Nach einiger Diskussion wurde ein Gutachten erstellt. Dieses sagt aus, es sei durch Fehlverhalten der Mieterin verursacht worden, was Ihr über einen Anwalt mitgeteilt wurde.

    Nun hat der Vermieter ein Gegenschreiben erhalten, in dem der Vormieter als Zeuge auftritt. Er sagt aus, er hätte den Vermieter auch schon mal Schimmelsporen im Fensterbereich aufgezeigt. Außerdem habe er auch Feuchtigkeit und stark kondensierendes Wasser an den Fenstern beschrieben.

    Der Schimmel sei damals entfernt worden, und ist seither während seiner Mietzeit auch nicht mehr aufgetreten. Er hätte seitdem verstärkt auf Schimmel in der Wohnung geachtet, konnte aber keinen mehr feststellen.

    Bei der Wohnungsübergabe war der Vermieter damals im Urlaub. Diese wurde, mit seinem Einverständnis, zwischen den Mietern durchgeführt. Es wurde auch keinen Ersatz gestellt. Laut Übergabeprotokoll wurden keine Mängel in der Wohnung festgestellt.

    Dem Vermieter ist aber bekannt, dass der Vormieter eine extrem niedrige Heizkostenabrechnung hatte, die durch ein externes Unternehmen abgelesen und nachverfolgbar ist (Röhrchenverfahren).

    Laut Heizkostenabrechnung beläuft sich diese auf keine 50€ pro Jahr. Also hat er quasi scheinbar gar nicht geheizt.

    Der Auszug ist ca 2,5 Jahre her.

    Nun meine fragen:

    Kann der Vermieter Schadensersatz von dem Vormieter verlangen? Scheinbar hat er nicht geheizt obwohl er schon mal Schimmel hatte und dennoch nicht geheizt hat? Ist das grob fahrlässig oder gilt dennoch die sechs-Monats-Regel?

    Und wenn ja: wie verhält es sich mit der Kostenaufstellung? Es wurde ihm ja nicht die Möglichkeit gegeben vor 2,5 Jahren beim Auszug zu agieren. Muss er dann alle kosten übernehmen, oder nur einen Anteil, da der Schimmel sich ohne seines Wissens weiter ausgebreitet hat, und man erst jetzt an ihn herantritt?

    Ich freue mich auf eure Antworten und schon jetzt vielen dank für eure Hilfen!


  • Kann der Vermieter Schadensersatz von dem Vormieter verlangen? Scheinbar hat er nicht geheizt obwohl er schon mal Schimmel hatte und dennoch nicht geheizt hat? Ist das grob fahrlässig oder gilt dennoch die sechs-Monats-Regel?

    Wenn die Wohnung ohne Schimmelbildung übergeben wurde dann ist auch kein Schaden nachweisbar, geschweige denn einer in welcher Höhe zu beziffern.
    Schadenersatz ist immer zu beziffern. Wenn Sie das können, dann geht das natürlich. Da die Wohnung aber bereits wieder bewohnt ist, können Sie nach 2,5 Jahren keine Beweisführung mehr antreten.
    Heizung: Ich handele schon 40 Jahre lang grob fahrlässig mit dem heizen und habe keinen Schimmel. Nur mal so zu der weitvertreiteten Meinung, dass nur Heizen gegen Schimmel hilft.

    Ich denke, diese Sache sollten Sie mal vergessen.

  • Vorallem da auch die 6 Monatsfrist vergangen ist in der der Vermieter versteckte Mängel dem Mieter noch anlasten kann.

    Für die aktuelle Auseinandersetzung spielt das imho keine Rolle wenn der Gutachter feststellt, dass es Fehlverhalten der Mieterin ist und die Wohnung mängelfrei und schimmelfrei übergeben wurde, so what.

    Dass es bei dem Vormieter mal Schimmel gegeben hat der aber wieder wegging kann auch am Fehlverhalten des Vormieters gelegen haben und bedeutet nicht, dass es ein Baumangel ist.

  • Und wenn der Vermieter der aktuellen Mieterin unterliegt? Könnte er dann zwecks Beseitigung an den Vormieter herantreten?

    Laut Übergabeprotokoll war alles ok. Vorsatz möchte ihn ihm nicht unterstellen, aber die Frage die ich mir stelle ist ob es grob fahrlässig war nicht zu heizen und ob hier auch die 6-Monats Regel gilt...

    Eventuell kommen ja hohe sanierungkosten auf

  • Und wenn der Vermieter der aktuellen Mieterin unterliegt? Könnte er dann zwecks Beseitigung an den Vormieter herantreten?


    Nein nein nein.
    War das soo schwer zu begreifen?:mad:


  • Eventuell kommen ja hohe sanierungkosten auf

    Eigentum verpflichtet !
    Wenn Sie sich das nicht leisten können, müssen Sie die Wohnung verkaufen. Trotzdem, denken können Sie alles Mögliche.

