Mieterhöhung wegen Anpassung an ortsübliche Miete

  • ich habe vor einigen Tagen eine Mieterhöhung von 20% erhalten. Begründet wird das mit der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete.
    Ich wohne seit 01.01.2011 in einer Maisonettwohnung mit 58m² in der sich aber nur ein abschließbares Zimmer befindet. Alles andere ist offen gestaltet bzw. im oberen Wohn-/Schlafbereich befindet sich eine separate Eingangstür (Notausgang-ist aber eine normale Wohnungstür mit Sicherheitsschloss). Die derzeitige Miete betrug 670,00€ warm. Durch die Erhöhung muß ich jezt 762,00€ zahlen. Das ist meiner Meinung nach unverhältnismäßig.
    Begründet wird unter anderem das Sondermerkmal: sehr gute bevorzugte Lage sowie folgende Auflistungen in Prozent, die aber nicht alle dem Mietvertrag entsprechen:

    -Wohnung wurde in 1999 erbaut +11% – das ist korrekt
    -Galerie- Maisonettwohnung +3% – das ist korrekt wenn es sich hier um eine 2,5 Zimmerwohnung handeln sollte ( 1 abschließbares Zimmer vorhanden)
    -Dachterasse +4% – ist nicht korrekt, es handelt sich um eine Loggia/Dachausschnit lt. Mietvertrag
    -gehobenen Badausstattung +4% – nicht korrekt, da Naßbereich nicht bis zu 2m Höhe gefliest ist
    -Einbauküche inkl. Elektrogeräte kpl. +4% – nicht korrekt da die Einbaumikrowelle von vorneherein gefehlt hat.
    -gefliester Küchenboden +2% – nicht korrekt, da ich Laminat im gesamten Küchen- und Wohnbereich habe
    -aufgelockerte Bauweise +3% – korrekt, aber die Lage war vor 2 Jahren schon genauso wie jetzt auch
    Desweiteren habe ich im oberen Gäste-WC einen Feuchtigkeitsschaden, welcher schon mehrfach behoben wurde, aber immer wieder durchkommt. Somit habe ich derzeit ein Loch in der Wand welches nicht repariert wurde. Auch ist der Grund der Nässe nicht geklärt worden. Dachdecker waren schon mehrfach da, es wurde auch schon einmal neu Verputzt und Tapeziert, jedoch besteht das Problem weiterhin – ist bereits gemeldet und begutachtet worden von der Hausverwaltung inkl. Fotos.

    Wir bewegen uns hier nicht im üblichen Mittelfeld der Mieterhöhung sondern am oberen Limit.
    Das mit den aufgeführten Punkten zu begründen empfinde ich als dreist und habe vor gegen diese Erhöhung Einspruch zu erheben. Habe ich da Chancen? Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, ich wohne ja erst knapp 2 Jahre in dieser Wohnung. Darf die Mieterhöhung so hoch ausfallen?
    Kann ich eine Mietminderung in Anspruch nehmen wegen der o.g. Mängel im WC und der anderen nicht korrekten Punkte?

    In Erwartung einer schnellen kurzen Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

    bunny.ep

  • Hallo bunny.ep,

    das wird wohl keiner der hiesigen Helferlein beurteilen können.
    Ich würde mit Fotos der Wohnung und sämtlichen Unterlagen einen Termin bei einem Fachanwalt machen.
    Ein Sonderkündigungsrecht hast Du nicht.

  • [quote='1']ich habe vor einigen Tagen eine Mieterhöhung von 20% erhalten. Begründet wird das mit der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete.
    Ich wohne seit 01.01.2011 in einer Maisonettwohnung mit 58m² in der sich aber nur ein abschließbares Zimmer befindet. Alles andere ist offen gestaltet bzw. im oberen Wohn-/Schlafbereich befindet sich eine separate Eingangstür (Notausgang-ist aber eine normale Wohnungstür mit Sicherheitsschloss). Die derzeitige Miete betrug 670,00€ warm. Durch die Erhöhung muß ich jezt 762,00€ zahlen. Das ist meiner Meinung nach unverhältnismäßig.
    Begründet wird unter anderem das Sondermerkmal: sehr gute bevorzugte Lage sowie folgende Auflistungen in Prozent, die aber nicht alle dem Mietvertrag entsprechen:

    -Wohnung wurde in 1999 erbaut +11% – das ist korrekt
    -Galerie- Maisonettwohnung +3% – das ist korrekt wenn es sich hier um eine 2,5 Zimmerwohnung handeln sollte ( 1 abschließbares Zimmer vorhanden)

    Verstehe ich nicht- Sie sprechen selber von einer Wohnung...
    Was haben Sie denn lt.Mietvertrag gemietet ? Fehlen nur die Schlüssel zu den anderen Zimmern ?

