Kündigung wegen Eigenbedarf?

  • Hallo liebe Mitmieter und Vermieter,

    Ich habe einen wichtigen Anlass. Ich bin 19 und ziemlich unerfahren in dieser ganzen Sache.
    Ich bin im Oktober in eine neue Wohnung eingezogen mit einem kleinen Hund. Der Vermieter schien mir sehr nett, er war von meinem Hund sehr begeistert. Es ist eine keine Einliegerwohnung in seinem Haus. Sie ist im Keller, am Ende von meinem Flur ist sein Keller und der Gang der in sein Haus geht. Er wohnt dort.

    Am Tag der Schlüsselübergabe, fragte er ob ich später einziehen könnte. Es wäre wieder Schimmel in der Wohnung. Das war am 29.9. Natürlich ging das nicht, ich hatte in der alten Wohnung schon einen Nachmieter.

    am 04.11.2012 hat er mir wegen Eigenbedarf gekündigt. Seine Freundin wäre schwanger. Irgendwas mit ihrem älteren Sohn, dass sie die Wohnung für ihn bräuchten. Ich bin mir der Lage nicht so vertraut, noch interessiert es mich groß. Ist nicht mein Brei. Er hat die Kündigung für den 31.12.2012 bzw. 31.1.2013 gesetzt und meinte es wäre fristgerecht. Wenn ich mich nicht täusche, habe ich den ganzen Februar noch um auszuziehen. Kann sein dass ich mich irre.

    Ich entschied mich zurück in mein Heimatland zurückzuwandern und hab gedacht ich bleibe wenigstens bis zum 31.1. und fliege dann rüber. (USA, falls es jemanden interessiert.)

    Vor ein paar Wochen beschwerte er sich über einen starken Uringeruch. Per SMS wohlbemerkt. Ich war mir dessen nicht bewusst, schrubbte meine Wohnung und meinte es wäre wieder gut. Er hatte auch nichts mehr gesagt. Kann sein dass ein Geruch herrschte, ich habe psychische Probleme und es hat mit meiner Krankheit zu tun. Ich gebe immer mein Bestes das Problem vorzubeugen aber es ist nicht immer möglich.

    Letzte Woche kam der Vermieter in meine Wohnung, da es einen Kurzschuss gab und es evtl an den Bauentfeuchter lag die hier stehen. Er brachte einen weiteren Mann mit - ich dachte es wäre ein Mitarbeiter der Firma. Leider war dieser Mann ein Freund von ihm der mir dem Vermieter seine Sachlage beschrieb, von wegen seine Freundin würde ihn verlassen wenn ich nicht ausziehe. Mir ging es natürlich sehr schlecht dabei, da ich in Panik geriet. Der Vermieter hat nicht EIN Wort gesagt, er blieb (wortwörtlich) still in der Ecke hocken.

    Jetzt schrieb mir der Vermieter per SMS wieder dass es wieder nach Urin stinken würde. Ich habe schon angefangen die Wohnung wieder zu schrubben...obwohl ich mir nicht sicher bin wo der Geruch diesmal herkommt. Lüften werde ich erst morgen währen der Vermieter auf der Arbeit ist, ich will nicht dass der Geruch jetzt noch zu ihm hochzieht.

    Ich bin mir nicht sicher was er beabsichtigt. In wie fern kann er wegen Geruchsbelästigung kündigen? Ich habe natürlich angst, da ich das ja eigtl. nicht will dass es so riecht...
    Ich bin mir aber auch nicht sicher ob er einfach einen anderen Weg sucht mich aus der Wohnung zu kriegen.

    Könnt ihr mir weiterhelfen?

    Danke im Vorraus! Wenn ihr Fragen zur Sachlage habt, nun los. Bitte nicht meine Krankheit hinterfragen, das ist mir doch etwas unangenehm!

  • Hi J.D.,

    "am 04.11.2012 hat er mir wegen Eigenbedarf gekündigt. Seine Freundin wäre schwanger. Irgendwas mit ihrem älteren Sohn, dass sie die Wohnung für ihn bräuchten. Ich bin mir der Lage nicht so vertraut, noch interessiert es mich groß. Ist nicht mein Brei. Er hat die Kündigung für den 31.12.2012 bzw. 31.1.2013 gesetzt und meinte es wäre fristgerecht."
    Wann hast Du die schriftliche Kündigung zu welchem Datum bekommen?

  • Am 04.11.2012 zum entweder 31.12.2012 oder 31.01.2013

    Da kommt noch eine Frage - muss eine schriftliche Kündigung per Post erfolgen? Oder geht das, dass er mir die einfach in die Hand drückt?

  • Am 04.11.2012 zum entweder 31.12.2012 oder 31.01.2013

    Die Frist steht auf dem Kündigungsschreiben. Ein oder gibt es nicht.

    Zitat

    muss eine schriftliche Kündigung per Post erfolgen? Oder geht das, dass er mir die einfach in die Hand drückt?

    Post muß nicht, per Hand genügt.

  • Kolinum, leider steht das in der Kùndigung so. Ist das nicht widerrechtlich? Im Mietvertrag stehen auch 3'Monate, wenn ich mich nicht irre geht das aber nicht auf...

  • Kolinum, leider steht das in der Kùndigung so. Ist das nicht widerrechtlich? Im Mietvertrag stehen auch 3'Monate, wenn ich mich nicht irre geht das aber nicht auf...


    Vergiss' es.
    Mangels eindeutig definierten Datums ODER einfach nur der Definition "zum nächstmöglichen Termin" ist die Kündigung wirkungslos.
    Der Zusatz "3 Monate" ist uninteressant, es gilt § 573 BGB.

  • Hey, hab Neuigkeiten.

    Der Vermieter will mir jetzt wegen der Geruchsbelästigung die Hundehaltung untersagen. Darf er das einfach so? Vor allem weil er mir ja schon eine 'Kündigung' geschrieben hat?

  • "Der Vermieter will mir jetzt wegen der Geruchsbelästigung die Hundehaltung untersagen. Darf er das einfach so?"
    Warte erst mal ab, wenn Du etwas schriftlich hast und poste das dann hier.
    Btw, kommt der Uringeruch vom Hund... (Du machtest da eine Andeutung)?

    "Vor allem weil er mir ja schon eine 'Kündigung' geschrieben hat?"
    Eines hat mit dem anderen nichts zu tun.

  • Nein, der Uringeruch stammt nicht vom Hund. Er stammt von mir - es ist ein psychisches Leiden. Es ist schon bei Ärzte bekannt.

    Ja, ich werde dann das Schreiben posten, sofern ich rausfinde wie mein Handy funktioniert...habe mich noch anderweitig infomiert, der Hund darf nicht ohne konkreter Untersuchung gekündigt werden. Es muss also ein 'Gutachter' rauskommen, um diese Sache zu bestätigen. Ich werde morgen mal meine kostenlose Rechtsberatung nutzen und zu einem Fachanwalt gehen.

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