Mietnebenkosten Abrechnung nach Auszug

  • Hallo Community,

    habe soeben meine Abrechnung bekommen und bin einfach fassungslos. Meine Freundin und ich sind zum 1.4 aus dieser Wohnung ausgezogen und haben Monatlich 150€ NK gezahlt, und sogut wie nicht geheizt.

    Und nun kommt das: (siehe Anhnang)

    1. Endreinigung? Davon weiß ich nichts, die Wohnung wurde ohne jeglichen Tadel und Vermerk auf sowas abgenommen.
    2. Hausmeisterkosten? Mein Vermieter hat nie etwas gemacht was den Begriff abdecken würde.
    3. Heizkosten Strom? Wir hatten eine Fußbodenheizung die mit Gas betrieben wurde. Übrigens haben wir nur im Winter ein Raum geheizt!


    Was sind das alles für Punkte? Sind die ale berechtigt? Kann es mir nicht vorstellen. Fühle mich sehr verarscht. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Achja...und zum 1.5.2009 soll ich zahlen :confused::eek::rolleyes:

  • Tja. Zuerst ist der Zeitraum von 15 Monaten zu beanstanden. Betriebskostenabrechnungen dürfen nur über 12 Monate erstellt werden. Aber das ist ja nicht so gravierend, da die Abrechnung noch nicht verjährt ist.

    Die Position Hausmeister wäre nicht zu beanstanden, wenn es jemanden gäbe, der in der Zeit Hausmeistertätigkeiten (auch wenn es der Vermieter gewesen wäre) ausgeführt hat. Da aber Hausmeistervergütung mit Verwaltung in einer Zeile genannt wird, würde ich diesen Betrag nicht bezahlen. Verwaltung ist alleine vom Vermieter zu tragen.

    Der Strom für die Heizung wird benötigt, um die Anlage am Laufen zu halten. Wie sonst soll das warme Wasser in den Leitungen zirkulieren? Hier wäre zu prüfen, ob für die Heizung ein eigener Zähler vorhanden ist, oder ob der Verbrauch geschätzt wurde. Das ist an sich erlaubt, aber dann darf der Strom für die Heizung nicht auch noch über den Hausstrom abgerechnet werden.

    Die Endreinigung von 200,- Euro wären nur zu bezahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart war. Wenn nicht, reicht es völlig aus, wenn eine Wohnung besenrein übergeben wird.

    Was mir noch aufgefallen ist, wie wurde denn der Verbrauch in Ihrer Wohnung an Heizwärme gemessen? Pi x Daumen, denn eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung sieht anders aus.

  • Hallo Seele,

    zusätzlich zu @Mainschwimmer's Meinung noch folgendes:
    Es kann grundsätzlich nur das an Kosten umgelegt werden, was auch vereinbart ist.

    So beanstande (auch) ich die Positionen
    - Verwaltung (ist eigentlich immer Verwalter- bzw. Vermietersache),
    - Hausmeister (ist im MV vereinbart? Was hat der denn (erkennbar) gemacht?)
    - Betriebsstrom f.d.Heizungsanlage: In meinem MFH mit verbundener Heizungsanlage beträgt der Betriebsstrom-kWh-Verbrauch 1/176 des Gas-kWh-Verbrauchs. Bei Euch war das angeblich 1/11, also ein krasses Missverhältnis - oder gab es eine elktrische Warmwasserbereitung?
    - sonstige Kosten: welche? und überhaupt umlagefähig?
    - Endreinigung... war vereinbart? Bei der Wohnungsrückgabe evtl.?

  • .

    Die Position Hausmeister wäre nicht zu beanstanden, wenn es jemanden gäbe, der in der Zeit Hausmeistertätigkeiten (auch wenn es der Vermieter gewesen wäre) ausgeführt hat. Da aber Hausmeistervergütung mit Verwaltung in einer Zeile genannt wird, würde ich diesen Betrag nicht bezahlen. Verwaltung ist alleine vom Vermieter zu tragen.

