Beiträge von Rele

    Eines wundert mich:

    Der Vermieter muss Dich grundsätzlich erst einmal auffordern, die Schäden selbst zu beseitigen, bevor er Dir irgendwelche Rechnungen zuschicken kann.

    Hat der Vermieter das getan? Wenn nicht, warum bemängelt dies dein Fachanwalt nicht?


    Über Whatsapp. Da er jedoch das Geld einbehalten hat, was ich zwecks Fahrtkosten zu ihm brauchte (Die 295,00 € irrtümlich gezahlte Miete) konnte ich nicht zur alten Wohnung. Hab paar Bundesländer Abstand zu ihm genommen.
    Er wusste es, wir haben ihm auch ein paar mal gesagt, dass wir alles an "Mängeln" beseitigen würden, es uns in der Zeit, die er uns gegeben hat jedoch nicht möglich ist, da uns eben bzgl. der Mietgeschichte das Geld fehlt.

    Anwalt habe ich eingeschaltet..

    Ich habe mir die Fotos noch einmal genau gesehen. Ich bin mir nicht sicher, ob eine Klage auf Rückzahlung
    der Kaution, bzw. des überzahlten Mietzinses Aussicht auf Erfolg hat.
    Auf den Bildern ist zu sehen, dass noch einige Malerarbeiten erforderlich gewesen wären
    (z.B. in der Küche).
    Auf den Bildern sich auch übermalte Lichtschalter und Steckdosen zu sehen, sowie Farbreste
    auf dem Boden. Offenbar waren auch einige Bretter des Laminats beschädigt.
    Man kann wohl davon ausgehen, dass der vom Vermieter Ihnen in Rechnung gestellte
    Arbeitsaufwand überzogen ist. Gleichwohl hätte der Vermieter Anspruch darauf, die Arbeiten
    durch eine Fachfirma ausführen zu lassen. Ich vermute, dass eine Teilreparatur des Parketts,
    einige kleinere Maler- und Tapezierarbeiten, sowie die Reinigung der Lichtschalter-
    Steckdosen und Böden, wären sie von einer Fachfirma ausgeführt worden, mindestens
    1.000,-- € an Kosten ausgelöst hätten. Bedenken Sie bitte, dass dafür bereits An- und
    Abfahrtkosten in nicht unerheblichem Maße anfielen.
    Selbst wenn Ihnen für das Verfahren Prozeßkostenhilfe gewährt würde, kämen diese nur für
    die Kosten Ihres eigenen Anwaltes auf. Sollte der Prozeß ganz oder teilweise verloren gehen,
    müßten Sie in diesem Umfang für die Kosten der Gegenseite einschließlich der dort
    entstandenen Anwaltskosten aufkommen. Die Angelegenheit ist daher mit nicht unerheblichen
    Risiken behaftet.

    Seine Antworte heute an mich.

    Hallo,

    ich muss mich nun doch einmal an euch wenden.

    Mein Ex-Vermieter möchte die Kaution iHv. 980 Euro + meine irrtümlich gezahlte Miete an ihn iHv 295,00 Euro einbehalten. Ich hatte damals fälscherlichweise den Dauerauftrag nicht gelöscht. Mietschulden gibt/gab es keine.

    Er meinte es seien zu viele Schäden in der Wohnung.

    Bilder haben wir vorliegen. er Muss lediglich ziemlich an der Wandseite 2 Parkettbretter austauschen. Dann sind lediglich Reinigungsarbeiten. Wie zB Steckdosen oder Lichtschalter (Daran hab ich leider überhaupt nicht gedacht). Auch ist er der Meinung es wurde nich ordentlich gestrichen. Die Wände sind weiß. Da ist nichts verdreckt oder sonst was. sie sind weiß.

    Eine Wandseite müsste neu tapeziert werden, da ist unten die Tapete etwas kaputt. Es handelt sich um 1,5 Meter.
    In der KÜche ist es ebenfalls ein Streifen.

    Das wars. Er hat natürlich viel mehr angekreidet.. dass die KÜche nicht sauber wäre (völliger Blödsinn!), dass der Boden aufgequollen ist im Wohnzimmer (völliger Blödsinn!)
    starke verschmutzung (ebenfalls völliger Blödsinn!)

    Bilder liegen wie gesagt vor.

    Mein Partner und ich standen im Mietvertrag.. wir hatten uns getrennt, er is aus der Wohnung raus und ich musste alles alleine machen. Neben Arbeit innerhalb von 1 Woche leider nicht machbar. Dennoch sah die Wonung gut aus, es hätte auch (hätte man die 2 Bretter vom Parkett ersetzt) sofort jemand einziehen können. Die Parkettbretter kosten in einer Packung ca 20 Euro. Leider habe ich das Abgabeprotokoll unterschrieben. Da ich sonst hätte nicht gehen dürfen. Zeugen für den Zustand der Wohnung habe ich ebenfalls + eben Bilder. Was wird nun vor Gericht gewichtiger sein? Mein Partner hat diesen Wisch nicht unterschrieben.

