Hallo zusammen,
habe einige Fragen zum Thema Mietrecht und würde mich freuen, wir mir jemand diese beantworte kann:
1. Mieter sind nach 2 Jahren aus der Wohnung ausgezogen. Im Mietvertrag findet sich nun folgender Text:
Falls der M die festgelegten Fristen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen eingehalten hat und eine erneute Durchführung dieser Arbeiten turnusmäßig noch nicht fällig ist, so kann der VM zeitanteilig einen geltwerten Ersatz hierfür verlangen.
Frage hierzu: ist dies rechtens? Turnusmäßig ist eine Schönheitsreparatur nach zwei Jahren noch nicht notwendig. Es wurden jedoch einige Stellen ausgebessert und überstrichen, so das es wieder ordentlich aussieht. Ebenso Löcher in der Wand etc. entfernt. Kann der VM trotzdem Ansprüche geltend machen?
Weiter im Text...
Falls die SChönheitsreparaturen vom M durchzuführen sind, hat er die Verpflichtung diese fachgerecht und in gleicher Qualität wie beim Einzug vorhanden, vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Kann das der VM erwarten, dass der M extra einen Malermeister engagiere? Hier wird von gleicher Qualität gesprochen, wer definiert dies?
weiter...
Lt. Mietvertrag müssen die M für die Kosten - hier Instandhaltungskosten genannt - tragen, die häufigem Gebrauch unterliegen. Rollos, Fensterläden, Herd etc. Das heisst, wenn der Herd Nutzungsspuren aufweist, soll der M dafür gerade stehen? Ich war der Meinung, dies sei durch die Miete abgegolten??
und weiter....
...Parkettboden. Wenn ein Parkettboden Kratzer aufweist, sind dies Nutzungsspuren oder ist das eine Beschädigung? Das Zimmer wurde als Kinderzimmer genutzt und dementsprechend hat dieser Boden den ein oder anderen Kratzer oder eine Druckstelle. Der Boden ist 30 Jahre alt und wurde lt. VM bereits abgeschleift und neu versiegelt. Wie hoch kann hier ein Anspruch seitens VM sein? Ich habe mal was von "alt gegen neu - Abzug" gehört. Wie erreichnet sich dieser?
Danke vorab für Eure Antworten!