    Mein Vermieter hat nichts dergleichen gemacht, außer die Mülltonnen zur Straße geschoben, obwohl er mich sogar noch drauf ansprach, das ich dies selbst erledigen soll.

    Zitat

    Der Strom für die Heizung wird benötigt, um die Anlage am Laufen zu halten. Wie sonst soll das warme Wasser in den Leitungen zirkulieren?

    Achso, okay. Danke.

    Zitat

    Hier wäre zu prüfen, ob für die Heizung ein eigener Zähler vorhanden ist, oder ob der Verbrauch geschätzt wurde. Das ist an sich erlaubt, aber dann darf der Strom für die Heizung nicht auch noch über den Hausstrom abgerechnet werden.

    Es gibt, soweit ich weiß, dafür keinen eigenen Zähler. Der Vermieter und ich habe die Stände zusammen abbegelesen, ein solcher war nicht dabei.

    Zitat

    Die Endreinigung von 200,- Euro wären nur zu bezahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart war. Wenn nicht, reicht es völlig aus, wenn eine Wohnung besenrein übergeben wird.

    Ich werde den MV noch Anhängen, bin aber ziemlich sicher das dies nicht vereinbart wurde.

    Zitat

    Was mir noch aufgefallen ist, wie wurde denn der Verbrauch in Ihrer Wohnung an Heizwärme gemessen? Pi x Daumen, denn eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung sieht anders aus.

    Jede Wohnung hat einen Gaszähler, dieser zeigt 2 Werte an, men Vermieter selbst, weiß aus eigener Aussage nicht, welcher der Werte der ist, nach dem sich gerichtet werden muss!

    Danke für deine Hilfe!

    Zitat

    - Betriebsstrom f.d.Heizungsanlage: In meinem MFH mit verbundener Heizungsanlage beträgt der Betriebsstrom-kWh-Verbrauch 1/176 des Gas-kWh-Verbrauchs. Bei Euch war das angeblich 1/11, also ein krasses Missverhältnis - oder gab es eine elktrische Warmwasserbereitung?

    Das wundert mich ja auch! Zur Warmwasserbereitung kann ich nix sagen, außer das dass Haus keine 4 Jahre alt ist.

    Zitat

    - sonstige Kosten: welche? und überhaupt umlagefähig?
    - Endreinigung... war vereinbart? Bei der Wohnungsrückgabe evtl.?

    War nix vereinbart, Wohnung wurde besenrein, ohne Beanstandung oder jeglichen Vermerk auf sowas abgegeben. Vermieter hat nach Auszug sogar noch die Tapete komplett runtergerissen (bin damals unrenoviert da eingezogen).

    Ich werde nun gleich noch den MV hochladen, da ich denke, das ihr mir so am besten helfen könnt. Herzlichen dank schonmal für die guten Antworten.

  • Diese Antworten verwirren mich mehr und ich frage noch einmal nach. Wie und wo wird das Wasser für die Heizung erwärmt? In einer Zentralheizung oder ist in der Wohnung eine Gas-Etagenheizung. Im letzteren Fall hätte jede Wohnung auch eine eigene Gasuhr, ansonsten hätte aber der Posten Strom für Heizung keinen Sinn.

    Aber hier zum Schluss mein gut gemeinter Rat: Bitte den Mietvertrag mit der Betriebskostenabrechnung einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen. Ich jedenfalls sehe mich außerstande noch überhaupt eine Antwort zu geben, wenn der Mieter einer Wohnung selbst nach 15 Monaten Mietzeit noch nicht weiß, wie das Warmwasser in der Wohnung produziert wurde.

  • Auf jeder Etage ist ene Gasuhr installiert.

    Zitat

    Ich jedenfalls sehe mich außerstande noch überhaupt eine Antwort zu geben, wenn der Mieter einer Wohnung selbst nach 15 Monaten Mietzeit noch nicht weiß, wie das Warmwasser in der Wohnung produziert wurde.