  • Erstmal danke für eure schnellen Antworten!

    Leisten können JA. Die Frage war dann halt nur ob müssen.

    dass die Anspruchs Frist nach sechs Monaten verjährt war mir bekannt. Nur nicht ob es für solche Fälle andere Fristen gibt...

    Was ist genau mit denken kann ich alles mögliche gemeint?

  • Zitat

    Und wenn der Vermieter der aktuellen Mieterin unterliegt?


    Höchst unwahrscheinlich.

    Zitat

    Eventuell kommen ja hohe sanierungkosten auf


    Auch unwahrscheinlich, was die Feuchtigkeit betrifft.

    Merke : In 97 % aller Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden ist der Mieter Schuld !

    Selbst Mietervereine sehen das so.
    Start - Mieterverein Stuttgart auf Ratgeber - dann heizen und lüften
    Zitat:
    So mancher hat Schwierigkeiten, richtig zu heizen und zu lüften.
    Aus falsch verstandener Sparsamkeit lüftet man zuwenig oder falsch. Der Erfolg: in Küchen, Bädern und Schlafzimmern bildet sich Schimmelpilz. Das muss nicht sein - in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern.


  • Merke : In 97 % aller Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden ist der Mieter Schuld !
    Der Erfolg: in Küchen, Bädern und Schlafzimmern bildet sich Schimmelpilz. Das muss nicht sein - in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern.

    Da bekommen Sie aber jetzt ein großes Plus von mir!:cool:

  • Hallo zusammen,

    eine Bitte:

    könntet Ihr mir das mit der Sechs-Monats-Regel mal genau erklären? Also für zb wann gilt sie nicht? Nur bei sittenwidrigem Verhalten des Mieters? Kann man einen Mieter lediglich sechs Monate auf Schadensersatz verantwortlich machen und danach kann man ihn für nichts mehr Belangen? In welchen Verhältnis steht sie zur allgemeinen Verjährung (Paragraph 199 BGB) usw...

    Wie verhält es sich bei grob fahrlässigem Verhältnis und was ist das genau? Und was bedeutet "ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis ...von ihrer Entstehung an..." genau?

    Das ganze Thema ist bestimmt ein Umfang einer Abschlussarbeit, aber wie ich finde höchst komplex und interessant. Vor allem wenn die Vermietung eine spätere Existenz im Alter sichern soll, verbergen sich hier ja eine Menge Gefahren...


  • könntet Ihr mir das mit der Sechs-Monats-Regel mal genau erklären?


    Sie meinen offensichtlich die Rückzahlung der Mietsicherheit.
    Das schauen Sie mal bei Wikipedia nach. Das Gleiche gilt auch zur Definition von "grob fahrlässig"
    Hier sitzen keine Butler, welche Ihnen eine persönliche Erklärung schulden. Ihren werten A.... sollten Sie auch mal selbst bewegen.
    Im Internet kann man alles zu jedem Thema finden. Macht halt Mühe!

  • mir geht um die Frage, wie lange man einen Mieter noch Schäden aufzeigen kann, bevor diese verjähren. Also nicht um Schönheitsreparaturen und die Kaution, sondern um wirkliche Minderung der Mirtsache verursacht durch den Mieter.

    Als Beispiel (natürlich überspitzt): der Vermieter wohnt weit weg. Es findet keine Übergabe Mut Protokoll statt, sondern die Schlüssel werden ihm geschickt. Nach 6,5 Monaten fährt er zur Wohnung und bemerkt, dass es Mietnormaden waren. Die sechs Monats Frist ist abgelaufen. sind alle Ansprüche den Mieter gegenüber verjährt?

  • Ekel-Alfred:

    "mir geht um die Frage, wie lange man einen Mieter noch Schäden aufzeigen kann, bevor diese verjähren."
    - Sex Monate nach Rückgabe der Mietsache bei versteckten Mängeln.

    "Als Beispiel (natürlich überspitzt): der Vermieter wohnt weit weg."
    - Rechtlich irrelevant.

    "Es findet keine Übergabe Mut Protokoll statt, sondern die Schlüssel werden ihm geschickt."
    - Vermieter-Schild.

    "Nach 6,5 Monaten fährt er zur Wohnung und bemerkt, dass es Mietnormaden waren. Die sechs Monats Frist ist abgelaufen. sind alle Ansprüche den Mieter gegenüber verjährt?"
    - Ja. Der VM hatte 6 Monate Zeit gehabt, seinen Arsch zu bewegen.

  • Zitat

    Als Beispiel (natürlich überspitzt): der Vermieter wohnt weit weg.


    Bsp. nicht ganz so spitz : Was hindert einen VM, auch bei längerer Anfahrt, ein Ü-Prot. also Abnahme der WHG persönlich zu überwachen um dein Erlebtes zu vermeiden ?

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