Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung

  • Hallo liebe Kundige,

    was ist bei der Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung durch den Mieter zu beachten?
    Wo stehen die Fettnäpfchen?
    Was muss der Vermieter, wann offenlegen?
    Kann er den Mieter überrumpeln?
    Was tut man, bei Nichteinhaltung von Pflichten u.s.w
    Welche Pflichten hat der Vermieter gegenüber dem Mieter?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten
    Gruß
    MiHe

  • Wenn die gemiete Wohnung in eine ETW umgewandelt wird bleibt es doch trotzdem eine Mietwohnung.

    Für den Mieter gibt bes da kein "Fettnäpfchen". Im Gegenteil. Er hat für mindestens 3 Jahre Ruhe vor einer Kündigung wegen Eigenbedarf.

    "Überrumpeln" könnte der neue Eigentümer den Mieter evtl. mit einem neuen Mietvertrag. Vorausgesetzt der Mieter läßt sich "überrumpeln". Denn ein neuer Vertrag ist bei Verkauf nicht nötig, sollte also keinesfalls unterschrieben werden!

    Der neue Vermieter hat die Pflichten einzuhalten die vertraglich vereinbart sind. Ebenso natürlich der Mieter.

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