Ist diese fristlose Kündigung rechtens?

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage:
    im selben Haus wie ich wohnt eine Bekannte und diese hat nun die fristlose Kündigung bekommen wegen Miete und Nebenkostenrückständen.
    Ich hab mir das Schreiben mal angeschaut und da stehen daten von nicht geleisteten Zahlungen(Miete und Nebenkostenabrechnung) z.B.2008,2009 und auch eine Miete aus September 2012.Sie hat nie eine Mahnung bekommen und in den Jahren 2008 und 2009 hat sie noch mit Ihrem Freund zusammen gewohnt und kann das gar nicht mehr nachvollziehen,da das Konto(war ein Gemeinschaftskonto)seit über 2 Jahren nicht mehr besteht.Die fehlende Miete September 2012 die als fehlend aufgeführt ist,ist am 1.9.2012 ganz normal überwisen worden.
    Was mich auch stutzig macht,da ich wie gesagt im gleichen Haus wohne und weiss das die Häuser auf die Ehefrau des Vermieters laufen,der Mietvertrag läuft auf die Frau und unterschrieben wurde vom hausverwalter,aber die fristlose Kündigung hat der Ehemann der eigentlichen Vermieterin unterschrieben.
    Nun steht in dem schreiben ein Widerspruch ist nicht zulässig,was kann sie nun machen?
    Gruss axel


  • Sie hat nie eine Mahnung bekommen und in den Jahren 2008 und 2009 hat sie noch mit Ihrem Freund zusammen gewohnt und kann das gar nicht mehr nachvollziehen,da das Konto(war ein Gemeinschaftskonto)seit über 2 Jahren nicht mehr besteht.

    Ein Irrtum. Mietzahlung ist eine Bringpflicht und muß nicht gemahnt werden. Ob beim Mieter ein Konto besteht und zu welchen Bedingungen interessiert den Vermieter überhaupt nicht.

    Zitat

    Die fehlende Miete September 2012 die als fehlend aufgeführt ist,ist am 1.9.2012 ganz normal überwisen worden.


    Fragen Sie mal bei Ihrer zuständigen Bank, ob da alles richtig gelaufen ist.

    Zitat


    .....,aber die fristlose Kündigung hat der Ehemann der eigentlichen Vermieterin unterschrieben.


    Diese Kündigung wäre ungültig. Sie kann nur vom Vertragspartner, also hier die Ehefrau, ausgesprochen werden (ACHTUNG: aber nur wenn die Ehefrau den Vertrag allein unterschrieben hat)

    Zitat

    Nun steht in dem schreiben ein Widerspruch ist nicht zulässig,was kann sie nun machen?

    Unsinn: Widersprechen kann man immer, das Ende ist dabei ungewiß.

  • Ein Irrtum. Mietzahlung ist eine Bringpflicht und muß nicht gemahnt werden. Ob beim Mieter ein Konto besteht und zu welchen Bedingungen interessiert den Vermieter überhaupt nicht.
    Es geht um die jahre 2008 und 2009,da hat sich Ihr Freund um alles gekümmert und ich meine damit,das es trotzedem komisch ist,das Sie darüber die letzten 2 jahre keine Mahnung oder ähnliches bekommen hat.


    Fragen Sie mal bei Ihrer zuständigen Bank, ob da alles richtig gelaufen ist.
    Das Geld ist normal vom Konto abgegangen und auch nicht zurück gekommen.Und da dies bei Online Banking bei Ihr gespeichert ist,kann auch nichts falsch sein,da er sonst ja nie Mite bekommen hat.


    Diese Kündigung wäre ungültig. Sie kann nur vom Vertragspartner, also hier die Ehefrau, ausgesprochen werden (ACHTUNG: aber nur wenn die Ehefrau den Vertrag allein unterschrieben hat)
    Nochmal,der Vertrag läuft auf die Frau,aber diese hat ihn nicht unterschrieben,sondern der hausverwalter von denen.


    Unsinn: Widersprechen kann man immer, das Ende ist dabei ungewiß.

    Ich hoffe das die Erklärungen so jetzt gut verständlich sind.

  • Zitat

    komisch ist,das Sie darüber die letzten 2 jahre keine Mahnung oder ähnliches bekommen hat.

    Noch einmal zum hoffentlich besseren Verständnis. Da die Miete eine Bringeschuld ist, muss der Vermieter nicht mahnen. Er könnte auch bei Verstreichen der Termine eine fristlose Kündigung aussprechen und das hat er ja auch gemacht.

