Hallo Ihr ![]()
Euch einen schönen Abend und eine kurze Frage...
Wie weit geht mein "MitVerpflichtungsRecht" als Mieter, auf welches ich via Brief von meinem Vermieter hingewiesen wurde.
Er nannte mehrere Beispiele, wo ich nicht umgehend vor Ort war, wie z. B. Heizkostenabrechnung, SatelittenanlagenReperatur & Co. Obwohl ich, Ihm im Vorfeld mitteilte, dass ich oft aufgrund von meiner Tätigkeit im Ausland verweile, mein Freundeskreis auch beruflich zu eingespannt ist - um in der Wohnung hockend zu warten und ich NIEMAND aus dem Mehrfamilienhaus einen Eintritt in meine Wohnung genehmigen möchte.
Somit, kann er aufgrund dessen EXTRAKOSTEN für den HeizungsAbleser von mir verlangen, da er an einem Samstag erscheinen "mußte"?
Wäre super, eine Info zu erhalten. Besten Dank sendet Olli@PC