Grundkosten in Abrechnung nicht auf alle Mietparteien verteilt

  • Moin zusammen,

    nehme wir mal an: Mehrfamilienhaus aus den 70ern, rel. schlecht gedämmt. Beim Ausbau der Dachgeschosswohnung vor einigen Jahren wurde eine Fußbodenheizung (nur im Dachgeschoss) eingebaut und dementsprechend ein andere Heizkosten-Ablesungsart (in der Wohnung, nicht im Heizkeller) eingebaut. Alle anderen Wohnungen (sagen wir mal 4 Stück) haben Heizkörper mit (alten Verdunstungs-) Messgeräten an den Heizkörpern.

    Für diese unteren 4 Wohnungen mit den Heizkörpern (Nutzergruppe HKV = Heizkostenverteiler) werden jetzt in der Nebenkostenabrechnung 98% der Heizkosten umgelegt, dazu noch alle Warmwasserkosten und die Hausnebenkosten. Die Heizkosten werden dann nach 30% Grundkosten per qm und 70% Verbrauch aufgeschlüsselt für die unteren 4 Wohnungen.

    Für die Dachgeschosswohnung (Nutzergruppe WMS, separater Wärmemengenzähler für Fußbodenheizung) werden lediglich 2% der Heizkosten berechnet, und keinerlei Anteil der Warmwasserkosten oder Hausnebenkosten, und nach qm auch nicht.

    Ich verstehe nicht warum die Grundkosten nicht auf alle Einheiten umgelegt werden.
    Der Energiedienstleister sagt nichts dazu, der kriegt ja den Input vom Hausbesitzer. Der Hausbesitzer versteht die Materie nicht ("immer schon so gemacht...") und will von sich aus auch nichts ändern.

    Hat hier vielleicht irgendjemand Tipps wie man damit umgehen könnte? Mag ja auch sein daß alles richtig ist, ich würde es nur gerne verstehen.

    Vielen Dank im voraus,
    Huehnermanni

  • Wie ist denn die Warmwasserbereitung in der Dachgeschoßwohnung?

    Bei Fußbodenheizung kann man nur über HKV ermitteln.
    Hatte den Fall aber in der Praxis noch nie.

    Moin!

    Warmwasserbereitung vom DG hängt an derselben Ölheizung (im Keller) wie bei den anderen Wohnungen, sprich: wird durchs Haus nach oben transportiert.
    Gerüchteweise (ich habe die DG Wohnung selber nicht besichtigt bisher) gibt es in der DG Wohnung auch normale Heizkörper, die aber abgedreht sein sollen (sorry, habe das eben erst erfahren).

    Viele Grüße,
    Huehnermanni

  • Wohnt in der DG Wohnung der Vermieter ;-)?

    Geht garnicht, wenn Heizkörper vorhanden sind, dann müssen dort auch entsprechende Erfassungsgeräte installiert werden, wenn man diese Heizkörper durch einfachste Maßnahmen "nutzbar" machen könnte.

    Da werdet ihr über den Tisch gezogen. Ich würde die Einspruch gegen die Abrechnung einlegen und eine korrekte Heizkostenabrechnung verlangen.
    Mieterbund kann so eine Heizkostenabrechnung z.B. prüfen oder billiger, tue dich mit den anderen Mietern zusammen und geht zum Fachanwalt.

  • Hallo Huehnermanni,

    hier wäre m.E. eine Vorverteilung mit Wärmemengenzählern vonnöten.
    Diese 2 WMZ messen, was in's DG geht bzw. was in die anderen Wohnungen geht. Die WW_Kosten wären grundsätzlich nach HKVO §8, hilfsweise nach Verbraucherfassung durch geeichte Zähler, umzulegen.
    Da hier offensichtlich massiv gegen die HKVO verstossen wird, sollte Dein Fach-RA auch mal eine strafrechtliche Überprüfung machen, um festzustellen, ob hier nicht der § 263 StGB anzuwenden wäre.

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