Betriebskostenabrechnung

  • Hallo,
    ich hab leider von Betriebskostenabrechnungen & Co überhaupt keine Ahnung, aber mir kommt meine sehr hoch vor.
    Ich bin am 1.Juli 2011 in meine jetzige Wohnung gezogen, eine 60m² Wohnung in einem MFH.
    Jetzt hab ich meine Abrechnung bekommen, Zeitraum 1.7.-31.12.11.
    Ich muß 150,- nachzahlen, wohingegen ich in meiner früheren Wohnung (ebenfalls 60m², gleiche Miete & NK) immer zwischen 250,- und 300,- zurück bekam.Ich bin in Vollzeit Berufstätig und hab an meinen Heizgewohnheiten nix geändert.
    Weil mir das soviel vorkam, bin ich zu einem Nachbarn gegangen um die Abrechnungen mal abzugleichen. Er bewohnt eine 80m² Wohnung, ist Rentner (somit wesentlich öfter zu Haus als ich) und muß 250,- nachzahlen. Für das ganze Jahr 2011.
    Hab ich iwo nen Denkfehler, oder könnte da wirklich was nicht stimmen?
    Möchte mich, bevor ich mich beschwere, eben absichern das ich mich da nicht zum Vollhorst mache :)

    Zusaätzlich würde mich mal interessieren ob mein Vermieter die Kosten für die "Gartenpflege" nicht unverschämt hoch berechnet.
    Wir haben hier hinterm Haus eine Rasenfläche, die der Vermieter selbst mäht. Außerdem streut er, wenn nötig, im Winter den Gehweg. Er berechnet dafür 1.231,-
    Für so'n bißchen Rasenmähen doch arg viel, oder?

    Antworten werden dankend entgegengenommen
    LG

  • Bevor du hier Antworten erwartest, solltest du beim Vermieter Einsicht in die Unterlagen zu dieser Abrechnung verlangen. Dann kann und sollte er dir erklären, warum diese Nachzahlung angefallen ist.

    Vergleiche mit deiner vorigen Wohnung solltest du nicht anstellen, denn die führen nicht weiter.

  • Diese Fragen sind so leider unmöglich zu beantworten da Sie weder konkrete Angaben machen und auch selber Ihre BK- Abrechnung wohl nicht lesen können.
    Für gute 100 € im Monat Rasen mähen und Winterdienst würde ich ausserdem morgens nicht aufstehn !

  • Danke für die Antworten.
    Es ist ja nicht so das der Vermieter täglich mit dem Rasenmäher über den Rasen marschiert, aber gut, das mag Ansichtssache sein.
    Trotzdem Danke =)

  • Hallo Lara,

    bitte denk' nach: Was Du noch nachzuzahlen hast, ist doch garnicht aussagefähig, denn es hängt ja auch davon ab, was Du bereits vorab gezahlt hattest.
    Eigenleistungen des VM können nach meinen Erfahrungen als VM und auch User des VM-Forums handwerkliche mit 30€/h und weniger ausbildungserforderliche mit 20€/h angerechnet werden - ohne Märchensteuern.
    Du hast das Recht, beim VM sämtliche Originalbelege einzusehen und Dir Notizen davon zu machen.

  • Beluga66:

    "Diese Fragen sind so leider unmöglich zu beantworten da Sie weder konkrete Angaben machen und auch selber Ihre BK- Abrechnung wohl nicht lesen können."
    Ich würde mir solch eine Unterstellung verbitten!

    "Für gute 100 € im Monat Rasen mähen und Winterdienst würde ich ausserdem morgens nicht aufstehn !"
    Andere würden es aber gerne machen. Und Du drehst Dich dann besser auf die andere Seite und träumst weiterhin von Erfolgen!

  • Hallo Lara,
    ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter bringt oft den Durchblick...
    Auch ich war sehr erstaunt über meine Nachzahlungsforderung von € 90,-: ich war zum 1.12. eingezogen und hatte in der 1sten Februarwoche die Heizungsablesung hier. Das heißt, dass diese Nachzahlung bezog sich auf 2 Monate, was ja horrend hoch war! Die Vermieterin erklärte mir aber plausibel, dass ich ja in 2 Monaten noch kein "Polster" angelegt hätte, womit man die hohen Heizungskosten hätte begleichen können...
    Man bezahlt ja das ganze Jahr über die NK incl. der Heizungskosten, was aber im Sommer nicht genutzt wird; dieses im Sommer angesparte Geld wird dann im Winter eingesetzt. Du hast seit Juli "angezahlt"; das sind 5 Monate - ich denke, wenn Du mal 12 Monate NK bezahlt hast, relativiert sich die Nachzahlung - unter Berücksichtigung der ständig steigenden Energiekosten natürlich.
    Ich hoffe, Dir damit ein bisschen den Einblick gegeben zu haben und grüße Dich herzlich!

  • Hallo Lara,

    transparent und verständlich muss die Betriebskostenabrechnung erstellt werden. Dazu hat der Mieter noch das Recht auf Einsicht (oder Kopien) in der Unterlagen. Den Wirtschaftlichkeitsgrund sollte ein Vermieter / Verwalter beachten. Wenn nach der Überprüfung noch offene Frage vorhanden sind, ist der Vermieter der erste der diese beantworten sollte.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Beluga66:

    "Diese Fragen sind so leider unmöglich zu beantworten da Sie weder konkrete Angaben machen und auch selber Ihre BK- Abrechnung wohl nicht lesen können."
    Ich würde mir solch eine Unterstellung verbitten!

    "Für gute 100 € im Monat Rasen mähen und Winterdienst würde ich ausserdem morgens nicht aufstehn !"
    Andere würden es aber gerne machen. Und Du drehst Dich dann besser auf die andere Seite und träumst weiterhin von Erfolgen!


    ;) davon brauch ich nicht zu träumen !

  • Zitat

    bin am 1.Juli 2011 in meine jetzige Wohnung gezogen


    Was für eine Heizung hat denn das Haus ?

    Zitat

    Eigenleistungen des VM können nach meinen Erfahrungen als VM und auch User des VM-Forums handwerkliche mit 30€/h und weniger ausbildungserforderliche mit 20€/h angerechnet werden - ohne Märchensteuern.


    Wirklich ?
    Was sagt denn der BGH dazu ?

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