Beiträge von Jenny14585

    Hallo,folgendes Problem :

    Haben vor 2 Jahren unsere jetzige Wohnung bezogen und Mietvertrag
    unterschrieben.
    Die wohnung wurde ca. 1 Jahr später,auf den Bruder,ein Immo-Makler überschrieben,Mietvertag änderte sich nicht.
    Die Wohnung wurde nun im Spätsommer diesen Jahres durch die Immo-Makler-Firma zum Verkauf angeboten,und wurde schlussendlich auch dann an Verkauft.

    Von dieser Person,die diese Wohnung als Kapitalanlage gekauft hat,haben wir lediglich einen Namen sowie seine Kontonummer,und keinen mit IHM abgeschlossenen Mietvertrag,keine Adresse,Telefonnummer etc,Mietzahlungen erfolgten bisher regelmäßig auf das vom Immo-Makler angegebene Konto des KÄUFERS

    Nun stellt sich für uns die Frage,da wir auf der suche nach einer größeren Bleibe sind,ob wir an die gesetzliche/ bzw. Mietvertraglich festgelegte Kündigungsfrist gebunden sind,da wir ja im prinzip keinen neuen Mietvertag bekommen haben...

    Die Miethöhe ist die gleiche geblieben wie bei Unterschrift des Vertrages bei Bezug der Wohnung....

    Wir hoffen,das uns hier jemand in dieser Frage behilflich sein kann,da wir unser Traumhaus entdeckt haben.....

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