Kündigungsfrist ohne Vertrag ???

  • Hallo,folgendes Problem :

    Haben vor 2 Jahren unsere jetzige Wohnung bezogen und Mietvertrag
    unterschrieben.
    Die wohnung wurde ca. 1 Jahr später,auf den Bruder,ein Immo-Makler überschrieben,Mietvertag änderte sich nicht.
    Die Wohnung wurde nun im Spätsommer diesen Jahres durch die Immo-Makler-Firma zum Verkauf angeboten,und wurde schlussendlich auch dann an Verkauft.

    Von dieser Person,die diese Wohnung als Kapitalanlage gekauft hat,haben wir lediglich einen Namen sowie seine Kontonummer,und keinen mit IHM abgeschlossenen Mietvertrag,keine Adresse,Telefonnummer etc,Mietzahlungen erfolgten bisher regelmäßig auf das vom Immo-Makler angegebene Konto des KÄUFERS

    Nun stellt sich für uns die Frage,da wir auf der suche nach einer größeren Bleibe sind,ob wir an die gesetzliche/ bzw. Mietvertraglich festgelegte Kündigungsfrist gebunden sind,da wir ja im prinzip keinen neuen Mietvertag bekommen haben...

    Die Miethöhe ist die gleiche geblieben wie bei Unterschrift des Vertrages bei Bezug der Wohnung....

    Wir hoffen,das uns hier jemand in dieser Frage behilflich sein kann,da wir unser Traumhaus entdeckt haben.....

  • Hallo Jenny 14585,
    der Mietvertrag hat solange Gültigkeit bis dieser geändert oder gekündigt wird. Damit ist in der Regel auch die drei Monate Kündigungsfrist einzuhalten. Eine Möglichkeit die Kündigungszeit zu verkürzen, besteht mit ein Aufhebungsvertrag.
    Tipp: Wenn Sie kündigen, hat dies schriftlich zu erfolgen. Und gehen Sie sicher, das Sie die richtige Adresse von Ihren "neuen" Vermieter in der Kündigung erwähnt haben, ansonsten kann die Kündingung unwirksam werden.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich zu versteuern.
    Im vorliegenden Fall habe ich da so meine Bedenken...:confused::mad:
    Über gewisse Berufsgrupen möchte ich mich nicht äussern.

  • Zitat

    Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich zu versteuern.
    Im vorliegenden Fall habe ich da so meine Bedenken


    Was hat das mit den Kündigungsfristen zu tun ?
    Zudem bekommt das FA bei jedem Kauf / Verkauf den neuen Eigentümer mitgeteilt.

  • Was hat das mit den Kündigungsfristen zu tun ?
    Zudem bekommt das FA bei jedem Kauf / Verkauf den neuen Eigentümer mitgeteilt.


    Du scheinst aber auch garnichts zu begreifen bzw. begreifen zu wollen.

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