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Die Position Hausmeister wäre nicht zu beanstanden, wenn es jemanden gäbe, der in der Zeit Hausmeistertätigkeiten (auch wenn es der Vermieter gewesen wäre) ausgeführt hat. Da aber Hausmeistervergütung mit Verwaltung in einer Zeile genannt wird, würde ich diesen Betrag nicht bezahlen. Verwaltung ist alleine vom Vermieter zu tragen.
Mein Vermieter hat nichts dergleichen gemacht, außer die Mülltonnen zur Straße geschoben, obwohl er mich sogar noch drauf ansprach, das ich dies selbst erledigen soll.
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Der Strom für die Heizung wird benötigt, um die Anlage am Laufen zu halten. Wie sonst soll das warme Wasser in den Leitungen zirkulieren?
Achso, okay. Danke.
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Hier wäre zu prüfen, ob für die Heizung ein eigener Zähler vorhanden ist, oder ob der Verbrauch geschätzt wurde. Das ist an sich erlaubt, aber dann darf der Strom für die Heizung nicht auch noch über den Hausstrom abgerechnet werden.
Es gibt, soweit ich weiß, dafür keinen eigenen Zähler. Der Vermieter und ich habe die Stände zusammen abbegelesen, ein solcher war nicht dabei.
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Die Endreinigung von 200,- Euro wären nur zu bezahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart war. Wenn nicht, reicht es völlig aus, wenn eine Wohnung besenrein übergeben wird.
Ich werde den MV noch Anhängen, bin aber ziemlich sicher das dies nicht vereinbart wurde.
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Was mir noch aufgefallen ist, wie wurde denn der Verbrauch in Ihrer Wohnung an Heizwärme gemessen? Pi x Daumen, denn eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung sieht anders aus.
Jede Wohnung hat einen Gaszähler, dieser zeigt 2 Werte an, men Vermieter selbst, weiß aus eigener Aussage nicht, welcher der Werte der ist, nach dem sich gerichtet werden muss!
Danke für deine Hilfe!
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- Betriebsstrom f.d.Heizungsanlage: In meinem MFH mit verbundener Heizungsanlage beträgt der Betriebsstrom-kWh-Verbrauch 1/176 des Gas-kWh-Verbrauchs. Bei Euch war das angeblich 1/11, also ein krasses Missverhältnis - oder gab es eine elktrische Warmwasserbereitung?
Das wundert mich ja auch! Zur Warmwasserbereitung kann ich nix sagen, außer das dass Haus keine 4 Jahre alt ist.
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- sonstige Kosten: welche? und überhaupt umlagefähig?
- Endreinigung... war vereinbart? Bei der Wohnungsrückgabe evtl.?
War nix vereinbart, Wohnung wurde besenrein, ohne Beanstandung oder jeglichen Vermerk auf sowas abgegeben. Vermieter hat nach Auszug sogar noch die Tapete komplett runtergerissen (bin damals unrenoviert da eingezogen).
Ich werde nun gleich noch den MV hochladen, da ich denke, das ihr mir so am besten helfen könnt. Herzlichen dank schonmal für die guten Antworten.