    Er stellte uns seine Eigenleistung in Rechnung iHv ca. 2500 Euro. total übertrieben. uA Reinigungsarbeiten pro Std für 50 Euro oder sowas.

    Meine Frage ist nun, gibt es eine Möglichkeit für mich das Geld zurück zu bekommen? Es muss doch hier irgendwelche Regelungen geben.
    Die Wohnung sollte Besenrein übergeben werden.. Schönheitsreparaturen iHv von 120,00 € wurden vereinbart. Wir wohnten ca. 3/4 Monate drin, bevor er uns rausgeekelt hat. :(

    Für eure Hilfe danke ich euch schon mal...

    ich habe ihm nun geschrieben, dass das gepräch mit meinem Freund keine Gültigkeit hat, da meine Unterschrift fehlt.
    Was er mit ihm ausmacht oder bespricht ist schön und gut.. wenn jedoch meine Zustimmung fehlt, bringt das ganze gar nichts.
    Da ich ebenfalls den Mietvertrag unterschrieben habe.

    er plädiert darauf, dass wir zum 30.6 raus gehen.
    ich habe ihm geschrieben, dass es lediglich eine Option war, falls wir Nachmieter finden würden.
    Das ganze schrieb mein Freund damals dem Vermieter über WhatsApp.
    Er meint, WhatsApp ist genauso gültig wie ein Brief mit unterschrift.
    Er meint auch, dass wir ja dann der Person die Hotelkosten zahlen können.

    Hallo,

    mein Freund und ich wollen zum 31.7 (offizielle Kündiungsfrist) aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.
    Nun drängen wir den Vermieter seit 2 Monaten dass er uns die Mietschuldenfreiheitserklärung zuschickt, dies tat er bislang nicht, so dass es uns nicht möglich war eine neue Bleibe zu finden.
    Mein Freund hat dem Vermieter damals geschrieben, ob es möglich wäre bereits zum 30.6 auszuziehen - eben über Nachmieter.
    Nun schrieb ich dem Vermieter heute wieder, dass wir den Nachweis benötigen.
    Heute schrieb er mir zurück, dass wir nicht zum 31.7 ausziehen müssen sondern zum 30.6, da die Wohnung bereits wieder vermietet ist. Wir hatten in der Zeit jedoch keinerlei Besichtungen.

    Kann er das so einfach? bZw. kann er uns so einfach rauswerfen?

    supi.. :)
    dann wären die themen erledigt..

    mal was anderes.. wenn in nem mietvertrag festgelegt wurde, dass der vermieter zu jeder tages und nachtzeit in die wohnung darf und wenn gefahr in verzug ist ohne erlaubnis des mieters.. was sind des für gründe.. wann würde gefahr in verzug vorliegen?
    und ferner steht da ebenso drinnen, dass er auch einfach so in die wohnung darf, um sich vom zustand der wohnung ein bild zu machen.. ohne mich vorher um erlaubnis zu fragen.. ??
    iwie frag ich mich grad ob ich betrunken war als ich den dreck (sorry) unterschrieben hab.. ;(

    genauso wie sorgfaltspflicht.. was versteht er darunter? des heißt doch eigentlich nur, dass ich die wohnung nicht beschädigen darf oder? ob nun umzugskartons in der abstellkammer stehen und dort staub fangen oder nich, kann dem doch egal sein?

    ich habe mir überlegt, dass ich die anderen mieter frage ob es im treppenhaus wirklich gerochen hat.. ich kann mir nicht vorstellen dass es von meiner wohnung kommen soll.. zumal als ich selbst im treppenhaus war alles in ordnung war.. genauso wie die nächsten tage auch.
    ich hoffe die unterschreiben es mir, dass es nur gelabere vom vermieter ist.
    heut hab ich auch mit einen nachbarn vom gegenüberliegenden haus gesprochen..
    er meinte, mein vermieter hätte das gleiche auch bei dem arzt der vor 1 monat ausgezogen is genauso gemacht.. dieser hätte wg. sachbeschädigung 200 euro nachzahln müssen.. (zusätzlich zur kaution)

    dann habe ich heute beim amt nachgefragt (ich mach derzeit soziales jahr) und die meinten, dass ich vor dem 31.1. gar nich raus dürfe.. da die miete bereits gezahlt wurde.

    hat der vermieter eigentlich das recht, das mietkonto abzuändern? wenn ers handschriftlich gemacht hat? also eintragungen löschen wie zB zahlungen? oder muss ers irgendwo abgeben und nachweisen?