    Hmm, ist das Standard zu wissen? Sicherlich bin ich da Naiv rangegangen (ist meine erste Wohnung) und mit 20 Jahren weiß man nunmal nicht über alles bescheid. Womal der Vermieter en Freund der Familie ist. Deswegen ist diese schreckliche Abrechnung ja nun so ein Schock.

    Im Anhang die letzte Seite des MVs, worauf die Anhänge der NK gestrichen sind. Mehr hab ich nie bekommen.

  • Auf jeder Etage ist ene Gasuhr installiert.


    Hallo Seele,
    wie wird die Wohnung denn beheizt? Bspw. mit einer (Gas-)Therme, welche also noch zusätzlich warmes (Trink-)wasser bereitet?
    Was liefert Dir denn lt. Vertrag und eben auf direkt Deine Kosten der örtliche Versorger?
    Hat auch jede Etage (heisst das: jede Wohnung?) eine eigene Wasseruhr und eigenen Stromzähler?

  • Auf jeder Etage ist ene Gasuhr installiert.


    Und noch einmal. Die Zahl der Gasuhren ist nicht relevant, entscheidend ist doch die Frage, die auch schon Berny gestellt hat, wie das Wasser für Heizung und Duschen produziert wurde. Mit Gas alleine klappt das nicht, da braucht es schon eine Therme oder ähnliches.

  • Es gab in der Wohnung keinen Warmwasserboiler. Und jede Wohnung hatte eine eigene Wasseruhr (warm/kalt) sowie Gasuhr.

    Habe euch nun alles gesagt war ich weiß und auch gegeben. Mehr Unterlagen außer den MV habe ich nicht. Hat mich ehrlich gesagt auch nie interessiert wie das Wasser warm gemacht wird :(.

    Aber sehe ich das richtig, das ich nichts zahlen muss, was nicht im MV steht? Da steht jed. nix von Hausmeisterkosten (es gab ja auch keinen!) oder einer Endreinigung (die nie vereinbart wurde - auch mündlich nicht)

  • Ich gebe es auf. So lange mir nicht jemand erklärt, wie man mit einer Gasuhr eine Fußbodenheizung betreiben kann, befürchte ich, dass mich jemand auf die Rolle schieben will, oder er ist so naiv, dass es für eine ganze Schulklasse reichen würde.

  • Hallo Seele,

    "Es gab in der Wohnung keinen Warmwasserboiler. Und jede Wohnung hatte eine eigene Wasseruhr (warm/kalt) sowie Gasuhr."
    Aha: Es gab also einen Wasserzähler für Kalt- und Warmwasser - oder eben einen für Warm- und einen für Kaltwasser.
    Dann gab es noch einen Gaszähler ... für den Gasherd?

    "Hat mich ehrlich gesagt auch nie interessiert wie das Wasser warm gemacht wird :(."
    Anscheinend von der Zentralheizungsanlage(?).

    "Aber sehe ich das richtig, das ich nichts zahlen muss, was nicht im MV steht?"
    Ist so einfach nicht zu beantworten: Wenn da bspw. steht: "Gem. BetrkVO", sind schon mal so einige Kosten auf den Mieter umlegbar.

    "Da steht jed. nix von Hausmeisterkosten (es gab ja auch keinen!) oder einer Endreinigung (die nie vereinbart wurde - auch mündlich nicht)"
    Wie bereits gesagt wurde, sind diese Kosten wahrscheinlich nicht auf den Mieter umlegbar.

  • Hallo,


    also ich wollte guten Willen zeigen und habe 163,46€ an den ehemaligen Vermieter gezahlt. Abzüglich den Hausmeisterkosten (die ja nicht im Vertrag stehen), ebenso abzüglich der Endreinigung.

    Habe dann heute einen Brief bekommen von wegen, wir sollen es dennoch bezahlen. Nun wäre meine Frage, kennt jemand einen Mieterrechtschutz der im Raum Leverkusen ist? Oder allgemein wie das abläuft und wie die Erfahrungen damit sind?

    Weil ich sehe auf keinen Fall ein, dass zu bezahlen.
    Bin um jeden Beitrag dankbar :)

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