    Wenn das Konto nicht mehr besteht, dann muss die Bekannte bei der Bank die Auszüge aus dem Archiv anfordern.

    Wenn der Ehemann eine Vollmacht vorweisen kann, dann kann er auch eine Kündigung im Namen seiner Frau aussprechen.

  • Hallo axelku,

    bei Verträgen, egal, ob Miet-, Bankkonto- oder sonstige Verträge, ist es eben so, dass, wenn zwei Personen auf der einen Seite stehen, jeder von denen voll haftet, nach dem Motto: mitgegangen, mitgehangen.

  • Hallo axelku,
    bevor ich Ihnen versuche zu helfen, mache ich darauf aufmerksam, dass alles was "Sie machen sollten" dann Ihre Nachbarin mit Ihren Namen machen sollte (alles nur Tipps!!!). Damit es da nicht zu Missverständnissen kommt.

    Wenn ein Konto nicht mehr besteht, so besteht event. die Möglichkeit direkt bei der Bank nach den fehlenden Daten zu fragen (Gebühren können dafür anfallen)

    Wenn die Miete im Sept. 2012 fehlt, ist das nicht unbdedingt entscheidend einer fristlosen Kündigung. Dabei genügt schon
    - zwei fehlende Mieten von zwei aufeinanderfolgenden Terminen
    - der fehlende Betrag von mehr als einer Monatsmiete an zwei aufeinanderfolgenden Terminen
    - oder mehr als zwei Monatsmieten auf einen nicht begrenzten Zeitraum

    Zur Miete zählen die Grundmiete - Vorauszahlungen und oder Pauschalen.

    Eine Mahnung ist in der Regel mit den Mietvertragsabschluss nicht notwendig, da überlicherweise der 3. Werktag der Tag ist, wo die Mietzahlung bezahlt werden sollte. Erfolg diese am 4. Werktag oder später so ist der Mieter automatisch im Verzug.

    Wenn die Ehefrau Vermieterin laut Mietvertrag ist und der Hausverwalter den Mietvertrag unterschrieben hat, dann sollte eine Bevollmächtigung des Hausverwalters von der Vermieterin Ihnen bekannt sein. Anmerkung hierbei ist, das ein Mietvertrag auch ohne Mietvertrag zu Stande kommen kann!
    Wenn aber jetzt der Ehemann die Kündigung unterschrieben hat, dann kann das eventuell als Vertretung für die Ehefrau bedeuten (Hier geht es so langsam in die Rechtsberatung!)

    Ok, was kann man jetzt noch machen

    Die Schonfrist kann ins Spiel kommen. Das bedeutet, dass die ganzen Rückstände (auch die mit den Partner) spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage beglichen werden. Am besten mit Nachweis!
    § 569 Abs.3 Nr. 2 BGB

    Tipp: Dies ist ein großer Aufwand und Kosten für den Vermieter (später auch für den Mieter) und letztendlich möchte er doch nur seine Miete. Hier kann man nachfragen ob die Kündigung (Schriftlich mit Nachweis!)zurück genommen wird, wenn alle fehlende Beträge auf einmal gezahlt werden. Und letztendlich kann der Hinweis auf die damalige Partnerschaft hilfreich sein und event. für Verständnis sorgen. Der Versuch sollte es wert sein.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (28. Dezember 2012 um 22:10)

  • Wenn ein Konto nicht mehr besteht, so besteht event. die Möglichkeit direkt bei der Bank nach den fehlenden Daten zu fragen (Gebühren können dafür anfallen)


    Nix fällt an, lediglich ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz.:o

  • Hallo Berny,

    Gemeinschaftskonto!

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Mal rein interessehalber, Mietschulden verjähren doch nach 3 Jahr.Wären dann die Mietschulden aus 2008 überhaupt noch kündigungsrelvant, bzw. ab 01.01.2013 die Mietschulden aus 2009???

    Oder verfällt nur der Forderungsanspruch auf rückwirkende Mietzahlung???

  • Hallo Berny,
    Gemeinschaftskonto!


    Ich möchte die Bank sehen, die einem Vermieter Auskünfte über ein Gemeinschaftskonto seiner (ehemaligen) Mieter erteilt.:(

  • Zitat

    Auskünfte über ein Gemeinschaftskonto seiner (ehemaligen) Mieter erteilt.

    Nicht der Vermieter, die Mieterin muss sich kümmern und Belege vorlegen, dass keine Miete mehr offen ist. Und dazu muss sie die Bank ansprechen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!