    Und das ohne inflagranti erwischt worden zu sein ?
    Das kann ich nicht nachvollziehen, oder er will dich nur loswerden und hoffte auf deinen baldigen Auszug.

    jah.. er hats bei der polizei zugegeben...

    boah der mensch macht mich narrisch !

    jetz hat er mich am 4.01.2012 schon WIEDER angerufen..
    und gemeint ich solle sofort nach hause kommen..
    es würde im ganzen treppenhaus stinken (ich sei schuld)
    als ich ihm gesagt habe, dass er mich in ruhe lassen soll,
    weder mich anrufen noch an meine tür klopfen.. ist er nun zum anwalt.. und will mich auf schadensersatz verklagen. ^^
    ich darf anmerken.. in der wohnung ist NIIIICHTS kaputt..
    ich war nich mal daheim als es angeblich im treppenhaus gestunken haben soll.. heute (2 tage später) bin ich heim gefahren und es war nichts an müffel im treppenhaus zu riechen.
    heute war dann ein brief vom anwalt im briefkasten, dass
    ich 3 Termine für einen sachverständigen nennen soll bis zum 11.1..
    weil ja so viel beschädigt ist :mad::confused:
    ich versteh nich was der mensch von mir will??
    ich schätze es ist wohl eine racheaktion weil ich mich hab nich mehr einschüchtern lassen..

    im brief steht, dass wenn ich die wohnung zeitnah räume, mein dämlicher (sorry) vermieter von einer strafanzeige absieht...
    was will der mensch von mir?? wir haben uns schon auf den 31. januar geeinigt..??
    er nervt mich ja sooo sehr ! T_T
    heute sin freunde mit zu mir gekommen.. weil sie mich nich mehr alleine in meine wohnung lassen (haben angst um mich hihi :o ) und die finden auch keinen schaden..
    außer eben die badewanne.. die hat er damals neu gestrichen bzw. lackiert und da geht eben der lack ab..

    aber sonst nichts?

    ich bin voll überfordert..
    morgn erstmal n rechtsanwalt aufsuchen..
    aber mal so nebenbei.. er hat doch die kaution, wenn wirklich etwas so mega kaputt sein sollte (was ich stark bezweifel)?
    was will der mensch dann von mir? Was soll ich machen und wie soll ich mich verhalten? darf ich einfach so das schloss auswechseln?

    hey :)

    erstmal danke für die vielen Antworten! :)

    Gekündigt habe ich bereits im Dezember..
    Er und ich haben uns drauf nun geeinigt dass ich bereits zum
    31. Januar rausgehe.. Ende März wär definiiv zu lang gewesen.. :(
    mal sehen.. wenn eine fristlose Kündigung möglich ist, werde ich mich auch diesbezüglich mal beraten lassen..

    Ihr habt mir wirklich sehr geholfen.. danke ! :)

    hey :)

    folgendes Problem: mein Vermieter hat sich unerlaubten Zutritt in meine Wohnung verschafft.
    Da er mich im letzten Jahr bei Einzug angemacht hat.. fühle ich mich nun in der Wohnung nicht mehr wohl. Ich kann sie auch nicht mehr wirklich betreten und dort länger drin sein.. Es ist einfach eine Grundangst da, die ich nicht wegbekomme.
    Ich schlafe sogar mittlerweile seit gut einer Woche nicht mehr daheim.. Anzeige hab ich bereits erstattet und er hat auch zugegeben dass er drin war. Anwalt wollen wir ab Montag auch einschalten, wg. Kontaktsperre zu mir.

    Nun meine Frage.. ich möchte einer Wohnungsübergabe irgendwie entkommen.. dh. ich hab keinen Bock ihm nochmal für längere Zeit zu begegnen. was für Möglichkeiten habe ich da?
    Kann ichs über einen Anwalt laufen lassen, der ihm einfach den Schlüssel iwie zukommen lässt?
    Oder muss ich hierfür die Wohnung fristlos Kündigen?

    hm.. heut auch wieder..

    ich denke ich werde einfach kündigen und ihm sagen er soll aufhören mich zu terrorisieren ansonsten geh ich zum anwalt.
    ich bin einfach fertig mit den nerven.
    ich mach sogar mein handy nich mehr an wegem ihm.

    kann ich die kündigung auch einfach in den briefkasten einwerfen oder muss ichn die kündigung persönlich geben?

    tut mir leid.. aber ich hab echt keine ahnung von sowas.. :(
    hatte bisher nie solche probleme..

    Sowas in etwa hab ich tatsächlich geführt. :D

    Meine Nachbarn dienen als Zeugen, ebenso ein Kumpel von mir.
    Auf Handy hab ich die ganzen SMS - Nachrichten immernoch gespeichert.. und die ganzen penetranten Anrufversuche.

    Aber mir gehts eher darum, dass er nach 1 Monat schon WIEDER in meine Wohnung möchte...
    Wenn er mit Nachmietern anrückt wärs oke.. umso schneller bin ichn los.
    Ich habe im Internet nu mal nachgeforscht.. und anscheinend darf er so oft gar nicht rein.

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