fristlose Kündigung und Übergabe

  • hey :)

    folgendes Problem: mein Vermieter hat sich unerlaubten Zutritt in meine Wohnung verschafft.
    Da er mich im letzten Jahr bei Einzug angemacht hat.. fühle ich mich nun in der Wohnung nicht mehr wohl. Ich kann sie auch nicht mehr wirklich betreten und dort länger drin sein.. Es ist einfach eine Grundangst da, die ich nicht wegbekomme.
    Ich schlafe sogar mittlerweile seit gut einer Woche nicht mehr daheim.. Anzeige hab ich bereits erstattet und er hat auch zugegeben dass er drin war. Anwalt wollen wir ab Montag auch einschalten, wg. Kontaktsperre zu mir.

    Nun meine Frage.. ich möchte einer Wohnungsübergabe irgendwie entkommen.. dh. ich hab keinen Bock ihm nochmal für längere Zeit zu begegnen. was für Möglichkeiten habe ich da?
    Kann ichs über einen Anwalt laufen lassen, der ihm einfach den Schlüssel iwie zukommen lässt?
    Oder muss ich hierfür die Wohnung fristlos Kündigen?

  • hey :)


    Nun meine Frage.. ich möchte einer Wohnungsübergabe irgendwie entkommen.. dh. ich hab keinen Bock ihm nochmal für längere Zeit zu begegnen. was für Möglichkeiten habe ich da?

    Kann ichs über einen Anwalt laufen lassen, der ihm einfach den Schlüssel iwie zukommen lässt?

    Das oder eine andere Person Deines Vertrauen und mit Vollmacht von Dir.

    Oder muss ich hierfür die Wohnung fristlos Kündigen?

    Kündigen mußt/solltest Du auf jeden Fall. Fristlos wäre u. U. möglich. Laß Dich aber besser fachlich beraten bzw. vertreten. Fristgerecht aber, dafür mußt Du keinen Grund angeben, ganz sicher. Wenn Du Dich beeilst und die Kündigung noch heute dem VM bis ca. 18 zukommen läßt, ist dies zum 31.3.13 möglich.

    Als Sofortmaßnahme empfehle ich den Austausch des Schließzylinders der Wohnungstür.

  • auch nicht wenn die wohnung für mich unbewohnbar ist?

    Was als unbewohnbar gilt, hängt nicht von Ihnen oder irgendwer ab.
    Diese Entscheidung könnte höchstens ein Gericht fällen.

  • Hallo Rele,

    ich schliesse mich Anita an:
    "Kündigen mußt/solltest Du auf jeden Fall. Fristlos wäre u. U. möglich. Laß Dich aber besser fachlich beraten bzw. vertreten. Fristgerecht aber, dafür mußt Du keinen Grund angeben, ganz sicher. Wenn Du Dich beeilst und die Kündigung noch heute dem VM bis ca. 18:00 zukommen läßt, ist dies zum 31.3.13 möglich."
    Deine eigene/echte Unterschrift ist zwingend erforderlich!!!

  • hey :)

    erstmal danke für die vielen Antworten! :)

    Gekündigt habe ich bereits im Dezember..
    Er und ich haben uns drauf nun geeinigt dass ich bereits zum
    31. Januar rausgehe.. Ende März wär definiiv zu lang gewesen.. :(
    mal sehen.. wenn eine fristlose Kündigung möglich ist, werde ich mich auch diesbezüglich mal beraten lassen..

    Ihr habt mir wirklich sehr geholfen.. danke ! :)

  • Zitat

    er hat auch zugegeben dass er drin war.


    Und das ohne inflagranti erwischt worden zu sein ?
    Das kann ich nicht nachvollziehen, oder er will dich nur loswerden und hoffte auf deinen baldigen Auszug.

    Zitat

    Er und ich haben uns drauf nun geeinigt dass ich bereits zum 31. Januar rausgehe.


    Auch hier wird eine Übergabe fällig.

