Verpflichtung des Mieters...

  • Hallo Ihr :)

    Euch einen schönen Abend und eine kurze Frage...
    Wie weit geht mein "MitVerpflichtungsRecht" als Mieter, auf welches ich via Brief von meinem Vermieter hingewiesen wurde.
    Er nannte mehrere Beispiele, wo ich nicht umgehend vor Ort war, wie z. B. Heizkostenabrechnung, SatelittenanlagenReperatur & Co. Obwohl ich, Ihm im Vorfeld mitteilte, dass ich oft aufgrund von meiner Tätigkeit im Ausland verweile, mein Freundeskreis auch beruflich zu eingespannt ist - um in der Wohnung hockend zu warten und ich NIEMAND aus dem Mehrfamilienhaus einen Eintritt in meine Wohnung genehmigen möchte.
    Somit, kann er aufgrund dessen EXTRAKOSTEN für den HeizungsAbleser von mir verlangen, da er an einem Samstag erscheinen "mußte"?

    Wäre super, eine Info zu erhalten. Besten Dank sendet Olli@PC

  • Hallo OlliT,

    "Wie weit geht mein "MitVerpflichtungsRecht" als Mieter, auf welches ich via Brief von meinem Vermieter hingewiesen wurde."
    Meinst wohl Mitwirkungspflicht?

    "Er nannte mehrere Beispiele, wo ich nicht umgehend vor Ort war,"
    Ist umgehendes Erscheinen vertraglich vereinbart?

    "wie z. B. Heizkostenabrechnung,"
    Meinste Heizkostenverteiler-Ablesung?

    "SatelittenanlagenReperatur & Co."
    Wurde sie vorher angekündigt?

    "... ich NIEMAND aus dem Mehrfamilienhaus einen Eintritt in meine Wohnung genehmigen möchte."
    Genehmigen oder ermöglichen?
    Hat Dein VM Deine HandyNr.?

  • Hi Berny,

    besten DANK für Deine zügige Rückmeldung!
    Also, richtig: Meine die Mitwirkungspflicht - wie weit geht diese?
    Heizkostenverteiler-Anbringung, ein neues System...
    Angekündigt wurde jenes bzw. ein angeblicher Zettel im Briefkasten...bin aber aufgrund von Geschäftsreisen & Co. nie wirklich@home vor Ort :-/
    JA, er hat meine Handynummer und ich hatte Ihm auch brieflich mitgeteilt, dass ich öfters im Ausland bin und dann nicht an mein Privathandy dran gehe...

    Alles kompliziert... *nerv*
    Freue mich über weitere Anregungen *smile*

  • Hi OlliT,

    ich denke, dass es sich hier eher um persönliches handelt...

    Als in meinem MFH die neuen funkenden Heizkostenverteiler installiert wurden, teilte ich das jedem meiner Mieter gut einen Monat vorher in einem Brief mit.
    Drei Wochen vor dem Montagetermin nochmals ein dick beschriebenes A4 mit dem Termin im Aushang.
    Die Montage erfolgte dann zügig und problemlos.
    Alle meine Mieter haben meine HandyNr., umgekehrt ebenso.

  • Danke nochmals@Berny...für Deine Erläuterungen! Jedoch auch wenn´s ein "persönliches Ding" ist, kann der Typ für die neuen funkenden Heizkostenverteiler mir dann PRIVAT über 30 € abnehmen, weil er Samstags erschienen ist???
    Das finde ich frech *seufz*
    Sende trotzdem herzliche Grüße an Dich...

  • Zitat

    kann der Typ für die neuen funkenden Heizkostenverteiler mir dann PRIVAT über 30 € abnehmen, weil er Samstags erschienen ist???

    Zuerst einmal fällt mir auf, dass bei dir komische Verhältnisse herrschen. Typen sind bei uns die etwas zwielichtigen Gestalten, die sich am Bahnhof rumtreiben. Und die sollen/wollen die Geräte anbringen?

    Zitat

    ich NIEMAND aus dem Mehrfamilienhaus einen Eintritt in meine Wohnung genehmigen möchte.

    Dann solltest du keine Wohnung beziehen, sondern dir an Udo Lindenberg ein Beispiel nehmen. Der wohnt auch im Hotel, weil er eine Rundumversorgung haben und nicht Typen in seine Wohnung lassen will.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!