fristgerechte Kündigung...

  • Hallo zusammen,

    wir möchten Euch kurz um Euren Rat und Euer Wissen bitten.Wir wohnen seit etwas mehr als 4 Jahren in unserer Wohung und haben uns bisher nichts zu schulden kommen lassen. Haben immer pünktlich unsere Miete bezahlt, ebenso alle Jahresabrechnungen. Gegen die letzte Jahrensabrechnung (2011) hatten wir Einspruch eingelegt, weil uns einige Posten nicht ganz schlüssig waren und wir wollten die Belege sehen. Nach fast 2 Monaten kamen heute die Nachweise und in einem separaten Brief die Kündigung mit folgendem Wortlaut:

    "Sehr geehrte......
    Hiermit kündige ich Ihnen das Mietverhältnis der Wohnung...Strasse...Ort fristgerecht zum 1.4.2013. Sollte ich bis zum 14.1.2013 nichts gegenteiliges von Ihnen hören, sehe ich der Kündigung entgegen."

    Dann noch handschriftlich unterschrieben und das war es.

    Kein Begründung keine sonstiges Ausführungen. Nur der Zwei-Zeiler. Telefonisch war die Vermieterin bsiher nicht zu erreichen. Wir haben schon etwas im Internet gelesen - so in dieser Form ist die Kündigung garnicht rechtens?

    Im Voraus schon mal vielen Dank für die Hilfe.


  • "Sehr geehrte......
    Hiermit kündige ich Ihnen das Mietverhältnis der Wohnung...Strasse...Ort fristgerecht zum 1.4.2013. Sollte ich bis zum 14.1.2013 nichts gegenteiliges von Ihnen hören, sehe ich der Kündigung entgegen."

    BGB § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
    (1).....
    (2).....
    (3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.

    Da die Gründe hier nicht genannt sind, ist diese Kündigung nichtig.

  • Zitat

    Telefonisch war die Vermieterin bsiher nicht zu erreichen.

    Da würde ich auch nicht wieder deswegen anrufen. Für mich sieht dieser Wisch nach einem Schreiben aus, das im Suff verfasst wurde.

  • Wir haben schon etwas im Internet gelesen - so in dieser Form ist die Kündigung garnicht rechtens?

    Nicht nur nicht rechtens, sondern unwirksam. Reaktionen, wie Anrufe oder Widerspruch, unnötig bzw. nicht ratsam. Einfach ignorieren.

    Wie schrieb Mainschwimmer sehr treffend?

    Für mich sieht dieser Wisch nach einem Schreiben aus, das im Suff verfasst wurde.

  • Nicht nur nicht rechtens, sondern unwirksam. Reaktionen, wie Anrufe oder Widerspruch, unnötig bzw. nicht ratsam. Einfach ignorieren.


    Trotzdem: Lochen und abheften.

  • Vielen Dank für Eure Antwort und ein gesundes neues Jahr.

    Ich hätte da noch eine Frage ein anderes Thema unserer Mietwohung betreffend. Vor knapp 1,5 Jahren hat unser Vermieter auf dem Dach eine Solaranlage zur Stromerzeugung installiert. Eine Information dazu gab es nicht weiter. Mit der Nebenkostenabrechnung 2011 (kam vor ca. 2 Monaten) wurde uns verbrauchter Strom aus dieser Anlage in Rechnung gestellt und eine monatlicher Abschlag gefordert. Bisher haben wir Strom direkt von usnerem Energieerzeuger bezogen. Meine es ist ja sicherlich schön dann günstigeren Strom zu beziehen aber hätte nicht mal fragen müssen ob wir das überhaupt wollen bzw. mit uns einen Liefervertrag abschließen müssen?

  • Vielen Dank für Eure Antwort und ein gesundes neues Jahr.

    ...hat unser Vermieter auf dem Dach eine Solaranlage zur Stromerzeugung installiert. Eine Information dazu gab es nicht weiter. Mit der Nebenkostenabrechnung 2011 (kam vor ca. 2 Monaten) wurde uns verbrauchter Strom aus dieser Anlage in Rechnung gestellt und eine monatlicher Abschlag gefordert.


    Moin Nadine,
    danke, und ein gutes Neues auch Dir!
    Wenn mir plötzlich solche Rechnungsposten präsentiert werden ohne dass mir VOR Beginn des BK_Abrechnungszeitraums dies schriftlich mit nachvollziehbarer Begründung mitgeteilt wurde, frage ich (mich), was das überhaupt soll und würde wahrscheinlich diesem Abrechnungspunkt widersprechen.
    Für Genaueres müssten wir hier aber erst mal die Abrechnung sehen.

  • Wenn die hauseigene Solaranlage Strom ins Netz speist, kann Ihnen dieser Strom nicht nochmal berechnet werden. Ihr Vertragspartner ist auschließlich der Stromanbieter. Das geht schon mal garnicht.

    Aber es ist durchaus möglich, das der erzeugte Strom ausschließlich hausintern zur Verfügung steht. Das wäre denkbar, wenn z.B. es zur Erzeugung von Warmwasser oder Hauslicht etc. benutzt werden würde.
    Aber, wie schon durch Berny erwähnt, Genaueres sollten Sie vom Vermieter erfahren.

  • Zitat

    Für Genaueres müssten wir hier aber erst mal die Abrechnung sehen.