  • Und das ohne inflagranti erwischt worden zu sein ?
    Das kann ich nicht nachvollziehen, oder er will dich nur loswerden und hoffte auf deinen baldigen Auszug.

    jah.. er hats bei der polizei zugegeben...

    boah der mensch macht mich narrisch !

    jetz hat er mich am 4.01.2012 schon WIEDER angerufen..
    und gemeint ich solle sofort nach hause kommen..
    es würde im ganzen treppenhaus stinken (ich sei schuld)
    als ich ihm gesagt habe, dass er mich in ruhe lassen soll,
    weder mich anrufen noch an meine tür klopfen.. ist er nun zum anwalt.. und will mich auf schadensersatz verklagen. ^^
    ich darf anmerken.. in der wohnung ist NIIIICHTS kaputt..
    ich war nich mal daheim als es angeblich im treppenhaus gestunken haben soll.. heute (2 tage später) bin ich heim gefahren und es war nichts an müffel im treppenhaus zu riechen.
    heute war dann ein brief vom anwalt im briefkasten, dass
    ich 3 Termine für einen sachverständigen nennen soll bis zum 11.1..
    weil ja so viel beschädigt ist :mad::confused:
    ich versteh nich was der mensch von mir will??
    ich schätze es ist wohl eine racheaktion weil ich mich hab nich mehr einschüchtern lassen..

    im brief steht, dass wenn ich die wohnung zeitnah räume, mein dämlicher (sorry) vermieter von einer strafanzeige absieht...
    was will der mensch von mir?? wir haben uns schon auf den 31. januar geeinigt..??
    er nervt mich ja sooo sehr ! T_T
    heute sin freunde mit zu mir gekommen.. weil sie mich nich mehr alleine in meine wohnung lassen (haben angst um mich hihi :o ) und die finden auch keinen schaden..
    außer eben die badewanne.. die hat er damals neu gestrichen bzw. lackiert und da geht eben der lack ab..

    aber sonst nichts?

    ich bin voll überfordert..
    morgn erstmal n rechtsanwalt aufsuchen..
    aber mal so nebenbei.. er hat doch die kaution, wenn wirklich etwas so mega kaputt sein sollte (was ich stark bezweifel)?
    was will der mensch dann von mir? Was soll ich machen und wie soll ich mich verhalten? darf ich einfach so das schloss auswechseln?

  • Hallo Rele,

    nun hol' mal tief Luft und "sammele" Dich:

    "jetz hat er mich am 4.01.2012 schon WIEDER angerufen.."
    - Willst wohl sagen: Er hat Dich am 04.01.2013 auf der Arbeitsstelle angerufen.

    "und gemeint ich solle sofort nach hause kommen.. es würde im ganzen treppenhaus stinken (ich sei schuld)"
    - Lächerlich...

    "als ich ihm gesagt habe, dass er mich in ruhe lassen soll,
    weder mich anrufen noch an meine tür klopfen.. ist er nun zum anwalt.. und will mich auf schadensersatz verklagen. ^^
    - Lächerlich...

    "heute war dann ein brief vom anwalt im briefkasten, dass
    ich 3 Termine für einen sachverständigen nennen soll bis zum 11.1..
    weil ja so viel beschädigt ist :mad::confused:"
    - Ich würde ihm den Gefallen tun. Du solltest beim Termin nicht allein sein und brauchst auch nur den SV 'rein zu lassen.

    "ich versteh nich was der mensch von mir will??
    ich schätze es ist wohl eine racheaktion weil ich mich hab nich mehr einschüchtern lassen.."
    - Des Menschen Wille ist sein Himmelreich...

    "im brief steht, dass wenn ich die wohnung zeitnah räume, mein vermieter von einer strafanzeige absieht..."
    - Ich würde dem RA empfehlen, seinen Mandanten in Hinblick auf § 164 StGB (wissentlich falsche Verdächtigung) und § 123 StGB (Hausfriedensbruch) zu beraten.

    "außer eben die badewanne.. die hat er damals neu gestrichen bzw. lackiert und da geht eben der lack ab.."
    - Kein Emaille?

    "darf ich einfach so das schloss auswechseln?"
    - Natürlich darfst Du ohne zu fragen den Schliesszylinder des Schlosses auswechseln. Musst ihn lediglich zur Rückgabe der Mietsache wieder zurücktauschen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (7. Januar 2013 um 00:03)

  • Zitat

    ich war nich mal daheim als es angeblich im treppenhaus gestunken haben soll.


    Egal, die Obhutspflicht des Mieters gilt auch während seiner Abwesenheit

    Zitat

    was will der mensch dann von mir?


    Dass Du sofort und nicht erst am 31.01. ausziehst.

