Beiträge von Ekel-Alfred

    mir geht um die Frage, wie lange man einen Mieter noch Schäden aufzeigen kann, bevor diese verjähren. Also nicht um Schönheitsreparaturen und die Kaution, sondern um wirkliche Minderung der Mirtsache verursacht durch den Mieter.

    Als Beispiel (natürlich überspitzt): der Vermieter wohnt weit weg. Es findet keine Übergabe Mut Protokoll statt, sondern die Schlüssel werden ihm geschickt. Nach 6,5 Monaten fährt er zur Wohnung und bemerkt, dass es Mietnormaden waren. Die sechs Monats Frist ist abgelaufen. sind alle Ansprüche den Mieter gegenüber verjährt?

    Hallo zusammen,

    eine Bitte:

    könntet Ihr mir das mit der Sechs-Monats-Regel mal genau erklären? Also für zb wann gilt sie nicht? Nur bei sittenwidrigem Verhalten des Mieters? Kann man einen Mieter lediglich sechs Monate auf Schadensersatz verantwortlich machen und danach kann man ihn für nichts mehr Belangen? In welchen Verhältnis steht sie zur allgemeinen Verjährung (Paragraph 199 BGB) usw...

    Wie verhält es sich bei grob fahrlässigem Verhältnis und was ist das genau? Und was bedeutet "ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis ...von ihrer Entstehung an..." genau?

    Das ganze Thema ist bestimmt ein Umfang einer Abschlussarbeit, aber wie ich finde höchst komplex und interessant. Vor allem wenn die Vermietung eine spätere Existenz im Alter sichern soll, verbergen sich hier ja eine Menge Gefahren...

    Und wenn der Vermieter der aktuellen Mieterin unterliegt? Könnte er dann zwecks Beseitigung an den Vormieter herantreten?

    Laut Übergabeprotokoll war alles ok. Vorsatz möchte ihn ihm nicht unterstellen, aber die Frage die ich mir stelle ist ob es grob fahrlässig war nicht zu heizen und ob hier auch die 6-Monats Regel gilt...

    Eventuell kommen ja hohe sanierungkosten auf

    Hallo liebes Forum,

    möchte mich mit folgendem Anliegen an euch wenden:

    Ein Vermieter eines 4-Parteien Hauses. Eine Mieterin hat sich über Schimmel beschwert. Nach einiger Diskussion wurde ein Gutachten erstellt. Dieses sagt aus, es sei durch Fehlverhalten der Mieterin verursacht worden, was Ihr über einen Anwalt mitgeteilt wurde.

    Nun hat der Vermieter ein Gegenschreiben erhalten, in dem der Vormieter als Zeuge auftritt. Er sagt aus, er hätte den Vermieter auch schon mal Schimmelsporen im Fensterbereich aufgezeigt. Außerdem habe er auch Feuchtigkeit und stark kondensierendes Wasser an den Fenstern beschrieben.

    Der Schimmel sei damals entfernt worden, und ist seither während seiner Mietzeit auch nicht mehr aufgetreten. Er hätte seitdem verstärkt auf Schimmel in der Wohnung geachtet, konnte aber keinen mehr feststellen.

    Bei der Wohnungsübergabe war der Vermieter damals im Urlaub. Diese wurde, mit seinem Einverständnis, zwischen den Mietern durchgeführt. Es wurde auch keinen Ersatz gestellt. Laut Übergabeprotokoll wurden keine Mängel in der Wohnung festgestellt.

    Dem Vermieter ist aber bekannt, dass der Vormieter eine extrem niedrige Heizkostenabrechnung hatte, die durch ein externes Unternehmen abgelesen und nachverfolgbar ist (Röhrchenverfahren).

    Laut Heizkostenabrechnung beläuft sich diese auf keine 50€ pro Jahr. Also hat er quasi scheinbar gar nicht geheizt.

    Der Auszug ist ca 2,5 Jahre her.

    Nun meine fragen:

    Kann der Vermieter Schadensersatz von dem Vormieter verlangen? Scheinbar hat er nicht geheizt obwohl er schon mal Schimmel hatte und dennoch nicht geheizt hat? Ist das grob fahrlässig oder gilt dennoch die sechs-Monats-Regel?

    Und wenn ja: wie verhält es sich mit der Kostenaufstellung? Es wurde ihm ja nicht die Möglichkeit gegeben vor 2,5 Jahren beim Auszug zu agieren. Muss er dann alle kosten übernehmen, oder nur einen Anteil, da der Schimmel sich ohne seines Wissens weiter ausgebreitet hat, und man erst jetzt an ihn herantritt?

    Ich freue mich auf eure Antworten und schon jetzt vielen dank für eure Hilfen!

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