    -Dachterasse +4% – ist nicht korrekt, es handelt sich um eine Loggia/Dachausschnit lt. Mietvertrag

    Fragwürdig, ob hier mietrechtlich unterschieden wird

    -gehobenen Badausstattung +4% – nicht korrekt, da Naßbereich nicht bis zu 2m Höhe gefliest ist

    Das ist auch nicht das Einzige bzw. das Hauptkriterium.Wie ist die sonstige Ausstattung,
    Sanitärobjekte, Handtuchheizkörper, Bodenbelag etc
    ?

    -Einbauküche inkl. Elektrogeräte kpl. +4% – nicht korrekt da die Einbaumikrowelle von vorneherein gefehlt hat.

    Eine Mikrowelle ist auch keine Standard- Ausstattung.Kühlschrank und E- Herd allerdings schon.

    -gefliester Küchenboden +2% – nicht korrekt, da ich Laminat im gesamten Küchen- und Wohnbereich habe
    ?

    -aufgelockerte Bauweise +3% – korrekt, aber die Lage war vor 2 Jahren schon genauso wie jetzt auch
    Das spielt keine Rolle

    Desweiteren habe ich im oberen Gäste-WC einen Feuchtigkeitsschaden, welcher schon mehrfach behoben wurde, aber immer wieder durchkommt. Somit habe ich derzeit ein Loch in der Wand welches nicht repariert wurde. Auch ist der Grund der Nässe nicht geklärt worden. Dachdecker waren schon mehrfach da, es wurde auch schon einmal neu Verputzt und Tapeziert, jedoch besteht das Problem weiterhin – ist bereits gemeldet und begutachtet worden von der Hausverwaltung inkl. Fotos.

    Wir bewegen uns hier nicht im üblichen Mittelfeld der Mieterhöhung sondern am oberen Limit.
    Das mag so sein, der Vermieter darf aber die Miete um 20% innerhalb 3 Jahren erhöhen.
    Das er seine Miete am oberen Feld des Mietspiegels ausrichtet, begründet er in Ihrem Fall mit der Ausstattung.

    Das mit den aufgeführten Punkten zu begründen empfinde ich als dreist und habe vor gegen diese Erhöhung Einspruch zu erheben. Habe ich da Chancen? Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, ich wohne ja erst knapp 2 Jahre in dieser Wohnung. Darf die Mieterhöhung so hoch ausfallen?
    Kann ich eine Mietminderung in Anspruch nehmen wegen der o.g. Mängel im WC und der anderen nicht korrekten Punkte?
    Einer Mieterhöhung zu entgehen indem Sie eine Mietminderung geltend machen ist sicher keine gute Lösung,zumal Sie diesen Mangel schon längst hätten richtig angehen sollen, und der Vermieter kümmert sich ja darum, sonst wären nicht schon mehrfach Handwerker bei Ihnen gewesen.Wenn Sie das also durchziehen wollen, empfehle auch ich eine gute
    anwaltliche Vertretung,Ausgang ungewiss
    .

    Viele Grüße und viel Erfolg !

    Beluga66

  • Hallo, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin ;) bin neu hier und habe eich echtes Problem. ich wohne seid 10 Jahren hier. Mein Nachbar war Hauptmieter und hat mich hier in meiner 50qm Wohnung untervermietet. ich habe an ihm 200€ Miete, plus 30€ Heizkosten bezahlt. Im Mietvertrag steht, es sei eine Inklusiv Miete, es erfolgt keine Nebenkostenabrechnung. Jetzt hat mein Nachbar das abgegeben und es läuft jetzt über den eigentlichen Besitzer. Der hat mir jetzt einen neuen Vertrag zugeschickt und will jetzt 250€ plus 80€ Nebenkosten haben, und eine jährliche Betriebskostenabrechnug. Darf er das einfach so ändern. Am Haus wurde seid ich hier wohne nix gemacht!!! Ich weiß nicht was ich machen soll.
    Vielen Dank
    schneewittchen

  • Zitat

    Ich weiß nicht was ich machen soll.

    Aber ich weiß es. Bitte eröffne einen NEUEN BEITRAG, denn Trittbrettfahrerinnen, die ihre Frage an einen bestehenden Thread anhängen sind in Foren nicht gern gesehen.

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