Hallo liebes Forum,
möchte mich mit folgendem Anliegen an euch wenden:
Ein Vermieter eines 4-Parteien Hauses. Eine Mieterin hat sich über Schimmel beschwert. Nach einiger Diskussion wurde ein Gutachten erstellt. Dieses sagt aus, es sei durch Fehlverhalten der Mieterin verursacht worden, was Ihr über einen Anwalt mitgeteilt wurde.
Nun hat der Vermieter ein Gegenschreiben erhalten, in dem der Vormieter als Zeuge auftritt. Er sagt aus, er hätte den Vermieter auch schon mal Schimmelsporen im Fensterbereich aufgezeigt. Außerdem habe er auch Feuchtigkeit und stark kondensierendes Wasser an den Fenstern beschrieben.
Der Schimmel sei damals entfernt worden, und ist seither während seiner Mietzeit auch nicht mehr aufgetreten. Er hätte seitdem verstärkt auf Schimmel in der Wohnung geachtet, konnte aber keinen mehr feststellen.
Bei der Wohnungsübergabe war der Vermieter damals im Urlaub. Diese wurde, mit seinem Einverständnis, zwischen den Mietern durchgeführt. Es wurde auch keinen Ersatz gestellt. Laut Übergabeprotokoll wurden keine Mängel in der Wohnung festgestellt.
Dem Vermieter ist aber bekannt, dass der Vormieter eine extrem niedrige Heizkostenabrechnung hatte, die durch ein externes Unternehmen abgelesen und nachverfolgbar ist (Röhrchenverfahren).
Laut Heizkostenabrechnung beläuft sich diese auf keine 50€ pro Jahr. Also hat er quasi scheinbar gar nicht geheizt.
Der Auszug ist ca 2,5 Jahre her.
Nun meine fragen:
Kann der Vermieter Schadensersatz von dem Vormieter verlangen? Scheinbar hat er nicht geheizt obwohl er schon mal Schimmel hatte und dennoch nicht geheizt hat? Ist das grob fahrlässig oder gilt dennoch die sechs-Monats-Regel?
Und wenn ja: wie verhält es sich mit der Kostenaufstellung? Es wurde ihm ja nicht die Möglichkeit gegeben vor 2,5 Jahren beim Auszug zu agieren. Muss er dann alle kosten übernehmen, oder nur einen Anteil, da der Schimmel sich ohne seines Wissens weiter ausgebreitet hat, und man erst jetzt an ihn herantritt?
Ich freue mich auf eure Antworten und schon jetzt vielen dank für eure Hilfen!