Hallo Zusammen,
ich wohne seit April 2011 mit meinen Vermietern zusammen und muss mich jedesmal mit Ihnen rum streiten. Ich habe es so oft auf den mündlichen Weg versucht, doch leider ohne Erfolg. Deshalb will ich es auf den schriftlichen Weg versuchen und auch im Januar Mitglied im Mieterschutzbund werden, das würde sich zum Ende des jahres leider nicht lohnen, da ich den vollen Beitrag für dieses jahr zahlen müsste und im Januar schon den nächsten. ich habe einfach mal einen Brief vorgeschrieben udn weiß nicht ob das alles so rechtens ist und auf wie viel Prozent ich die miete insgesamt kürzen kann. Das ist der Brief:
Mängel in der Mietwohnung XXXstr. 88, links 1. Etage
Sehr geehrte(r) Frau, Herr H.,
in meiner Wohnung treten seit längerem Mängel auf:
Beispiele:
-Die Warmwasserversorgung im Bad ist immer wieder unterbrochen, bzw. die Wassertemperatur schwankt zwischen etwa 20 Grad Celsius und höchstens 35 Grad Celsius.
-Gegensprechanlage sind nicht vorhanden.
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Auf einen eigenen Briefksten, bestehe ich auch, da es gesetzlich vereinbart ist, weil in Deutschland das Briefgeheimniss gilt.
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-Desweiteren habe ich mehrmals mündlich darauf hingewiesen, dass meine Wohnung kalt ist und ich Tags-und Nachts über friere. Ich habe nicht die Temperatur, die gesetzlich angegeben ist. Ich schlafe nachts mit Jacke und Mütze!!!
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-Noch forder ich, dass die Blumen im Flur an meiner Etage entfernt werden, da ich vor kurzem gestürzt bin und das ein großes Problem ist vorbei zu kommen.
-In der Küche um das Fenster rum tretet Schimmel auf, den muss auch beseitigt werden.
- Der Keller ist kein Raucherraum, das ist Geruchsbelästigung.
- Im Badezimmer läuft das Wasser in der Badewanne sehr schlecht ab.
- Das Fenster im Badezimmer ist undicht, dies führt zum Zug und bringt eine noch kältere Temperatur.
Ich bitte Sie, diese Mängel kurzfristig zu beheben, sonst werde ich den rechlichen Weg in Anspruch nehmen.
Da durch die beschriebenen Mängel der Wohnwert der Wohnung herabgesetzt wird, werde ich ab sofort die vereinbarte monatliche Gesamtmiete bis zur endgültigen Mängelbeseitigung um 60 Prozent kürzen.
Soweit ich für den laufenden Monat bereits die volle Miete bezahlt habe, werde ich bei der nächsten Mietzahlung die anteilige Mietminderung vornehmen.
Gerne können Sie sich schriftlich mit mir in Verbindung setzen.
Vielen dank im Vorraus für eure Hilfe, Johanna