Beiträge von NadineStephan

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    Aber was kostet denn 1 kWh vom selbst produzierten Strom? Wenn der Preis günstiger ist als beim anderen Anbieter wäre es mir eigentlich egal.

    natürlich ist er günstiger aus der eigenen Solaranlage. Uns ging es hauptsächlich ums Prinzip, dass die Kommunikation nicht passt und wer im Recht ist. Wir werden da jetzt keinen großen Aufriss machen.

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    Lassen Sie sich die gesetzliche Grundlage vom Vermieter erläutern und die Rechtsmittelbelehrung. Wäre sehr intessant!

    Ich glaube, dass dies nichts bringt-da kann ich auch einen Kaffeesatz befragen. Die Frau ist einfach nur dumm wie man auch an der Kündigung sieht. Da ich selber eine solche Grundlage nicht kenne wollte ich mal nachforsche ob sich jemand besser auskennt.

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    von welchen Grössenordnungen sprechen wir denn hier überhaupt?

    Also von August bis Ende Dezember warens 356 kw/h die aus der Anlage in das eigene Netz eingespeist wurde. Si wie ich das verstehe vesorgt die Anlage den Strombedarf unserer Wohung. Die andere Familie im Haus (2-Fam. Haus) hat ebenfalls einen separaten Zähler dafür.

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    Ohne vertragliche Vereinbarung geht da nichts. Ihren Stromanbieter können Sie nach wie vor frei wählen.


    Dachte ich eigentlich auch bisher und auf diese Aussage in unserem Widerspruch, schrieb der Vermieter nur :Es bedarf keinen zusätzlichen Vertrages bzw. keinerlei Schriftform was den von Ihnen bezogenen Strom betrifft.
    Nur ist das wirklich so?

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    Für Genaueres müssten wir hier aber erst mal die Abrechnung sehen.

    Also diese Abrechnung ist genauso wie diese Kündigung etwas, dass wie im Suff verfasst wurde. Zu der Stromposition steht nur "Strom aus Photvoltaik" dann die Menge in kw/h und Preis sowie abschließend das ab nächsten Monat (November 2011) dann ein monatlicher Abschlag in Höhe von 15 € für diese Strom gezahlt werden soll. Wir haben dann gegen diese Abrechnung Widerspruch eingelegt, weil wir bis dahin noch nicht mal gewusst haben, dass wir Strom aus dieser Anlage beziehen und jegliche Berechnungsgrundlage fehlte. Es wurde zwar letztes Jahr der Zähler ausgetauscht und wie wir jetzt rausbekommen haben kann dieser einmal den Stromverbauch aus der Anlage und den Stromverbauch von den Stadtwerken erfassen.
    Laut der uns jetzt zur Verfügung gestellten Unterlagen hat die Anlage 2011 (August bis September) eine bestimmten Wert produziert. Ein Teil davon wurde ins Stromnetz des Versorgers eingespeist und ein Teil wurde selbstverbaucht (unser Zähler) und dieser Selbstverbrauch wurde uns jetzt in Rechnung gestellt. Dies scheint auch so in Ordnung zu sein unser Jahresrechnung Strom (kommt im März)von den Stadtwerken müsste dann ja im Vergleich zum Vorjahr weniger sein. Uns geht es hautpsächlich darum wäre der Vermiter nicht verpflichtet gewesen uns zumindestens zu fragen ob wir das überhaupt wollen und hätte er mit uns nicht einen Liefervertrag abschließen müssen?

    Vielen Dank für Eure Antwort und ein gesundes neues Jahr.

    Ich hätte da noch eine Frage ein anderes Thema unserer Mietwohung betreffend. Vor knapp 1,5 Jahren hat unser Vermieter auf dem Dach eine Solaranlage zur Stromerzeugung installiert. Eine Information dazu gab es nicht weiter. Mit der Nebenkostenabrechnung 2011 (kam vor ca. 2 Monaten) wurde uns verbrauchter Strom aus dieser Anlage in Rechnung gestellt und eine monatlicher Abschlag gefordert. Bisher haben wir Strom direkt von usnerem Energieerzeuger bezogen. Meine es ist ja sicherlich schön dann günstigeren Strom zu beziehen aber hätte nicht mal fragen müssen ob wir das überhaupt wollen bzw. mit uns einen Liefervertrag abschließen müssen?

    Hallo zusammen,

    wir möchten Euch kurz um Euren Rat und Euer Wissen bitten.Wir wohnen seit etwas mehr als 4 Jahren in unserer Wohung und haben uns bisher nichts zu schulden kommen lassen. Haben immer pünktlich unsere Miete bezahlt, ebenso alle Jahresabrechnungen. Gegen die letzte Jahrensabrechnung (2011) hatten wir Einspruch eingelegt, weil uns einige Posten nicht ganz schlüssig waren und wir wollten die Belege sehen. Nach fast 2 Monaten kamen heute die Nachweise und in einem separaten Brief die Kündigung mit folgendem Wortlaut:

    "Sehr geehrte......
    Hiermit kündige ich Ihnen das Mietverhältnis der Wohnung...Strasse...Ort fristgerecht zum 1.4.2013. Sollte ich bis zum 14.1.2013 nichts gegenteiliges von Ihnen hören, sehe ich der Kündigung entgegen."

    Dann noch handschriftlich unterschrieben und das war es.

    Kein Begründung keine sonstiges Ausführungen. Nur der Zwei-Zeiler. Telefonisch war die Vermieterin bsiher nicht zu erreichen. Wir haben schon etwas im Internet gelesen - so in dieser Form ist die Kündigung garnicht rechtens?

    Im Voraus schon mal vielen Dank für die Hilfe.

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