Vermieter hat Mietminderung per email zugestimmt, reicht das?

  • Hallo,
    Seit mehreren Monaten gibt es Bauarbeiten bei mir im Haus (Fassadenrenovierung + Strangsanierung). Ich hab den Vermieter ein E-Mail geschrieben, die Situation erklärt und eine
    Mietminderung empfohlen, sie fand es voll gerecht und wir haben eine Vereinbarung getroffen. Sie wohnt Auslands und spricht gar kein Deutsch, bis jetzt alles bleibt in ein paar E-Mails, wo sie schreibt, dass sie "es OK findet". Ihr Englisch ist auch nicht überraschend fließend aber doch in Ordnung.

    Reicht es diese E-Mails zu haben in dem Fall einer zukünftiges Missverständnis z. B. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

    Ich hab Ihr noch nicht vorgeschlagen einen Brief mir per Post zu schicken, wo es einfach steht, dass sie es zugestimmt hat, z. B. :

    -- ”Ich stimme zu der Mietminderung in Höhe von XXX,-- Euro auf die Monatsmiete vom MM.JJJJ, für die Wohnung ...ANSCHRIFT.”--

    Was denken Sie?
    Vielen Dank!

  • Hallo pancheisor,
    dies ist - genauer - gar kein Mietrecht (nämlich die schriftliche Bestätigung einer E-Mail).
    Wenn Du es für richtig befindest, kannste die VMn ja um eine schriftliche Zusage bitten. Ob ihr das gefallen wird, vermag ich nicht zu beureilen.

  • Wenn ein Mangel vorliegt, der zu einer Mietminderung im rechtlichen Sinne berechtigt, dann brauchst Du kein Einverständnis des Vermieters.

    Man führt eine Mietminderung einfach durch.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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