Mietminderung so einfach???

  • Hallo Zusammen,

    ich wohne seit April 2011 mit meinen Vermietern zusammen und muss mich jedesmal mit Ihnen rum streiten. Ich habe es so oft auf den mündlichen Weg versucht, doch leider ohne Erfolg. Deshalb will ich es auf den schriftlichen Weg versuchen und auch im Januar Mitglied im Mieterschutzbund werden, das würde sich zum Ende des jahres leider nicht lohnen, da ich den vollen Beitrag für dieses jahr zahlen müsste und im Januar schon den nächsten. ich habe einfach mal einen Brief vorgeschrieben udn weiß nicht ob das alles so rechtens ist und auf wie viel Prozent ich die miete insgesamt kürzen kann. Das ist der Brief:

    Mängel in der Mietwohnung XXXstr. 88, links 1. Etage


    Sehr geehrte(r) Frau, Herr H.,

    in meiner Wohnung treten seit längerem Mängel auf:


    Beispiele:


    -Die Warmwasserversorgung im Bad ist immer wieder unterbrochen, bzw. die Wassertemperatur schwankt zwischen etwa 20 Grad Celsius und höchstens 35 Grad Celsius.

    -Gegensprechanlage sind nicht vorhanden.
    -
    Auf einen eigenen Briefksten, bestehe ich auch, da es gesetzlich vereinbart ist, weil in Deutschland das Briefgeheimniss gilt.
    -
    -Desweiteren habe ich mehrmals mündlich darauf hingewiesen, dass meine Wohnung kalt ist und ich Tags-und Nachts über friere. Ich habe nicht die Temperatur, die gesetzlich angegeben ist. Ich schlafe nachts mit Jacke und Mütze!!!
    -
    -Noch forder ich, dass die Blumen im Flur an meiner Etage entfernt werden, da ich vor kurzem gestürzt bin und das ein großes Problem ist vorbei zu kommen.

    -In der Küche um das Fenster rum tretet Schimmel auf, den muss auch beseitigt werden.

    - Der Keller ist kein Raucherraum, das ist Geruchsbelästigung.
    - Im Badezimmer läuft das Wasser in der Badewanne sehr schlecht ab.

    - Das Fenster im Badezimmer ist undicht, dies führt zum Zug und bringt eine noch kältere Temperatur.


    Ich bitte Sie, diese Mängel kurzfristig zu beheben, sonst werde ich den rechlichen Weg in Anspruch nehmen.

    Da durch die beschriebenen Mängel der Wohnwert der Wohnung herabgesetzt wird, werde ich ab sofort die vereinbarte monatliche Gesamtmiete bis zur endgültigen Mängelbeseitigung um 60 Prozent kürzen.

    Soweit ich für den laufenden Monat bereits die volle Miete bezahlt habe, werde ich bei der nächsten Mietzahlung die anteilige Mietminderung vornehmen.

    Gerne können Sie sich schriftlich mit mir in Verbindung setzen.

    Vielen dank im Vorraus für eure Hilfe, Johanna

  • Diesen Brief befördern Sie in den Müllkorb.
    Zuerst einmal könmnen Sie Mängel, welche beim Einzug vorhanden waren, nicht reklamieren (Briefkasten, Gegensprechanlage.

    Ansonsten fehlt es an konkreten Angaben zu den Mängeln.

    Warten Sie bis Januar und nehmen Sie den Mieterverein in Anspruch

  • Hallo Johanna,

    soo einfach geht das alles nicht:

    "ich wohne seit April 2011 mit meinen Vermietern zusammen und muss mich jedesmal mit Ihnen rum streiten."
    Wenn man zusammen wohnt, sollte man sich doch nicht 'rumstreiten.

    "Das ist der Brief:
    in meiner Wohnung treten seit längerem Mängel auf:
    Beispiele:
    -Die Warmwasserversorgung im Bad ist immer wieder unterbrochen, bzw. die Wassertemperatur schwankt zwischen etwa 20 Grad Celsius und höchstens 35 Grad Celsius."
    Ist ein Mangel.

    "-Gegensprechanlage sind nicht vorhanden."
    Ist kein Mangel, da die Wohnung ohne gemietet wurde und im Übergabeprotokoll vom VM nicht zugesichert wurde, eine innerhalb einer definierten Frist zu installieren.

