Einige unschlüssige Sachen

  • Hallo,

    in meinem Mietvertrag bzw Wohnung sind mir so einige Sachen aufgefallen, die sich als merkwürdig erweisen.

    Im Mietvertrag steht, dass ich ein Wannenbad hätte, was so nicht stimmt, ich habe nichtmal ein Duschbad. In der Gemeinschaftswohnung nebendran gibt es ein Bad, welches ich benutzen muss, andere die dazu zutritt haben, haben in ihren Wohnungen Duschbäder, d.h. sie müssen es nicht nutzen, nutzen es aber dennoch und das ekelt mich mittlerweilen an.
    Laut Mietvertrag zahle ich dafür Miete.
    Dürfen es dann andere noch nutzen oder muss überhaupt dafür gesorgt werden, dass dann in meiner Wohnung eine Dusch/Bademöglichkeit vorhanden ist?

    Dann habe ich hier 2 Kammern in der Wohnung, die eine war von Anfang an verschlossen und wurde mir nicht genehmigt mit der Begründung, man möchte nicht, dass die Mieter so viel Stauraum haben.
    Ich könnte wetten, diese Kammer ist in der qm-Zahl enthalten, also zahle ich dafür Miete mit.

    Im Mietvertrag steht auch noch,dass dazu ein Übergabeprotokoll gehört. Mit mir wurde so was nicht gemacht, geschweige denn mal erwähnt.

    Inwiefern kann ich in diesen Belangen was erreichen?

  • Ja, wie können Sie einen Mietvertrag mit Badewanne unterschreiben, wenn gar keine da ist?
    Immer und immer wieder dasselbe. Da werden Verträge unterschrieben und hinterher wird rumgejammert. Da müssen Sie nun durch.

  • Es ist meine erste eigene Wohnung, niemand kann von mir erwarten, dass ich sofort alles weiß.


    Da haste grundsächlich recht. Aber lesen kannste schon.... und somit (hoffentlich nicht zu teure) Erfahrungen sammeln.

  • Es ist meine erste eigene Wohnung, niemand kann von mir erwarten, dass ich sofort alles weiß.

    Es geht hierbei nicht um alles Wissen, sondern Sie haben bei der Unterzeichnung des Mietvertrages in gröbster Weise geschlampt.
    Rechtfertigen brauchen Sie sich hier im Forum dafür nicht.
    SIE haben dieses Malheur selbst verursacht und müssen damit leben. Inwieweit hier noch nachträglich mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, müssen Sie auch wieder verantwortungsbewußt regeln.

  • Mir war es nicht bewusst, dass man sobald man den Mietvertrag unterschreibt, keine Rechte mehr zu irgendwas hat und die Situation so hinnehmen muss, wie sie ist.


    Dummes Zeugs!!:mad:

  • Wenn es dann dummes Zeugs ist, warum krieg ich in diesem Forum nichts anderes gesagt, als ja als Mieter ist man so gut, wie immer der angearschte, es sei denn es ist ein Mangel, der während der Wohnsituation auftritt?
    Und warum muss ich mir hier einen dummen Spruch nach dem anderen anhören, wenn ich um Hilfe bitte?
    Da dies nunmal meine erste eigene Wohnung ist, ist es doch logisch, dass ich mich im Mietrecht nicht so gut auskennen kann. Kein Mensch kann alles wissen und können!

    Wozu ist dann dieses Forum da, wenn man Hilfesuchende immer so begrüßt?

    Reicht es nicht schon, dass ich damit leben muss, dass ich unwissentlich Fehler begangen habe? Muss man dann ehrlich dem User noch dumm kommen?

    Einmal editiert, zuletzt von readmymind (16. Dezember 2012 um 23:25)

  • Wenn es dann dummes Zeugs ist, warum krieg ich in diesem Forum nichts anderes gesagt, als ja als Mieter ist man so gut, wie immer der angearschte,


    Quatsch!
    Nur Du, der nicht richtig lesen konnte oder wollte oder tat.
    Ich hoffe, dass Du aus diesem Fall lernst.
    Lass' Dich mal beim Mieterschutzverein oder einem Fachanwalt beraten.

  • Also ist die Situation nun doch nicht so eindeutig, dass man an dem ganzen nichts rütteln könnte?


    Nein, eindeutig ist etwas erst dann, wenn ein Gerichtsurteil rechtskräftig ist.

  • Also könnte es Sinn machen, auch wegen der Telefonendleitung einen Rechtsbeistand einzuholen?


    Wegen allen mietrechtlichen Problemen, einen Fachanwalt für Mietrecht.

  • Hach ist das erfrischend so früh am morgen schon so nette Beiträge/Antworten zu lesen.

    @TE
    Messe deine qm nach, dann weißt du, ob du wirklich so viele hast, wie vertraglich vereinbart.
    Und was genau ist denn zum Badezimmer vereinbart? Hast du das Badezimmer zur Mitbenutzung gemietet, oder gehört es vertraglich zur Mietsache?
    Ich weiß noch nicht so recht, wie ich mir das vorstellen kann, denn die anderen haben natürlich recht. Man unterschreibt nichts, was nicht plausibel oder akzeptabel ist.
    Anderseits muss der Vermieter dir auch das zur Verfügung stellen, was vertraglich vereinbart wurde.

  • Zitat

    Also könnte es Sinn machen, auch wegen der Telefonendleitung einen Rechtsbeistand einzuholen?

    Sag mal, kannst du oder willst du nicht lesen/verstehen? Wie oft muss man dir denn noch schreiben, dass eine funktionierende Telefonleitung nicht zu den Dingen gehört, die ein Vermieter zur Verfügung stellen muss.

    Lass dir eine neue Leitung legen und gut ist. Aber den Gejammere hier im Forum bringt dich keinen Schritt weiter.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!