Beiträge von bunny.ep

    ich habe vor einigen Tagen eine Mieterhöhung von 20% erhalten. Begründet wird das mit der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete.
    Ich wohne seit 01.01.2011 in einer Maisonettwohnung mit 58m² in der sich aber nur ein abschließbares Zimmer befindet. Alles andere ist offen gestaltet bzw. im oberen Wohn-/Schlafbereich befindet sich eine separate Eingangstür (Notausgang-ist aber eine normale Wohnungstür mit Sicherheitsschloss). Die derzeitige Miete betrug 670,00€ warm. Durch die Erhöhung muß ich jezt 762,00€ zahlen. Das ist meiner Meinung nach unverhältnismäßig.
    Begründet wird unter anderem das Sondermerkmal: sehr gute bevorzugte Lage sowie folgende Auflistungen in Prozent, die aber nicht alle dem Mietvertrag entsprechen:

    -Wohnung wurde in 1999 erbaut +11% – das ist korrekt
    -Galerie- Maisonettwohnung +3% – das ist korrekt wenn es sich hier um eine 2,5 Zimmerwohnung handeln sollte ( 1 abschließbares Zimmer vorhanden)
    -Dachterasse +4% – ist nicht korrekt, es handelt sich um eine Loggia/Dachausschnit lt. Mietvertrag
    -gehobenen Badausstattung +4% – nicht korrekt, da Naßbereich nicht bis zu 2m Höhe gefliest ist
    -Einbauküche inkl. Elektrogeräte kpl. +4% – nicht korrekt da die Einbaumikrowelle von vorneherein gefehlt hat.
    -gefliester Küchenboden +2% – nicht korrekt, da ich Laminat im gesamten Küchen- und Wohnbereich habe
    -aufgelockerte Bauweise +3% – korrekt, aber die Lage war vor 2 Jahren schon genauso wie jetzt auch
    Desweiteren habe ich im oberen Gäste-WC einen Feuchtigkeitsschaden, welcher schon mehrfach behoben wurde, aber immer wieder durchkommt. Somit habe ich derzeit ein Loch in der Wand welches nicht repariert wurde. Auch ist der Grund der Nässe nicht geklärt worden. Dachdecker waren schon mehrfach da, es wurde auch schon einmal neu Verputzt und Tapeziert, jedoch besteht das Problem weiterhin – ist bereits gemeldet und begutachtet worden von der Hausverwaltung inkl. Fotos.

    Wir bewegen uns hier nicht im üblichen Mittelfeld der Mieterhöhung sondern am oberen Limit.
    Das mit den aufgeführten Punkten zu begründen empfinde ich als dreist und habe vor gegen diese Erhöhung Einspruch zu erheben. Habe ich da Chancen? Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, ich wohne ja erst knapp 2 Jahre in dieser Wohnung. Darf die Mieterhöhung so hoch ausfallen?
    Kann ich eine Mietminderung in Anspruch nehmen wegen der o.g. Mängel im WC und der anderen nicht korrekten Punkte?

    In Erwartung einer schnellen kurzen Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

    bunny.ep

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