    "Auf einen eigenen Briefksten, bestehe ich auch, da es gesetzlich vereinbart ist, weil in Deutschland das Briefgeheimniss gilt."
    Ist m.E. auch kein Mangel, da die Wohnung ohne gemietet wurde und im Übergabeprotokoll vom VM nicht zugesichert wurde, einen innerhalb einer definierten Frist zu installieren.

    "-Desweiteren habe ich mehrmals mündlich darauf hingewiesen, dass meine Wohnung kalt ist und ich Tags-und Nachts über friere. Ich habe nicht die Temperatur, die gesetzlich angegeben ist. Ich schlafe nachts mit Jacke und Mütze!!!"
    Kannste vergessen. Hier würde ich den Mangel schriftlich melden mit Aufforderung, ihn zeitnah zu beseitigen.

    "-Noch forder ich, dass die Blumen im Flur an meiner Etage entfernt werden, da ich vor kurzem gestürzt bin und das ein großes Problem ist vorbei zu kommen."
    Ähem..., suchst Du etwas...?

    "-In der Küche um das Fenster rum tretet Schimmel auf, den muss auch beseitigt werden."
    Mglw. von Dir selbst, da in Küchen Dämpfe entstehen.

    "- Der Keller ist kein Raucherraum, das ist Geruchsbelästigung."
    Keine weitere Erläuterung...?

    "- Im Badezimmer läuft das Wasser in der Badewanne sehr schlecht ab."
    Soweit möglich, ist eine Abflussreinigung Mieter-Angelegenheit.

    "- Das Fenster im Badezimmer ist undicht, dies führt zum Zug und bringt eine noch kältere Temperatur."
    Schaumgummidichtungsklebeband bekommste für einen Euro bei Woolworth bzw. im 1€-Shop.

    "Ich bitte Sie, diese Mängel kurzfristig zu beheben, sonst werde ich den rechlichen Weg in Anspruch nehmen."
    Drohungen kommen immer sehr gut an...:mad::eek:

    "Da durch die beschriebenen Mängel der Wohnwert der Wohnung herabgesetzt wird, werde ich ab sofort die vereinbarte monatliche Gesamtmiete bis zur endgültigen Mängelbeseitigung um 60 Prozent kürzen."
    Und in drei Monaten die fristlose Kündigung mit Genugtuung erhalten.

  • Vielen dank für die Antworten. Ich bin wirklich kein Kleinkarrierter Mensch, aber ich werde regelrecht belästigt, mit Dingen die überhaupt nicht der rede Wert sind und jetzt versuche ich alles geltend zumachen worauf ich Anspruch habe. Ich werde versuchen zu den Punkten noch einiges zu sagen:


    Die Frau ist Kettenraucherin und verqualmt ihre 3 Schachtekn am Tag, das heißt sie geht ca. jede 30min in den keller und raucht sich gleich mehrere Zigaretten hintereinander und wenn man dann die Haustür rein kommt stinkt das wie die Pest... da muss man doch was gegen tun können???


    Ich habe nur eine Schelle und muss jedes mal runter laufen, wenn ich besuch bekomme, die auch sporadisch funktioniert.

    Zum Briefkasten: Anfangs dachte ich mir ok, aber mittlerweile stört es mich, dass wenn ich zb Postkarten empfange sie leserlich auf der treppe liegen und allgemien trau nich dem ganzen braten nicht, ich hab doch ein briefgeheimniss oder nicht?

    Der Schimmel in der küche entsteht durch eine Kältebrücke "Moasaiksteien" auch von den vermietern schon anerkannt, nur leider nicht behoben.

    Wir haben ein wirklich kleines und sehr enges Treppenhaus und das ist auch noch mit 4 großen Blumen vollgestellt, ich komme mit Einkäufen oder auch so schlecht durch und nicht nur einmal ist jemand gestürzt.

    Das wasser läuft in Küche und badezimmer sehr schlecht ab, wo ich seit Anfang an probleme mit habe. der vermieter hat die kenntniss das die Abwasserleitungen normal sarniert werden müssen von eine gaswasserfirma.

    Die Fenster lassen sich nicht richtig schließen und sind defekt nicht undicht.


    Das wurde

    Da durch die beschriebenen Mängel der Wohnwert der Wohnung herabgesetzt wird, werde ich ab sofort die vereinbarte monatliche Gesamtmiete bis zur endgültigen Mängelbeseitigung um 60 Prozent kürzen.

    Soweit ich für den laufenden Monat bereits die volle Miete bezahlt habe, werde ich bei der nächsten Mietzahlung die anteilige Mietminderung vornehmen.