  • ich habe mir überlegt, dass ich die anderen mieter frage ob es im treppenhaus wirklich gerochen hat.. ich kann mir nicht vorstellen dass es von meiner wohnung kommen soll.. zumal als ich selbst im treppenhaus war alles in ordnung war.. genauso wie die nächsten tage auch.
    ich hoffe die unterschreiben es mir, dass es nur gelabere vom vermieter ist.
    heut hab ich auch mit einen nachbarn vom gegenüberliegenden haus gesprochen..
    er meinte, mein vermieter hätte das gleiche auch bei dem arzt der vor 1 monat ausgezogen is genauso gemacht.. dieser hätte wg. sachbeschädigung 200 euro nachzahln müssen.. (zusätzlich zur kaution)

    dann habe ich heute beim amt nachgefragt (ich mach derzeit soziales jahr) und die meinten, dass ich vor dem 31.1. gar nich raus dürfe.. da die miete bereits gezahlt wurde.

    hat der vermieter eigentlich das recht, das mietkonto abzuändern? wenn ers handschriftlich gemacht hat? also eintragungen löschen wie zB zahlungen? oder muss ers irgendwo abgeben und nachweisen?

  • Rele:

    "ich hoffe die unterschreiben es mir, dass es nur gelabere vom vermieter ist."
    - DEN möchte ich sehen, der Dir unterschreibt, dass jemand labert.

    "hat der vermieter eigentlich das recht, das mietkonto abzuändern? wenn ers handschriftlich gemacht hat? also eintragungen löschen wie zB zahlungen? oder muss ers irgendwo abgeben und nachweisen?"
    - Erkläre mir mal, wie so ein "Mietkonto" aussieht.

  • dann habe ich heute beim amt nachgefragt (ich mach derzeit soziales jahr) und die meinten, dass ich vor dem 31.1. gar nich raus dürfe.. da die miete bereits gezahlt wurde.

    Dummes Zeug vom Amt. Eine bereits für den laufenden Monat bezahlte Miete kann eine fristlose Kündigung nicht außer Kraft setzen.

  • supi.. :)
    dann wären die themen erledigt..

    mal was anderes.. wenn in nem mietvertrag festgelegt wurde, dass der vermieter zu jeder tages und nachtzeit in die wohnung darf und wenn gefahr in verzug ist ohne erlaubnis des mieters.. was sind des für gründe.. wann würde gefahr in verzug vorliegen?
    und ferner steht da ebenso drinnen, dass er auch einfach so in die wohnung darf, um sich vom zustand der wohnung ein bild zu machen.. ohne mich vorher um erlaubnis zu fragen.. ??
    iwie frag ich mich grad ob ich betrunken war als ich den dreck (sorry) unterschrieben hab.. ;(

    genauso wie sorgfaltspflicht.. was versteht er darunter? des heißt doch eigentlich nur, dass ich die wohnung nicht beschädigen darf oder? ob nun umzugskartons in der abstellkammer stehen und dort staub fangen oder nich, kann dem doch egal sein?

  • dann habe ich heute beim amt nachgefragt (ich mach derzeit soziales jahr) und die meinten, dass ...


    Ich hoffe für Dich, dass es Dir in diesem Jahr gelingen wird, Deine Ausdrucksweise und Rechtschreibung erheblich zu verbessern.

  • supi.. :)
    wenn in nem mietvertrag festgelegt wurde, dass der vermieter zu jeder tages und nachtzeit in die wohnung darf und wenn gefahr in verzug ist ohne erlaubnis des mieters.

    Dann kann er das. Er hat damit Ihre Erlaubnis.
    Was "Gefahr im Verzug" und "Sorgfaltspflicht" erlesen Sie in WIKIPEDIA.

    Zitat

    .... ich mich grad ob ich betrunken war als ich den dreck (sorry) unterschrieben hab.. :

    Mit hoher Wahrscheinlichkeit.

    Mein letzter Beitrag zu diesem Thema, da mir eine Ausbildung als Kleinkinderzieher nicht zuteil wurde.

  • Mein letzter Beitrag zu diesem Thema, da mir eine Ausbildung als Kleinkinderzieher nicht zuteil wurde.


    Wen wundert es...
    Hoffentlich gibt Dir das zu denken und Du beginnst, ordentlich an Dir zu arbeiten, um nicht in einer unteren Schublade zu landen.
    Viel Glück und Erfolg!;)

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