    Also diese Abrechnung ist genauso wie diese Kündigung etwas, dass wie im Suff verfasst wurde. Zu der Stromposition steht nur "Strom aus Photvoltaik" dann die Menge in kw/h und Preis sowie abschließend das ab nächsten Monat (November 2011) dann ein monatlicher Abschlag in Höhe von 15 € für diese Strom gezahlt werden soll. Wir haben dann gegen diese Abrechnung Widerspruch eingelegt, weil wir bis dahin noch nicht mal gewusst haben, dass wir Strom aus dieser Anlage beziehen und jegliche Berechnungsgrundlage fehlte. Es wurde zwar letztes Jahr der Zähler ausgetauscht und wie wir jetzt rausbekommen haben kann dieser einmal den Stromverbauch aus der Anlage und den Stromverbauch von den Stadtwerken erfassen.
    Laut der uns jetzt zur Verfügung gestellten Unterlagen hat die Anlage 2011 (August bis September) eine bestimmten Wert produziert. Ein Teil davon wurde ins Stromnetz des Versorgers eingespeist und ein Teil wurde selbstverbaucht (unser Zähler) und dieser Selbstverbrauch wurde uns jetzt in Rechnung gestellt. Dies scheint auch so in Ordnung zu sein unser Jahresrechnung Strom (kommt im März)von den Stadtwerken müsste dann ja im Vergleich zum Vorjahr weniger sein. Uns geht es hautpsächlich darum wäre der Vermiter nicht verpflichtet gewesen uns zumindestens zu fragen ob wir das überhaupt wollen und hätte er mit uns nicht einen Liefervertrag abschließen müssen?

  • Das Allermindeste ist, das man Sie hätte von der neuen Anlage und dem Preisgefüge informieren müssen. Ohne vertragliche Vereinbarung geht da nichts. Ihren Stromanbieter können Sie nach wie vor frei wählen.
    Ich würde die Zahlung bis zu einer einvernehmlichen Regelung verweigern. Unverlangte Ware müssen Sie nicht annehmen.

  • Zitat

    von welchen Grössenordnungen sprechen wir denn hier überhaupt?

    Also von August bis Ende Dezember warens 356 kw/h die aus der Anlage in das eigene Netz eingespeist wurde. Si wie ich das verstehe vesorgt die Anlage den Strombedarf unserer Wohung. Die andere Familie im Haus (2-Fam. Haus) hat ebenfalls einen separaten Zähler dafür.

    Zitat

    Ohne vertragliche Vereinbarung geht da nichts. Ihren Stromanbieter können Sie nach wie vor frei wählen.


    Dachte ich eigentlich auch bisher und auf diese Aussage in unserem Widerspruch, schrieb der Vermieter nur :Es bedarf keinen zusätzlichen Vertrages bzw. keinerlei Schriftform was den von Ihnen bezogenen Strom betrifft.
    Nur ist das wirklich so?

  • Der Vermieter kann schreiben, was er will. Es ist seine Freiheit.

    Lassen Sie sich die gesetzliche Grundlage vom Vermieter erläutern und die Rechtsmittelbelehrung. Wäre sehr intessant!

    Tut er das nicht, schalten Sie einen Anwalt ein.

  • Zitat

    Lassen Sie sich die gesetzliche Grundlage vom Vermieter erläutern und die Rechtsmittelbelehrung. Wäre sehr intessant!

    Ich glaube, dass dies nichts bringt-da kann ich auch einen Kaffeesatz befragen. Die Frau ist einfach nur dumm wie man auch an der Kündigung sieht. Da ich selber eine solche Grundlage nicht kenne wollte ich mal nachforsche ob sich jemand besser auskennt.

    Einmal editiert, zuletzt von NadineStephan (2. Januar 2013 um 17:17)

  • Zitat

    Aber was kostet denn 1 kWh vom selbst produzierten Strom? Wenn der Preis günstiger ist als beim anderen Anbieter wäre es mir eigentlich egal.

    natürlich ist er günstiger aus der eigenen Solaranlage. Uns ging es hauptsächlich ums Prinzip, dass die Kommunikation nicht passt und wer im Recht ist. Wir werden da jetzt keinen großen Aufriss machen.

  • NadineStephan,

    mich wundert, dass die Stadtwerke so mirnichts-dirnichts die Belieferung beendeten, ohne von Ihnen ein Kündigungsschreiben erhalten zu haben. (Ich gehe mal davon aus, der Stromliefervertrag vorher mit denen bestand)
    Zumindest hätte vor den Ausbau der Zähler, den Stadtwerken (hier in der Funktion als Netzbetreiber des öffentlichen Netzes) eine Unterschrift von Ihnen vorliegen müssen, dass Sie sich von ihrem Vermieter mit Strom beliefern lassen wollen und wohl auch von seinem Stromzähler? und das wohl komplett? Oder wie ist das Konstrukt zu verstehen?

    Ich habe das als ehemaliger Mieter in einen hauseigenen BHKW und den Stromverkauf durch meinen damaligen Vermieter durch.
    Mündlich hatten wir einiges vereinbart. Den schriftlichen Vertragsentwurf hab ich allerdings nie unterschrieben.

    Ich würde auch, was die Preishöhe anging heute ein solche Vereinbarung nicht mehr treffen, da die Vergleichsanbieter andere preisbildende Faktoren haben, also ein BHKW erzeugter Strom und mittlerweile habe ich dann auch die Erfahrung machen dürfen, dass bei den Heizkosten eben keine Einsparung - entgegen anderslautenden Aussagen - waren.
    Der Vertragsentwurf sah bsp die Referenzierung "nicht teurer als" zum Grundversorger/Stadtwerk vor, vereinbart war vorher etwas anderes. Ich war schon ewig kein Kunde mehr vom teuren Grundversorger. Gab und gibt ja günstigerer.

    Wenn Sie allerdings vor Beginn des Verbrauchsjahr den Strompreis nicht wissen, wie stellen Sie fest, wie günstig der Strom wirklich ist?

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