    Gerne können Sie sich schriftlich mit mir in Verbindung setzen.


    durch das ersetzt

    Da durch die beschriebenen Mängel der Wohnwert der Wohnung herabgesetzt ist, forde ich die Mängel wie oben beschreiben bis zu dieser frist zu beheben, anosnsten sehe ich mich gezwungen die Miete durch ein rechtsbeistand zu mindern.

    Wie kann ich bei den ganzen sachen vorgehen? Kann man das noch anders schreiben bzw. formulieren?
    .

  • Zitat

    Wie kann ich bei den ganzen sachen vorgehen? Kann man das noch anders schreiben bzw. formulieren?

    Warte bis Januar und lass das den Mieterverein machen. Bei deinen Forderungen musst du unterscheiden zwischen den Fehlern/Mängeln die bei Einzug schon vorhanden waren und denen, die während deiner Mietzeit auftraten.

    Für erstere kannst du um Beseitigung bitten, nicht fordern. Und bei den anderen Mängeln ist nur eine Mietminderung möglich, wenn sie tatsächlich während der Mietzeit ohne dein Verschulden auftreten.

    Und gleich 60%, das soll doch wohl ein Witz sein. Damit wärest du schneller fristlos gekündigt, als du eingezogen bist. Und das anders schreiben oder formulieren überlasse bitte dem Mieterverein oder einem Anwalt. Ein Forum kann und darf solche unerlaubte Rechtsberatung nicht machen.

  • Johannag9629:

    "wenn man dann die Haustür rein kommt stinkt das wie die Pest..."
    Weisst Du denn überhaupt, wie Pest stinkt?
    Durch solche Attribute machst Du Dich nicht glaubwürdiger.

    "Ich habe nur eine Schelle und muss jedes mal runter laufen, wenn ich besuch bekomme, die auch sporadisch funktioniert."
    Dann melode den Mangel schriftlich nachweislich Deiner VM mit Bitte um zeitnahe Behebung.

    "Zum Briefkasten: Anfangs dachte ich mir ok, aber mittlerweile stört es mich, dass wenn ich zb Postkarten empfange sie leserlich auf der treppe liegen und allgemien trau nich dem ganzen braten nicht, ich hab doch ein briefgeheimniss oder nicht?"
    Darauf wurde schon geantwortet.

    "Der Schimmel in der küche entsteht durch eine Kältebrücke "Moasaiksteien" auch von den vermietern schon anerkannt, nur leider nicht behoben."
    Dito.

    "Wir haben ein wirklich kleines und sehr enges Treppenhaus und das ist auch noch mit 4 großen Blumen vollgestellt, ich komme mit Einkäufen oder auch so schlecht durch und nicht nur einmal ist jemand gestürzt."
    Aber die Blumen(töpfe) noch nicht?

    "Das wasser läuft in Küche und badezimmer sehr schlecht ab, wo ich seit Anfang an probleme mit habe."
    Bereits geantwortet.

    "der vermieter hat die kenntniss das die Abwasserleitungen normal sarniert werden müssen von eine gaswasserfirma."
    Eine Gaswasserfirma sarniert keine Abwasserleitungen. Das sollte ein Installateur machen, aber erst, nachdem Du vergeblich versucht hast, Deine Abflüsse zu reinigen. Dafür gibt es chemische Mittel oder Spirale oder Heisswasser, welches man mit Druck hineinschickt. Selbst nachdenken dürfte doch eigentlich nicht soooo schwer sein, oder??

    "Die Fenster lassen sich nicht richtig schließen und sind defekt nicht undicht."
    -> VM.

    "Da durch die beschriebenen Mängel der Wohnwert der Wohnung herabgesetzt wird, werde ich ab sofort die vereinbarte monatliche Gesamtmiete bis zur endgültigen Mängelbeseitigung um 60 Prozent kürzen."
    Jou, mach' man, und suche Dir zum 1.4.13 eine neue Wohnung und mache Dich auf eine Schadenersatzforderung gefasst.

    "Gerne können Sie sich schriftlich mit mir in Verbindung setzen."
    Wer?

    "..., anosnsten sehe ich mich gezwungen die Miete durch ein rechtsbeistand zu mindern.
    Wie kann ich bei den ganzen sachen vorgehen?"
    Wie Du schon selbst schreibst...: Rechtsbeistand (besser: Fachanwalt für Mietrecht).

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